Makler macht Wohnungsübergabe/-abnahme = Provision

Darf der Makler die Provision vom Mieter verlangen wenn er die Wohnungsübergabe und -abnahme macht? Gehört das nicht zu den Verwaltertätigkeiten?

Die Fragestellung ist „leicht“ unverständlich.
Der Makler bekommt seine Provision für (s)eine erfolgreiche Vertragsvermittlung, nicht für Wohnungsübergaben.

Du musst dein Problem schon etwas klarer darstellen.

Der Makler hat die Wohnung vermittelt, den Mietvertrag gemacht, die Wohnungs- und Schlüßelübergabe, die Wohnungsabnahme und Schlüßelrückgabe (mit Protokoll).

Hat der Makler dadurch nicht schon Verwaltertätigkeiten übernommen?

Nein. Und selbst wenn, wo ist das Problem? Wahrscheinlich hat der Makler hier nur einfach mal seine Arbeit bis zum Ende erledigt.

Ich kann mir nun aber schon vorstellen, worauf die Frage tats. abzielt: Makler = Verwalter = keine Provisionspflicht, richtig?

Solange der Makler nicht auch Verwalter der Whg. ist, hat er Anspruch. Und auch sonst stimmt die Behauptung: Ist Makler auch Verwalter, dann keine Prov.-Pflicht nicht immer. Es ist grunds. der Einzelfall zu prüfen und die Frage zu klären von was er Verwalter ist.