***Mietvertrag***qm/Personen zu hohe Kosten!

Hallo ihr!!!

Vielleicht könnt ihr mir ja bei meinen Problemen helfen?!?

Und zwar:

Wohne ich seit 01.08.2002 in einer 43qm, 1 1/2 Zimmerwohnung,EBK,kleines Bad (nur Dusche) in der Dachwohnung vom Vermieter!!!

Vermieter wohnt in zwei ebenen mit 105qm untendrunter…

Am 6.10.2003 kam dann die Nebenkostenabrechnung. Sie war dann zu meiner Begeusterung doch recht hoch.

Folgendes: Der Mietvertrag sieht folgendermassen aus:

Wasser: p.Person
Kanal usw.: "
Allgemeinstrom: "
Müllabfuhr: "
Grundsteuer: "
Strassenreinigung: "
Schornsteinfeger: "
Gartenpflege: "
Schneebeseitigung streuen bei glatteis: ------- nichts!!!
Hausreinigung: p.Person
Wartung feuerlöscher, tank, dachrinnen usw.: "
Heizung: qm
Warmwasser: p.Person
Wartung warmwasser- etagenheizung: "
Überprüfung u. Wartung Gas u. Elektro: "

Denke mal das ich schon beim Unterschreiben nen grossen Fehler gemacht habe, nun gut ---- weiter gehts

Die Nebenkosten abrechnung sieht so aus:

Gas: qm
Wasser kanal müll: p.Person (halbe, halbe also - er ist einzelperson und ich…
Grundsteuer: qm
Brandversicherung: p.Person
kaminfeger: "
Schneebeseitigung/Streuen 5€ p.monat für 6 monate:
Hausreinigung: 5€ p.monat
SAT anlage afa: p.person
Strom: laut zähler
Gemeinstrom 5% v. Gesamt:
Instandhaltung: p.Person

Zahle für diese wohnung 80€ umlagen pro monat. Und habe jetz einen mehr als 4fach so hohen betrag als nachzahlung.

Nur mein bedenken ist das ich mit diesem vertrag nicht sooo viel bei den nebenkosten erreichen werde.

Darf er diese regelung von p.Person und qm festlegen. Er hat mehr als doppelt so viel wohnfläche und den Garten kann ich noch nicht mal benutzen da er durch seine wohnung führt… Mach mir riesige Gedanken darüber…

möchte in den nächsten Tagen ein Gespräch mit ihm darüber führen…

Wenn`s zu keiner einigung führt denk ich schon an auszug… (leider)!!!

Ich hoffe mir kann jemand bei meinem problem helfen…

falls noch fragen offen sind - gerne!!!

gruss

Hallo du,

die Aufteilung nach Person und qm finde ich ziemlich merkwürdig. Rechtens?? Sollen die Experten klären!

Grundsätzlich würde ich auf die Aufteilung nach dem Anteil der bewohnten Fläche bestehen. Es kann ja nicht sein, das du 35% bewohnst aber für 50% (personenbezogen) die Kosten trägst. da wirst du wohl einen fehler bei der Unterschrift gemacht haben.

Weiterhin ist die kostenbeteiligung für SAT und Gartenanlagen schon recht fragwürdig.

Ich persönlich würde, da auch ein Umzug wieder sehr teuer wird, mit dem vermieter ein ruhiges gespräch zu führen und Ihn zu bitten, die Regelungen/Kosten auf die qm umzurechnen. Wie und was kann man dann gemeinsam durchgehen.

Durch ein ruhiges Gespräch sollte man auch erfahren, woher die Nachforderung eigentlich kommt?

Viele Grüße

Martin

Hallo,

die Frage gehört zwar zum Mietrecht. Habe zufällig Deine Frage angeklickt. Meine Antworten werde ich hinter die Postitionen schreiben.

Wohne ich seit 01.08.2002 in einer 43qm, 1 1/2
Zimmerwohnung,EBK,kleines Bad (nur Dusche) in der Dachwohnung
vom Vermieter!!!

Vermieter wohnt in zwei ebenen mit 105qm untendrunter…

Am 6.10.2003 kam dann die Nebenkostenabrechnung. Sie war dann
zu meiner Begeusterung doch recht hoch.

Folgendes: Der Mietvertrag sieht folgendermassen aus:

Wasser: p.Person ( Zulässig nach Personentagen, Wohnfläche oder Verbrauch)
Kanal usw.: " ( dito )
Allgemeinstrom: " ( Umlage nur nach Wohnfläche)
Müllabfuhr: " (Umlage der Gemeinde abklären, was pro Person besteht)
Grundsteuer: " (Umlage nur nach Wohnfläche)
Strassenreinigung: " ( Umlage nur nach Wohnfläche)
Schornsteinfeger: " ( Umlage mit den Heizkosten anteilig dem Verbrauch )
Gartenpflege: " (Umlage nach Wohnfläche)
Schneebeseitigung streuen bei glatteis: ------- nichts!!! ( nach Wohnfläche)
Hausreinigung: p.Person ( Umlage nach Wohnfläche)

Wartung feuerlöscher, tank, dachrinnen usw.: " (Die Wartung des Feuerlöschers muss im Mietvertrag vereinbart sein. Die Wartung eines Tanks darf nur die Kontrolle der Einfüllstutzne betreffen oder Warnmeldern, nicht aber Tankwände, denn diese gehören zur Instandhaltung, Dachrinnenwartung ? Was ist da gemacht worden und usw. gibt es nicht.

