Mietkauf Rückabwicklung Grunderwerbsteuer

Hallo,
wir haben vor ca. 5 Jahren ein Haus im Mietkauf verkauft.
Der Käufer zahlt jetzt nicht mehr. Im Kaufvertrag ist eine Rückabwicklung vorgesehen, wenn der Käufer mit 5 Raten im Rückstand ist. Dieses wollen wir jetzt vornehmen.
Frage: Ist bei der
Rückabwicklung erneut eine Grunderwerbsteuer fällig?
Herzlichen Dank
für die Mühen im Voraus.
hajueti

Hallo!

In §16 (2) GrEStG heißt es: Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben,

  1. wenn die Vertragsbedingungen des Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, nicht erfüllt werden und das Rechtsgeschäft deshalb auf Grund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird.

Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss. Allerdings sollte in der notariellen Rückabwicklung eindeutig gesagt werden, warum sie erfolgt.
Evtl. prüft das Amt auch einen Gestaltungsmißbrauch… z.B. abgesprochene Einstellung der Zahlungen, mit dem Ziel grunderwerbsteuersparend an einen Dritten zu veräußern. Also bei zeitnaher erneuter Veräußerung wird das Amt genau hinschauen.

Angaben aber ohne Gewähr!

Herzlichen Dank, dass hat mir sehr geholfen.
hajueti