Mietvertrag Umlageschlüssel Heikosten

hab der zukünftigen Mieterin einer ETW als Umlageschlüssel Verbrauch gemeldet.
Ich war im Irrtum, da die Hausverwaltung den Verbrauch komplett nach qm abrechnet.
Muß ich den Mietvertrag ändern? Wenn ich es beibehalte, wie verhält es sich bei Mehr- und Minderverbrauch der Wohnung bei Heizkosten?
Wie verhält es sich wenn die Hausverwaltung den Schlüssel ändert.
(ist nicht meine Wohnung, war nur MIetvertrag behilflich und war im Irrtum).
Kann es sein, daß dei Mieterin dann die komplette Abrechnung widersprechen kann?

…Heizkosten Umlageschlüssel Verbrauch gemeldet.
Ich war im Irrtum, da die Hausverwaltung den Verbrauch
komplett nach qm abrechnet.

Hallo,
weder nur Verbrauch noch nur Flaeche ist zulaessig.
Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
mehr in der Heizkostenverordnung
Gruss Helmut