Maklerprovision obwohl privatanzeige

hallo,

ich schildere mal den sachverhalt, und hoffe hier auf Hilfe.
ende februar haben wir auf eine Privatanzeige für ein Mietshaus in der Zeitung geantwortet, daraufhin war auch der Besichtigungstermin, auf nachfrage meines mannes hiess es es sei Provisionsfrei er würde der älteren vermieterin nur unter die arme greifen. Wir haben uns dann entschlossen das haus anzumieten zum 1.6.10 das wollte die vermieterin erst nicht und wir riefen immer wieder an um mit ihr zu reden, leider ist durch dösligkeit unsere nummer bei ihr nie angekommen, da die pflegerin ihres mannes die nummer nicht richtig aufgeschrieben hat. ich hatte dann parallel im internet verschiedene makler angeschrieben wegen wohnungsbesichtigungen. Am 22.4 sahsen wir bei der vermieterin zum vertragsabschluss, aufeinmal schneite ein immobilienmakler mit den verträgen herein, und mein mann sagte provision zahlen wir nicht da wir auf eine privatanzeige reagiert haben, er meinte dann das ich ja auf ein internet inserat geantwortet habe was die selbe wohnung ist, ich sagte zu ihm das ich aber nie mit ihm kontakt hatte und er hat mich auch nie angerufen angeblich weil keine nummer vermerkt war die aber drauf stand, nun will der gute mann 1300 euro provision haben für nix. jetzt ist meine frage ob das rechtens ist???!!!
er prboiert mich jetzt halt nur festzunageln auf die provision weil ich auf ein inserat geantwortet habe… bitte um hilfe, der mietvertrag ist aber bereits unterschrieben…

Hallo ,

nein. Jedoch musst du nachweisen, dass es die privatanzeige war auf die du zuerst reagiert
hast. Einzelverbindungsnachweise der Tel-Rechnung, die Anzeige usw. helfen da schon.
Zahlen auf keinen Fall, denn das gilt als Eingeständnis der Schuld.

VG
Vip

hallo,würde da mal nix bezahlen er muß einen stichfesten Vertrag mit ihnen abgeschlossen haben,der gute mann macht sich das einfach.Würde auch zum Mieterbund gehen(kostet nix)und mich da vorsorglich noch mal erkundigen liebe grüße anna Viel glück

hallo tweety,

ihr habt die Aussage bekommen, dass die WOhnung provisionsfrei ist (von wem habe ich nicht nachvollziehen können?!). Eine Anfrage auf ein Inserat hat ja nichts mit einer privaten Vereinbarung zu tun. Wohnungen werden of von verschiedenen Maklern und privaten Inserenten gleichzeitig angeboten (je nach Vereinbarung). Es gitl die Vereinbarung über den der Kontakt stattgefunden hat. Wenn dieser Kontakt mit der alten Frau bzw. einem dritten zustande kommt, dann zählt diese Abmachung…
In solchen Fällen ist eine genaue Aussage sehr schwierig, da letztendlich auch Aussage gegen Aussage stehen wird. Kann also nicht adäquat weiterhelfen.

gruß
M.

Hallo, tut mir leid, aber da kenn ich mich auch nicht aus. Vermute das der Makler seine provision nicht sausen lassen will, da er ja auch inseriert hat und wenn man es einem Makler übergibt, inseriert man eigentlich nicht mehr privat. Aber ob er ein recht drauf hat???
mfg

hallo,

ich schildere mal den sachverhalt, und hoffe hier auf Hilfe.
ende februar haben wir auf eine Privatanzeige für ein
Mietshaus in der Zeitung geantwortet, daraufhin war auch der
Besichtigungstermin, auf nachfrage meines mannes hiess es es
sei Provisionsfrei er würde der älteren vermieterin nur unter
die arme greifen. Wir haben uns dann entschlossen das haus
anzumieten zum 1.6.10 das wollte die vermieterin erst nicht
und wir riefen immer wieder an um mit ihr zu reden, leider ist
durch dösligkeit unsere nummer bei ihr nie angekommen, da die
pflegerin ihres mannes die nummer nicht richtig aufgeschrieben
hat. ich hatte dann parallel im internet verschiedene makler
angeschrieben wegen wohnungsbesichtigungen. Am 22.4 sahsen wir
bei der vermieterin zum vertragsabschluss, aufeinmal schneite
ein immobilienmakler mit den verträgen herein, und mein mann
sagte provision zahlen wir nicht da wir auf eine privatanzeige
reagiert haben, er meinte dann das ich ja auf ein internet
inserat geantwortet habe was die selbe wohnung ist, ich sagte
zu ihm das ich aber nie mit ihm kontakt hatte und er hat mich
auch nie angerufen angeblich weil keine nummer vermerkt war
die aber drauf stand, nun will der gute mann 1300 euro
provision haben für nix. jetzt ist meine frage ob das rechtens
ist???!!!
er prboiert mich jetzt halt nur festzunageln auf die provision
weil ich auf ein inserat geantwortet habe… bitte um hilfe,
der mietvertrag ist aber bereits unterschrieben…

