Angenommen A will eine Eigentumswohnung verkaufen. Aus steuerlichen Gründen will A erst im Dezember einen notariellen Kaufvertrag abschließen.
Dazu zwei Fragen
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Wenn ein Käufer B nun vorschlägt, von November bis zur Zahlung eines Kaufpreises einen Mietvertrag abzuschließen (und auch einzuziehen)und im Dezember zum Notar zu gehen, besteht dann die Gefahr, daß dieser befristete Mietvertrag in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeht, wenn B nicht wie vereinbart im Dezember einen Kaufvertrag mit A abschließt.
Kann man B im Vorfeld dazu rechtlich sicher dazu verpflichten, im Dezember einen Notarvertrag abzuschließen? -
Wenn ein Käufer heute eine Kaufzusage macht, gibt es die Möglichkeit ihn mittels eines „Vorvertrages“ zu verpflichten, seine Zusage im Dezember einzulösen?
Was geschieht, wenn er sich nicht an diese vertragliche Regelung hält?
Vielen Dank schon mal für eine Auskunft
Mfg Jacky