Mietwohnung vom Vermieter kaufen, was kommt auf mich zu?

Hallo zusammen,

ich bin schon lange auf der Suche nach einer Eigentumswohnung, einer sehr frustierende Angelegenheit…ich habe keinen Zwang auszuziehen, möchte aber für mein Alter vorsorgen.

Da ich meine derzeitige Mietwohnung sehr liebe und hier ach schon viel gemacht habe (Neue Küche, Laminat verlegt, Badezimmer, etc.) möchte ich nur sehr ungern hier raus.

Nun kam mir die Idee meinem Vermieter das Angebot zu machen, die Wohnung zu kaufen. Problem: Ihm gehört das ganze Haus. Da das Verhältnis manchmal sehr schwierig mit diesen (sehr betagten) Vermieter ist, möchte ich im Vorwege wissen, was im Falle einer Einigung auf mich zukäme.

Was es bedeutet eine Eigentümergemeinschaft zu sein ist mir bekannt. Nur wie liegt der Fall, wenn es im Endeffekt nur zwei Eigentümer gibt, bei dem der Eine Flächenmäßig mehr am Haus besitzt als ich (3 Wohnungen und 1 Gewerbefläche). Bin ich dann bei jedem Sanierungs und Umbau-Beschluss automatisch überstimmt? Wie viel Recht habe ich tatsächlich?

Ich habe leider keine passende Antwort gefunden und hoffe, hier weiß jemand Rat. :o)

Vorab schonmal vielen Dank und liebe Grüße

Mathesis

Hallo,

wenn dein Vermieter noch halbwegs klar im Kopf ist, wird er das nicht machen.

Zunächst einmal müsste eine Teilungserklärung erstellt werden, die festhält, wem nun was genau am Haus gehört. Dann hat er plötzlich einen Miteigentümer, der zwar nichts zu entscheiden hat (weil zu wenig Stimmanteile), muss aber trotzdem durch das ganze Prozedere einer WEG. Nichts als Arbeit und Ärger.

Wir besitzen ebenfalls ein Haus, in dem eine Mieterin Ihre Wohnung kaufen wollte. Würden wir niemals machen.

Gruß,
Steve

Hallo

in dieser Konstellation - wie mein Vorredner schon sagte
„wenn dein Vermieter noch halbwegs klar im Kopf ist, wird er das nicht machen“
ich sehe das aber auch für Dich als zutreffend

Das gibt wirklich nichts als Arbeit und Ärger … und natürlich auch Zusatzkosten
angefangen von der Teilungserklärung bis zur laufenden Verwaltung, Bildung/Verwaltung/Verwendung von Instandhaltungsrücklagen

„Einkaufen“ sollte man sich nur in eine Konstellation mit „gleichwertigen“ Beteiligten und noch besser auch mit Gleichgesinnten.

Grüsse Rudi

Hallo,

die von Dir gewünschte Konstellation gibt es in jedem Mehrfamilienhaus, wenn irgendwann ein Eigentümer die anderen WE übernimmt. Falls dieser dann keine Stimmenmehrheit hat, wird halt eine WE an einen Strohmann (Bruder / Partner) verhökert.

Was

Suche nach einer Eigentumswohnung

mit

für mein Alter vorsorgen.

zu tun haben soll, möchte ich wohl lieber nicht wissen.

Gruß
achim

Nun kam mir die Idee meinem Vermieter das Angebot zu machen,
die Wohnung zu kaufen. Problem:

Über Probleme würde ich mir an deiner Stelle frühestens dann Gedanken machen, wenn der Vermieter überhaupt signalisiert, über einen Wohnungsverkauf nachzudenken. Und spätestens dann würde ich die Schnapsidee selber aufgeben.

Allen vorherigen Aussagen schließe ich mich an: So beknackt kann man als Eigentümer gar nicht sein, sich in dieser Konstellation auf ein Kaufangebot einzulassen.

Und noch viel mehr gilt das für den Mieter und Möchtegernkäufer, der existierende Probleme zwar bereits kennt

Verhältnis manchmal sehr schwierig mit diesen (sehr betagten) Vermieter

aber aus unverständlichen Gründen trotzdem ignoriert. Nunja, jeder ist auch seines Unglückes Schmied, und wer noch zu wenige Probleme hat, macht sich einfach ein paar mehr.