Mietvertrag auf englisch

Hallo zusammen, 

nun schreibe ich diesen Text zum dritten mal (immer wieder spontaner Seiten wechsel, dadurch wird der geschriebene Text gelöscht). Ich werde morgen den Mietvertrag von meiner neuen Wohnung (WG) durchgehen und bin mir nicht sicher, ob ich es zu 100% verstehen werde (ist auf englisch). Die Mitbewohner kommen aus dem Ausland, daher haben sie keine/kaum Deutschkenntnisse => Mietvertrag auf englisch . Da ich kein risiko eingehen will, wollte ich euch fragen, ob ihr mir sagen könnt wie ich handeln soll (jemand aufsuchen der englisch kann ist ein bisschen schwierig) bzw. ob sich jmd. kurz die Zeit nehmen kann den Vertrag selbst durchzugehen. Ihr würdet mir sehr helfen. Ich bin schätzungsweise um 15:00 vor Ort bzw. später (Muss ca. 220 km fahren und dannoch einige Sachen für den Umzug klären und die Mitfahrgelegenheit konnte nur für 11.00 Uhr gebucht werdem).

Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichem Gruß 

R.

Hallo!

Die Mitbewohner
kommen aus dem Ausland, daher haben sie keine/kaum
Deutschkenntnisse => Mietvertrag auf englisch . Da ich kein
risiko eingehen will…

In Verträgen, auch Mietverträgen, sind oft sprachliche Feinheiten entscheidend. Mietverträge über Wohnraum müssen sich an die Regelungen des BGB halten - ein in deutscher Sprache verfasstes Gesetzeswerk. Deshalb und damit deutsche Mieter, hiesige Anwälte und Gerichte mit einem Mietvertrag umgehen können, hat die Vertragssprache für einen Mietvertrag in Deutschland gefälligst deutsch zu sein. Alles andere ist dummes Zeug von Leuten, die sich ach so international geben - bis sie mit ihrem Unfug an den heißen juristischen Ofen laufen.

Verträge in einer Fremdsprache mit den jeder Sprache eigenen Feinheiten und Mehrdeutigkeiten sollte niemand ohne sachlich zwingenden Grund eingehen. Bei Wohnraum in Deutschland, angemietet durch einen Deutschen, kann es für einen fremdsprachig abgefassten Vertrag mit den damit verbundenen Risiken keinen vernünftigen Grund geben. Man sollte auf deutschsprachigen Vertrag bestehen. Auch ein professionell agierender Vermieter legt keinen fremdsprachigen Vertragstext vor. Unklarheiten gingen zu seinen Lasten und im Zweifel gilt dann nicht der seltsame Mietvertrag, sondern das BGB.

Anekdote: Lange Jahre arbeitete ich für ein in fast allen Ländern der Erde tätiges Unternehmen. Meine Aufträge erhielt ich ausnahmslos in deutscher Sprache. Aber eines Tages flatterte mir ein Pamphlet des Auftraggebers in englischer Sprache auf den Schreibtisch. Das Schriftstück war für die Auftragsabwicklung durchaus von Bedeutung. Obwohl ich die englische Sprache so weit beherrsche, dass ich bei technischen Inhalten zuweilen das englische Original bevorzuge, würde ich mich bei kaufmännischen Inhalten nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Deshalb weigerte ich mich, das fremdsprachige Schriftstück zu unterschreiben. Es folgten Telefonate und die Situation eskalierte, als mich ein Lackaffe "Können Sie etwa kein Englisch?"zu fragen wagte. Dem hab ich was von Vertragssprache lt. AGB erzählt und aufgelegt. Es hatte keine Auswirkungen auf die noch viele Jahre dauernde Geschäftsbeziehung, klärte aber die Fronten. Deppen, die den ganzen Tag denglisch parlieren und englische Texte verschicken, trifft man überall. Sie wissen nicht, was sie tun und brauchen schon mal Ansagen in Klartext.

Sowas kann man in China machen, wenn man eine gemeinsame sprachliche Basis braucht, aber in D über Mietraum in D ist es einfach nur affig und im Zweifelsfall gefährlich.
Das gilt auch für alle anderen Verträge, für die deutsche Gesetze, z. B. das HGB, die Grundlage sind. Wenn man das Wort Geschäftsführer liest, kann man sich darunter etwas vorstellen und weiß genau, was er darf und was nicht. Wenn da aber etwas von xyz-Manager steht, ist es mit der Klarheit vorbei.

