Miet-/ Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

auf diesem Wege die Frage, welche Fristen/Auflagen es gibt, wenn eine neue Immobilie zunächst als Kapitalanlage verwendet werden soll (z.B. 5 Jahre) und im Anschluss zur Eigennutzung.
Gibt es eine Mindestfrist, in welcher das Haus vermietet bleiben muss oder gar eine Mindest-Einnahme-Summe oder dergleichen, um zu beweisen, dass tatsächlich der Zweck der Kapitalanlage vorlag?

Welche Option gibt es zur Mischung von Kapitalanlage und Eigennutzung innerhalb eines Hauses, z.B. wenn die Schwiegermutter das Haus mietet (tatsächlich auch darin wohnt) man selbst aber mit darin wohnt.

Wäre es ebenfalls denkbar das Haus pseudo zu vermieten, jedoch selbst darin zu wohnen?
Ggf. mit Anmeldung an anderer Stelle (Wohnung)?

Vielleicht kann die Kommunikation auch auf anderem Wege (privater) realisiert werden.

Vielen Dank!

Hallo Jdias,
die Frage kann ich nicht beantworten. Da Sie eher das Steuerrecht betrifft, ich habe zwar hier eine Vorstellung wie es sein könnte jedoch wäre dies zu wage.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Gruß
Ihr Mietrechts Exp.

Hallo,

ich kenne mich mit solchen Steuermodellen überhaupt nicht aus.

Bei einer derartig schwerwiegenden Entscheidung empfehle ich dringend eine Beratung bei einem darauf spezialisierten Anwalt wahrzunehmen.
Die hiesige Internetplattform ist m.E. nicht geeignet für solche komplexen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian

Hier kann ich Ihnen als Mietrechtler leider nicht weiterhelfen. Ein Steuerexperte weiss sicher besser Rat.

und danke für die Anfrage.

Wir raten Ihnen dringend einen Steuerberater aufzusuchen. Denn nur der kann Ihnen an Hand Ihrer Einkommenssituation den für Sie günstigsten Sachverhalt aufzeigen.

Wir müssten für die Beurteilung von Ihnen Daten erfrage, die wir ungern von Mandantschaft über Internet abfordern.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Existenz – Coach in Zusammenarbeit mit
Exklusiv Haus

da brauchen Sie vor Ort einen Steuerberater.

Hallo jdias,

zu meinem bedauern kann ich deine Fragen nicht beantworten, da sie vornehmlich sich um Steuern, Kapitalanlagen et cetera handeln, von dem ich nur ganz minimale Kenntnisse habe. Es tut mir leid, dass ich dir hierbei nicht helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Willi

Hallo,
Fragen zu Kapitalanlagen kann ich leider nicht beantworten; mein Fachgebiet ist das Mietrecht. Versuchen Sie es bitte bei einem anderen Experten.
Gruß suver

Hallo Jdias,
dieses Problem ist einigermaßen delikat und führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Frage, die sich stellt ist immer, ob es sich um eine echte Kapitalanlage oder um „Liebhaberei“ handelt.

Ein Indiz für »Liebhaberei« bei Immobilien ist, wenn Sie bei abgeschlossenen Mietverträgen nach kurzer Zeit - in der Regel innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung bzw. Fertigstellung - die Wohnung wieder verkaufen oder selbst nutzen und in der Zeit der Vermietung keinen Einnahmenüberschuss erzielt haben. In diesem Fall könnte das FA die Verluste nachversteuern. Dies gilt seit 2004.

Mfg, walser