Mietvertrag mit Käufer vor Kauf

Angenommen A will eine Eigentumswohnung verkaufen. Aus steuerlichen Gründen will A erst im Dezember einen notariellen Kaufvertrag abschließen.
Dazu zwei Fragen

  1. Wenn ein Käufer B nun vorschlägt, von November bis zur Zahlung eines Kaufpreises einen Mietvertrag abzuschließen (und auch einzuziehen)und im Dezember zum Notar zu gehen, besteht dann die Gefahr, daß dieser befristete Mietvertrag in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeht, wenn B nicht wie vereinbart im Dezember einen Kaufvertrag mit A abschließt.
    Kann man B im Vorfeld dazu rechtlich sicher dazu verpflichten, im Dezember einen Notarvertrag abzuschließen?

  2. Wenn ein Käufer heute eine Kaufzusage macht, gibt es die Möglichkeit ihn mittels eines „Vorvertrages“ zu verpflichten, seine Zusage im Dezember einzulösen?
    Was geschieht, wenn er sich nicht an diese vertragliche Regelung hält?

Vielen Dank schon mal für eine Auskunft
Mfg Jacky

Unlogisch
Hallo,

Angenommen A will eine Eigentumswohnung verkaufen. Aus
steuerlichen Gründen will A erst im Dezember einen notariellen
Kaufvertrag abschließen.

Ob jetzt oder im Dezember spielt fürs Finanzamt keine Rolle.

Wenn doch so wichtig, dann einfach einen Vertrag abschliessen und den Vollzug des Vertrages (Kaufpreis, Übergang Nutzen/Lasten) auf Dezember setzen.

Vorverträge sind ungünstig, da auch diese notariell beurkundet werden müssen.

Christian

Nach Auskunft eines Finanzbeamten gilt für die Einhaltung der 10 Spekulationsfrist das Datum des neuen Kaufvertrags.

Wenn man also die Lasten/Nutzen erst später übergehen läßt, nützt das dann doch nichts? Oder?

Hat mich das Finanzamt mal wieder falsch informiert?

Gruß Jacky

Hallo,

Nach Auskunft eines Finanzbeamten gilt für die Einhaltung der
10 Spekulationsfrist das Datum des neuen Kaufvertrags.

Nun kenne ich die konkrete Fragestellung hierzu nicht.

Aber im Allgemeinen gilt für die Bemessung immer das Kalenderjahr. Wenn also die Verpflichtung im Jahr 2008 erfolgt und die Erfüllung im Jahr 2009 dann müsste es aber fürs Finanzamt okay sein.

Aber dies ist ein Steuerproblem ob man bilanziert oder mit einer einfachen Gewinn-/Verlustrechnung seine Steuern ermittelt.

Christian