hallo tweety,

ist es der gleiche immobilienmakler, mit dem ihr zu anfangs telefoniert habt? wenn ihr durch ihn an diese wohnung gekommen seid, dann müsst ihr zahlen.
aber: wenn er es denn war, dann hat er euch betrogen, denn er sagte ja, er würde es nur als freundschaftsdienst machen, alles ohne provision. wie es da rechtlich ist, weiß ich nicht. das wären ja falsche bedingungen.
es gibt aber einen link

http://dejure.org/gesetze/BGB/652.html

und wenn du bei google weitersuchst, mit den schlagworten: zwei makler eine Wohnung, dann kommt man auf links, die die rechtliche seite beschreibt.
wenn man durch den immomakler an die wohnung gekommen ist, muss man zahlen. hat man diese gleiche wohnung bereits gesehen und ein immomakler will dir die gleiche anbieten, muss man sagen, dass man breits kenntnis von der wohnung hatte. somit hat der makler keinen anspruch. wie das zu welchen zeitpunkt gesagt werden muss, keine ahnung.
wie du siehst, habe ich nur halbwissen. aber im net einiges zu finden dazu! zur not, RA einschalten/beraten lassen. 1300€ ist ne menge geld.
alles gute für euch und drück die daumen.

Woran erkennen sie ein eine Privatanzeige ? Von wem " hieß es "?

Woran erkennen sie ein eine Privatanzeige ? Von wem " hieß es
"?

hallo das erkenn ich da drann das ich gleich bei der vermieterin raus kam als mein mann angerufen hat…

Hallo,

ich denke, dass die ganze Sache die Vermieterin relativ leicht klären könnte.
Ihr habt ja auf eine Privatanzeige geantwortet und es gab daraufhin auch ein Besichtigung der Wohnung (wie ich denke ja ohne diesen Makler).

Die Vermieterin muss ja anscheinend „zweigleisig“ gearbeitet haben (Privatanzeige und Makler).

Wenn die Vermieterin bestätigen kann, dass Ihr euch auf die Privatanzeige bereits Ende Februar gemeldet habt, dann kann der Makler eigentlich nichts verlangen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Grüsse

vielen dank für die antwort… aber da sehe ich folgendes problem da der makler mit ihr recht gut befreundet ist und er auch schriftverkehr für sie erledigt, dem wird sie wohl nicht in den rücken fallen…

vielen dank für die antwort… aber da sehe ich folgendes
problem da der makler mit ihr recht gut befreundet ist und er
auch schriftverkehr für sie erledigt, dem wird sie wohl nicht
in den rücken fallen…

Das ist natürlich schlecht. Das „nicht in den Rücken fallen“ heißt natürlich, mal knallhart ausgedrück, dass die Vermieterin lügt. Ob es da überhaupt sinnvoll ist, mit so einer Person einen Vertrag abzuschliessen… aber das steht auf einem anderen Blatt

Dann habt Ihr schlicht weg ein Beweisproblem.
Ihr sagt so – die Gegenseite genau anders. Die Gegenseite (also der Makler) wird sich das durch die Vermieterin bestätigen lassen und Ihr habt da niemand oder war jemand bei der Besichtigung bzw. bei den Gesprächen dabei, der das bezeugen kann?

Von daher denke ich, wird der Makler durchkommen. (Auch wenn er meines Erachtens im Unrecht ist).

Woran erkennen sie ein eine Privatanzeige ? Von wem " hieß es
"?

hallo das erkenn ich da drann das ich gleich bei der
vermieterin raus kam als mein mann angerufen hat…

Wenn die Telefonnummer der Eigentümerin in dem Inserat stand und sie den Mietvertrag mit Ihr und nicht mit dem Makler geschlossen haben, dann haben sie nichts zu befürchten.

was heisst denn den vertrag mit dem vermieter geschlossen und nicht mit dem makler??? der makler war ja anwesend gewesen aber unterschrieben hat ja die vermieterin

was heisst denn den vertrag mit dem vermieter geschlossen und
nicht mit dem makler??? der makler war ja anwesend gewesen
aber unterschrieben hat ja die vermieterin

Wenn im Inserat die Nummer der Vermieterin stand und sie den Erstkontakt mit dieser hatten , dann hat der Makler keine durchsetzbaren Anspruch.Lassen sie sie sich nicht einschüchtern und es darauf ankommen ! MfG

ok ja der erstkontakt war mit der vermieterin, vielen lieben dank für die schnellen antworten, dann werde ich jetzt mal kämpfen…

ok ja der erstkontakt war mit der vermieterin, vielen lieben
dank für die schnellen antworten, dann werde ich jetzt mal
kämpfen…

Vermutlich hat der Makler keine Ausschließlichkeitvertrag mit der Vermieterin aushandeln können und versucht nun ein bischen auf Dummfang zu gehen .Also nicht kämpfen sondern ruhig Blut und Forderungen ignorieren .

sorry bin ich überfragt

Hallo, leider kenne ich mich mit Maklerei nicht so aus, mein Wissensgebiet ist Wohnen, Mietrecht etc.- Die Sache erscheint mir etwas seltsam, ich würde dazu raten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, falls dieser Makler seine 1.300,–Euro-Forderung aufrechterhält. Mehr kann ich leider nicht helfen, Gruß, Achim-