Maklergebühr nach Privatkauf

Hallo,
folgende Frage an euch.
Ich habe im März ein Haus besichtet, welches ich im Internet gefunden habe. Dort stand die Adresse des Maklers, mit welchem ich das Haus auch besichtigt habe. Die Adresse des Hauses war mir vorher bekannt, da es nur 3 Häuser weiter ist. Im Juni hatte ich noch einmal Kontakt mit dem Makler, wo ich meine Preisvorstellungen gesagt habe, er aber schon meinte das der Verkäufer wohl nicht auf den Preis eingehen wird.
Jetzt habe ich erfahren, dass das Haus privat verkauft werden soll. Ich bin zu einer Nachbarin gegangen und habe mir von dieser die Telefonnummer des Verkäufers geholt und mit dieser Kontakt aufgenommen. Nach ihrer Auskunft wusste sie nichts von meinem möglichen Interesse am Haus und wurde auch nie über meine Preisvorstellungen informiert.
Jetzt meine Frage:
Fällt die Maklergebühr nachträglich noch an, wenn der Vertrag Privat geschlossen wird. Adresse des Verkäufers hab ich NICHT vom Makler bekommen! Oder muss nur der Verkäufer eine mögliche Gebühr zahlen?
Danke für eure Antworten

Ich habe im März ein Haus besichtet,

Fällt die Maklergebühr nachträglich noch an

Der bzw. die Verkäuferin hat den nichtsnutzigen Adresshändler zwar im März beauftragt, wurde vorher aber damit geködert, dass die Maklerprovision natürlich der dämliche Käufer übernehmen muss. Und deshalb hast du damals auch zwangsweise eine Courtagevereinbarung unterschrieben, richtig? Sonst hättest du das Haus nämlich überhaupt nicht zu Gesicht bekommen!

Da du die Vertragskonditionen zwischen dem Verkäufer und seinem Hilfswilli nicht kennst, musst du immer damit rechnen, dass der arbeitsscheue Parasit sofort munter wird, sollte er von deinem „Privatkauf“ erfahren. Und dann liegt die Rechnung für seine Nichtleistung schneller auf deinem Tisch, als du „ups“ sagen kannst.

Oder muss nur der Verkäufer eine mögliche Gebühr zahlen?

Unter den oben beschriebenen Normalbedingungen nicht. Also erweiterst du die Normalbedingungen dahingehend, dass im Kaufvertrag ein Passus aufgenommen wird, nach dem der Verkäufer dir zu Schadenersatz bezüglich aller zukünftigen Forderungen des Maklerfritzen verpflichtet ist. Rechtswirksam formulieren wird das der Anwalt, den du vor Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dessen Prüfung beauftragst.

Danke für die schnelle Antwort.

Und deshalb hast du damals auch zwangsweise eine Courtagevereinbarung unterschrieben, richtig? Sonst hättest du das Haus nämlich überhaupt nicht zu Gesicht bekommen!

ich habe überhaupt nichts unterschrieben. Hab den Besichtigungstermin telefonisch vereinbart und das Expose wenige Tage später per Mail erhalten. Am Tag der Besichtigung hatte er keine Exemplare dabei!

ich habe überhaupt nichts unterschrieben. Hab den
Besichtigungstermin telefonisch vereinbart und das Expose
wenige Tage später per Mail erhalten. Am Tag der Besichtigung
hatte er keine Exemplare dabei!

Passt ja ins Bild. War der Kerl also vor der Besichtigung selbst für den minimalsten Papierkram zu faul.

Grundsätzlich hängst du trotzdem am Haken, solange du nicht sicher weißt, dass der Makler keine Forderungen an dich als Käufer stellen wird. Und das ist höchst unwahrscheinlich, weil diese Zunft genau von den zwangsabkassierten Käufern (oder Mietern) lebt.

Also die schon erwähnte Ergänzung in den Kaufvertrag aufnehmen oder den Kaufpreis direkt mal um 6% reduzieren mit Hinweis auf die zu erwartenden Maklerkosten.

Es ist klar, dass zu dieser Art Vertragsverhandlung immer zwei Seiten gehören. Natürlich besteht das Risiko, dass der Verkäufer daraufhin sein Angebot zurückzieht. Andererseits sollte man sich als Käufer auch nicht wie selbstverständlich melken lassen für eine „Leistung“, von der allerhöchstens der Auftraggeber, also der Verkäufer, irgendwas hat.

Und wenn das Ganze auf einen Kompromiss 50/50 hinausläuft, hast du immer noch was erreicht. Und der Verkäufer hat für eventuell zukünftige Geschäfte gelernt, keine unnützen Kostentreiber zu beschäftigen, deren Künstlergage er nun mitfinanzieren darf.

Hallo,

Ich habe im März ein Haus besichtet, welches ich im Internet
gefunden habe. Dort stand die Adresse des Maklers, mit welchem
ich das Haus auch besichtigt habe. Die Adresse des Hauses war
mir vorher bekannt, da es nur 3 Häuser weiter ist. Im Juni
hatte ich noch einmal Kontakt mit dem Makler, wo ich meine
Preisvorstellungen gesagt habe, er aber schon meinte das der
Verkäufer wohl nicht auf den Preis eingehen wird.

Mutgemaßt und nicht bewiesen, bis hierhin wurde eine Dienstleistung erbracht.

Jetzt habe ich erfahren, dass das Haus privat verkauft werden
soll. Ich bin zu einer Nachbarin gegangen und habe mir von
dieser die Telefonnummer des Verkäufers geholt und mit dieser
Kontakt aufgenommen. Nach ihrer Auskunft wusste sie nichts von
meinem möglichen Interesse am Haus und wurde auch nie über
meine Preisvorstellungen informiert.

Das ist schlecht für den Immobilienmakler den es fehlt für weitere Forderungen an den Interessenten der konkluente Nachweis der Vermittlung.

Jetzt meine Frage:
Fällt die Maklergebühr nachträglich noch an, wenn der Vertrag
Privat geschlossen wird.

Nein, denn der Nachweis der Vermittlung eines Kaufvertrages wurde nicht erbracht oder kann vom Immobilienmakler nicht erbracht werden in Bezug auf den Interessenten.

Adresse des Verkäufers hab ich NICHT
vom Makler bekommen! Oder muss nur der Verkäufer eine mögliche
Gebühr zahlen?

Allensfalls kann der Immobilienmakler an den Verkäufer herantreten wenn dieser mit dem Immobilienmakler einen qualifizierten Immobilienmaklervertrag hat, sofern dieser nicht zwischenzeitlich abgelaufen ist oder von Verkäufer gekündigt wurde.

Gruß

BHShuber