Maklercourtage Mehrwertsteuer

Wenn der Makler angibt: Haus kostet 600000DM zuzüglich 3,48 %Maklergebühr.
Sind dann 20880 DM zu zahlen oder 20880 DM plus 16% Mehrwertsteuer= 3340,80DM, das heißt ist die Mehrwertsteuer dann schon drin oder wird Sie oben drauf gezahlt.
Ist der Makler nicht auch verplichtet den Endpreis in Rechnung zu stellen, das heißt incl. der MWST???
Wo steht die Rechtsgrundlage?

Der Makler darf maximal 3% Courtage jeweils von Käufer und Verkäufer zuzügl. MwSt. verlangen.
Für dich also 18.000,00 DM + 16 % MwSt. 2,880,00 DM also Gesamt 20880,00 DM Courtage was eben diesen ausgewiesenen 3,48 % (Endpreis) entspricht.

Für den Makler gilt u.a. die Makler- und Bauträgerverordnung.

Der Makler darf maximal 3% Courtage
jeweils von Käufer und Verkäufer zuzügl.
MwSt. verlangen.

Nein, er darf bis zu 6% + MWSt verlangen, egal wie aufgeteilt. Also z.B. auch 5% von Käufer und 1% von Verkäufer.

Aber i.d.R. nimmt er gerade Prozente, d.h. in den 3,48% wäre die Märchensteuer in der Tat schon drin.

Gruß, Kubi

Hallo,

es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, wie viel ein Makler an Courtage zu zahlen sind. Auch ob der Kaufer oder der Verkäufer oder beide zahlen müssen ist verschieden. Der Makler muß in seinem Geschäftsbedingungen drinstehen haben ob die Coutage inkl. MWSt. ist oder nicht.

CIAO DER KAI

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