Gruß
Wolfgang

Moin,

damit ich das dann richtig verstanden habe: du ziehst in eine WG, deren Mitbewohner kein deutsch können und das Ganze auf Basis einen englischsprachigen Mietvertrages, der aber das deutsche Recht zum Thema Mietvertrag hat? Ach du Schande …

FÜr MIetverträge gibt es Standardformulierungen. Wenn deine künftigen MItbewohner der deutschen Sprache nicht mächtig sind, aber hier leben wollen … das kann aj wohl nicht dein Problem sein. Und was sagt der Vermieter dazu? Wer ist Vermieter? Wer ist Hauptmieter bei der WG? Wie sind z.B. KÜndigungsrechte etc. geregelt?

Also, ernsthaft und bei aller Liebe: das täte ich doch im Leben nicht freiwillig unterschreiben, ohen vorher mindestens von einem Anwalt alles abklären zu lassen, unabhängig davon, dass in Deutschland für Verträge denn doch wohl gerade im MIetbereich wohl die deutsche Sprache zu bevorzugen ist, da die geseztliche Grundlage mit allem, was dazugehört, auch in deutsch verfasst ist.

Und was genau suchst du jetzt? Jemanden, der knapp 5 Minuten vor Unterschrift oder Übergabe den Vertrag nochmal prüft?

Gruß
Ex.

Hallo expertin69,
danke für deine Antwort. Der Mietvertrag ist relativ kurz und ich bin mir eigentlich (fast) sicher, dass ich alles verstanden habe. Ich kopiere mal den Vertrag hier rein, in der Hoffnung, dass du dir es kurz anschauen kannst und falls es nicht geht, dann kannst du es ignorieren. Alles soll in den 240 € enthalten sein.

Vielen Dank

House Rental Contract

This contract is an agreement between the sub-tenant

(Mein Name )

And

(die Namen der Vermieter)

who rent the house at

(Adresse

from the owner – (Eigentümer Name)

This arrangement is valid for the room under the kitchen in the above mentioned house and will begin on 08.11.2014

Rent and Deposit:

The rent for this room will be €240.00 per month.

The amount includes rent for the room, heating, water, electricity, garbage disposal and internet. This amount must be paid 1st week of every month to the following account

Vermieter Name

Bank Daten der Vermieter

A deposit in the amount of €400.00 will be held for the duration of the lease and will be returned to the sub-tenant on the day the keys are surrendered. However, a minimum notice of month shall be given if the sub-tenant wants to move out. In case of any damage caused by the sub-tenant to the property this amount shall be held until the repair costs are borne and the remaining amount shall be returned. If the repair cost exceeds the deposit amount the additional cost has be bored by the tenant.

Rules:

The major rules regarding this house are as follows:

  1. The sub-tenant shall share 2 bath rooms, a living hall, a kitchen, garden and the parking space along with the other tenants.
  2. Smoking not allowed anywhere inside the house.
  3. Sub-tenant shall comply for cleaning of the property in turns with other tenants.
  4. Shall not cause any damage to the property. In case of damage the sub-tenant shall pay for the repairs of the same.
  5. If the keys are misplaces the charges for the same shall be borne by the sub-tenant.

. By signing this agreement, the renter acknowledges that a complete list of these rules has been provided to him or her, and that the renter has read and understood these rules.

The owner has a right to enter the house with an advanced notice of 24 hours for any reason. In an emergency, owner may violate this right and enter immediately. Emergencies include those instances in which the property is in immediate danger, such as from a fire or flood.

The sub-tenant will make his or her best effort to keep the house in good condition. No major alterations will be made to the house without prior discussion with the current tenant and the owner. This includes painting, changes to the lawns, and installation of any permanent changes. All maintenance for the house will be taken care of by the owner, and the tenant must notify the owner immediately of maintenance required.

Signing this agreement implies full understanding of the above conditions and the rental agreement. This agreement cannot be altered without full informed consent in writing provided by both parties. In certain cases of violation, the sub-tenant may be required to vacate without appeal.

(Sub-tenant)

(Date)

(Tenant)

(Date)

(Owner)

(Date)