Maklerprovision Mietwohnung

Guten Tag, ein Pärchen hat im Internet ein Inserat für eine Mietwohnung in einer begehrten Wohnlage gefunden. In dem Inserat steht Maklerprovision 2,38% inkl. Mwst. Wohnungsbesichtigung dauerte 20 Minuten, Makler war sehr schlecht vorbereitet. Vom Makler wurde erwähnt, dass er auch die Hausverwaltung für dieses Objekt macht. Auf der Homepage des Maklers steht der „Hausmeisterservice“ als Tochterfirma des Maklerbüros. Darf er trotzdem Provision verlangen?

Ja, natürlich.

Guten Tag,
danke für die Antwort, aber so ganz verstehe ich das trotzdem noch nicht. Meine Frage beruht nämlich auf ein BGH-Urteil. Hier der Link dazu http://www.bkp-kanzlei.de/html/makler.html.

Das scheint mir hier nicht so ganz eindeutig. Deswegen diese Frage.

Wäre schön, wenn vielleicht noch jemand eine Antwort darauf hätte.
Danke und ein schönes Wochenende!

Naja, wenn Du dir das Urteil und die Texte mal genau ansiehst, dann ist der Makler nur dann keiner, wenn er gleichzeitig Wohnungseigentümer ist bzw. es die GLEICHE Firma ist. Das ist aus deiner Beschreibung nicht zu ersehen.

TOCHTERfirma ist mE kein Grund aber IANAL.

„Schlecht vorbereitet“ ist definitiv auch kein Grund die Zahlung zu verweigern.

Für eine detailliertere Stellungnahme müsste geklärt werden:

  • Ist der Makler Teil einer Firma, der die Wohnung gehört?

Für die genaue Klärung würdet ihr aufgrund der Grenzlage aber sowieso einen Anwalt benötigen. Insofern geht mal davon aus, dass ihr die Courtage wirklich zahlen müsst, da der Makler seiner Hauptaufgabe „Vermittlung“ einer Wohnung eines anderen offenbar nachgekommen ist.