Makler-Kosten

Hi,
habe eine Frage, kann vieleicht Jemnad mir helfen. Vor einem Jahr habe ich eine Wohnung zum Verkauf einem Makler gegeben. Nach einem Jahr hat er endlich Jemnaden gefunden, der die Wohnung kaufen will. Er hat alle mögliche Unterlagen schon von seiner Bank bis auf die Bestätigung, ob die Bank an einem bestimmten Termin das Geld überweist. Der Makler meint, daß er keinen Vertrag abschließt, solange er die Bestätigung nicht hat. Ich frage mcih, warum er das tut. Wenn der Käufer einen Vertrag unterschreibt, haftet er doch dafür, oder?? Wieso bringt der Makler die Sache nicht zu einem Vertrag?
Meine nächste Frage ist es, daß er die Wohnung nach einem Jahr verkauft. Gibt es eine Bestimmung (Gesetzt), daß er weniger Geld bekommen kann als Provision, wiel der Verkauf so lange gedauert hat? Schließlich war die Wohnung ganze Zeit leer und kostete viel Geld.
Meine letzte Frage lautet, kann mann die Makler-Kosten vom Steuer absetzen? Falls die Wohnung im Januar 2004 verkauft wird (Vertrag abgeschlossen wird), muß ich als Verkäufer die Grundsteuer für das Jahr 2004 zahlen. So sagte man mir vom Grundsteueramt, wem die Wohnung im Januar gehört, muß er für das ganze Jahr zahlen.

Danke und Gruß

Mani

Hallo, Mani,

also mal schön der Reihe nach, ich hoffe, dass ich dann die meisten Deiner Fragen beantworten kann:

  1. Bloß, weil es ein Jahr gedauert hat, kannst Du den Vertrag nicht mindern… :frowning: Du hast bestimmt einen Maklervertrag geschlossen. Danach bestimmt sich, ob Du Dich z.B. verpflichtet hast, nur diesen Makler zu nehmen, wie lange Du Dich verpflichtet hast, ab wann Du den Vertrag kündigen kannst, u.s.w. Wenn Du mit den Leistungen des Maklers nicht zufrieden warst, hättest Du ja kündigen können (z.B) Vielleicht war ja auch der Makler gar nicht schuld, dass erst so spät ein Kaufinteressent da war, vielleicht war die Lage der Wohnung nicht so toll, oder man musste viel investieren oder der Preis war zu hoch, oder, oder, oder…

  2. Du kannst dann die Maklerkosten von der Steuer absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit theoretisch steuerpflichtigen Einnahmen sind, wenn Du also z.B. die Wohnung innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb mit Gewinn verkaufst.

  3. Es ist richtig, dass der die Grundsteuer zahlen muss, der am 1.1. eines Jahres Eigentümer war. Üblicherweise wird im notariellen Kaufvertrag geregelt, wie die Kosten der Grundsteuer aufgeteilt werden,(z.B. 11/12 muss der Käufer zahlen, wenn das Grundstück am 1.2. übernomm wird).

  4. Die Bankbestätigung, dass diese zu einem bestimmten Tag Geld überweisen wird, ist der Dreh- und Angelpunkt des ganzen Kaufes/ Verkaufes. Denn damit garantiert die Bank letztlich die Kauf- Finanzierung. Und was nutzt Dir ein Käufer, der kein Geld hat (denke an den nackten Mann, den man nicht ausziehen kann!).

Ich kenne Makler nur als Menschen, die ökonomisch hoch rationell (zumindest für sich selber)arbeiten. Der Makler ist brennend an einem Verkauf interessiert, denn erst dann bekommt er Kohle. Wenn der Vertrag nicht zustande kommt, liegt es nicht an der Bank, sondern an der Bonität des Käufers. Im übrigen ist der Makler seriös, denn er könnte theoretisch Dich und den Käufer zu einem notariellen Kaufvertrag veranlassen, damit entstünde seine Maklerprovision, doch dem Kaupfpreis könntest Du lange nachhecheln.
Viel Glück, dass es bei der Finanzierung doch noch klappt!
Ingeborg :wink:

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Hallo Mani,

der Markler ist nur Mittler, er hat keinen Einfluss darauf, ob der Käufer die Zusage der Bak bekommt.
der Markler hat seine Arbeit gemacht und hat das Anrecht auf volle Profision dach dem Notarterien.

Grüsse Ingo

Hallo,

  1. Die Bankbestätigung, dass diese zu einem bestimmten Tag
    Geld überweisen wird, ist der Dreh- und Angelpunkt des ganzen
    Kaufes/ Verkaufes. Denn damit garantiert die Bank letztlich
    die Kauf- Finanzierung. Und was nutzt Dir ein Käufer, der
    kein Geld hat (denke an den nackten Mann, den man nicht
    ausziehen kann!).

Die Finanzierung ist der Dreh- und Angelpunkt, richtig. Aber eine Bestätigung, dass die Bank zu einem bestimmten Termin das Darlehen auszahlt, wird es nicht geben. Schließlich sind zuvor noch bestimmte Dinge zu erledigen, auf die die Bank keinen Einfluss hat. Außerdem sollte zunächst die Finanzierung sichergestellt sein, dann erst der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Im Kaufvertrag wird jedoch erst der Fälligkeitstermin des Kaufpreises vereinbart.

Freundliche Grüße

wolle