Hi,
habe eine Frage, kann vieleicht Jemnad mir helfen. Vor einem Jahr habe ich eine Wohnung zum Verkauf einem Makler gegeben. Nach einem Jahr hat er endlich Jemnaden gefunden, der die Wohnung kaufen will. Er hat alle mögliche Unterlagen schon von seiner Bank bis auf die Bestätigung, ob die Bank an einem bestimmten Termin das Geld überweist. Der Makler meint, daß er keinen Vertrag abschließt, solange er die Bestätigung nicht hat. Ich frage mcih, warum er das tut. Wenn der Käufer einen Vertrag unterschreibt, haftet er doch dafür, oder?? Wieso bringt der Makler die Sache nicht zu einem Vertrag?
Meine nächste Frage ist es, daß er die Wohnung nach einem Jahr verkauft. Gibt es eine Bestimmung (Gesetzt), daß er weniger Geld bekommen kann als Provision, wiel der Verkauf so lange gedauert hat? Schließlich war die Wohnung ganze Zeit leer und kostete viel Geld.
Meine letzte Frage lautet, kann mann die Makler-Kosten vom Steuer absetzen? Falls die Wohnung im Januar 2004 verkauft wird (Vertrag abgeschlossen wird), muß ich als Verkäufer die Grundsteuer für das Jahr 2004 zahlen. So sagte man mir vom Grundsteueramt, wem die Wohnung im Januar gehört, muß er für das ganze Jahr zahlen.
Danke und Gruß
Mani