Heizung: qm ( Heizung kann nur nach Wohnfläche in einem 2-Familienhaus umgelegt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sind jedoch in älteren Gebäuden ausserdem die Leitungen der Heizung nicht isoliert und gehen frei über Putz durch Räume, so hat der Mieter ein Mindeurngsrecht bei den Heizkoszen von 15 %.

Warmwasser: p.Person ( Warmwasser wird aus den Heizkosten berechnet. Hier muss der Vermieter zuerst einmal die Kosten für Warmwasser berechnen. Für diese Berechnung benötigt der Vermieter die Gesamtzahl des Warmwasserverbrauches im gesamten Haus, den Verbrauch der einzelnen Parteien und die Kosten des Energiebedarfes pro Ltr. z.B. Heizöl pro Ltr. 0,45 EURO sowie die Gesamtkosten der Heizungsanlage. Ausserdem muss der Vermieter folgende, gesetzlich vorgeschriebene Berechnung beachten : 2,5 * V * (tw-10)/ Hu = B

2,5 ist ein Grundwert. V = Volumen des gesmaten Warmwasserverbrauches, tx = ist die mittlere Warmwassertemperatur ( kann am Heizkessel abgelesen werden, meist 50 oder 60 Grad Celsius), -10 = Wert für Heizöl (Erdgas mit niedrigem Brennwert - 9, mit hohem Brennwert -10,5 ), HU= Heizwert Heizöl / Gas usw., B = Brennstoffverbrauch. Das Ergebnis von B ist dann mit dem Preis pro Ltr. oder kWh, je nach Brennstoff zu multiplizieren. Der Betrag in EURO muss dann von den Gesamtkosten der Heizkosten abzogen werden. Dies bedeutet, dass die Kosten der Heizung und die Kosten der Warmwasserversorgung zusammen nicht höher sein können als die Kosten der Heizung insgesamt.

Wartung warmwasser- etagenheizung: " ( hier ist natürliche die direkte Abrechnung möglich, wenn nur jeweils die Etage betroffen ist. Warum aber wird dann die Hiezung nicht auf Etagenkosten betrieben ? Oder sidn es unterschiedliche Brennstoffsysteme ?

Überprüfung u. Wartung Gas u. Elektro: " ( Diese Kosten müssen vereinbart sein. Ausserdem muss der Mieter Einfluss auf den Preis der Wartung haben, wenn es sich um Etragenheizungen oder Etagenwarmwasserversorgungen handelt) Bei einer gemeinsamen Anlage sind die Kosten anteilig nach dem Verbrauch bei der Wartung umzulegen. Sind die Anlagen nach Etagen getrennt, entfällt auf jede Etage der entsprechendne Anteil. Eine Umlage nach Personen oder Wohnfläche ist nicht zulässig.


Denke mal das ich schon beim Unterschreiben nen grossen Fehler
gemacht habe, nun gut ---- weiter gehts

Die Nebenkosten abrechnung sieht so aus:

Gas: qm
Wasser kanal müll: p.Person (halbe, halbe also - er ist
einzelperson und ich…
Grundsteuer: qm
Brandversicherung: p.Person ( unzulässig )
kaminfeger: "
Schneebeseitigung/Streuen 5€ p.monat für 6 monate: ( schneit es bei Dir solange )
Hausreinigung: 5€ p.monat
SAT anlage afa: p.person
Strom: laut zähler
Gemeinstrom 5% v. Gesamt:
Instandhaltung: p.Person ( ist nicht Deine Sache, ist grundsätzlich ein Vermieterproblem) :
Zahle für diese wohnung 80€ umlagen pro monat. Und habe jetz
einen mehr als 4fach so hohen betrag als nachzahlung.

Nur mein bedenken ist das ich mit diesem vertrag nicht sooo
viel bei den nebenkosten erreichen werde.

Darf er diese regelung von p.Person und qm festlegen. Er hat
mehr als doppelt so viel wohnfläche und den Garten kann ich
noch nicht mal benutzen da er durch seine wohnung führt…
Mach mir riesige Gedanken darüber…

möchte in den nächsten Tagen ein Gespräch mit ihm darüber
führen…

Setze Dich direkt mit mir in Verbindung. Bin bereit, Dir die Abrechnung zu prüfen. Benötige dafür aber den Mietvertrag mit dem Hinweis, was abgerechnet wird ( meist nach der Miete steht da was) und der Passus über die Abrechnung der Heizkosten sowie die Abrechnung. Ich werde Dir sodann eine Kontakt-Nr. mitteilen. Bitte dann aber Hinweis wer-weiss-was, da ich alle emails mit Anhang ohne klare Identifikation grundsätzlich lösche.

Wenn`s zu keiner einigung führt denk ich schon an auszug…
(leider)!!!

Ich hoffe mir kann jemand bei meinem problem helfen…

Gruss Günter