Mietkauf und Privatinsolvenz

Guten Tag,
ich habe 2004 ein Haus per Mietkauf erworben. Die Ratenzahlung läuft noch. Da ich aber durch mein damaliges niedriges einkommen noch andere Privatschulden angehäuft habe. Wollte ich nun in die Privatinsolvenz. Nun meine frage kann ich das Haus behalten in der Privatinsolvenz da es ja nicht in einem Mahnverfahren oder sonstigem ist. Oder wird es mit in die Insolvenzmasse genommen? Ich habe bis jetzt nur einen Vermerk im Grundbuch als Käufer. Als Eigentümer stehen noch die Veräusserer drin.
Vielen Dank schon mal

…da Sie nicht als Eigentümer im GB stehen, gehört Ihnen auch nichts.
D.h. - nur wenn Sie als Eigentümer eingetragen sind - könnte dies zur Insolvenzmasse angerechnet werden.
Es kommt aber auch darauf an, ob Sie über den Mietkaufvertrag eine bestgimmte Quote als ‚Eigentumsbildung‘ erreicht haben oder wieviel %
dann als Eigentum eingetragen wurde.
Auf jeden Fall müssen Sie auch diesen Aspekt in einer Privatinsolvenz angeben. - Mit anderen Worten, nur was auch Ihnen gehört (grundbuchlich)kann Ihnen wegenommen bzw. mit der Insolvenzmasse verrechnet werden.
Hier wäre es besser, Sie würden keine Eigentumsansprüche besitzen - und könneten dennoch als Mieter die Wohnung benutzen.