Mietvertrag nach Eigentümerwechsel

Hallo zusammen,

wie ist das, wenn ein neuer Eigentümer einer Wohnung den Mieter übernimmt und das Mietverhältnis nahtlos weiterlaufen lassen möchte. Muß er einen neuen Mietvertrag mit dem Mieter abschließen? Der bestehende Mieter sollte ja eigentlich nicht gezwungen sein, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, nur weil der Eigentümer gewechselt hat, oder? Oder werden im bestehenden Mietvertrag einfach nur die Personalien des Eigentümers korrigiert?
Wie wird das in der Praxis gehandhabt?
Danke im voraus!

Mieter erhält Mitteilung: Neuer Eigentümer ab … ist… sinnvollerweise vom alten Eigentümer. Vom „Neuen“ gibt’s dann die Bankverbindung. Geändert wird bei mir ansonsten normalerweise nichts.

vnA