Mindert ein Wohnrecht die Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf?

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Die Eltern sind gemeinsame Eigentümer einer Immobilie (Wert ca TEUR 180) und wollen diese an Ihren Sohn und seine Lebenspartnerin verkaufen (Kaufvertrag, kein Übertragungsvertrag). Im Rahmen des Verkaufs soll für die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht (Wert ca TEUR 80) eingetragen werden. Somit verbleibt ein Restkaufpreis von TEUR 100. Der Sohn unterliegt ohnehin nicht der Grunderwerbsteuer, da er ein naher Verwandter in gerader Linie ist. Anders verhält es sich ja mit der Lebenspartnerin, da diese noch nicht mit dem Sohn verheiratet ist. Somit muss die Lebenspartnerin für Ihren hälftigen Anteil der Immobilie Grunderwerbsteuer zahlen. Welcher Betrag dient als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer? Die vollen TEUR 180 oder der um das Wohnrecht geminderte Restkaufpreis von TEUR 100?

Würde die Situation anders aussehen, wenn die Eltern sich im Vorfeld (also zeitlich vor Schließung des Kaufvertrags) für sich selbst ein Wohnrecht eintragen lassen? Somit wäre das Wohnrecht ja keine Gegenleistung mehr, die im Rahmen des Verkaufs eingeräumt würde.

Mit freundlichem Gruß
Christian W.

Ein Wohnrecht hat keine Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer. Es ist von 180’ auszugehen.

vnA