Möchte mein Haus an meine Eltern verschenken

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

Frag doch einen Steueranwalt der sich damit auskennt, damit Du eine rechtssichere Auskunft bekommst

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

Hallo,
ich bin nicht wirklich Experte in Sachen Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer, somit bitte ich darum, einen anderen Experten zu fragen.
Gruss Barbara

Sorry, es ist leider gar nicht mein Gebiet.
Bitte an eine Person wenden, die sich mit dem Erbrecht auskennt.

Sie haben das ganz richtig erkannt: Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer.

Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland 5% oder 3,5%.
Bei der Schenkungssteuer gibt es recht hohe Freibeträge, zumindest bei nahen Verwandten, so dass i.d.R. keine Schenkungssteuer anfällt.
Fragen Sie hierzu am Besten auch den Notar, bei dem Sie den Vertrag beurkunden lassen.

Hi!
Da ihr Verwandschaftgrad I seid (Eltern/Kinder) habt Ihr einen Steuerfreibetrag von 400.000 € (für 10 Jahre).
Somit sollte (sofern das Haus den Wert nicht übersteigt und Du nicht schon mal eine solch hohe Schenkung vorgenommen hast) keine Schenkungssteuer anfallen.
Fein, oder?

Frohe Weihnachten

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

Sorry, bin nicht kompetent.

Ciao

RB

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

Leider kann ich Ihnen bei diesen Fragen nicht weiterhelfen.
Viel Glück

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

Hallo,

vielleicht steht hier die Antwort:

Neuregelung der Erbschaftsteuer seit dem 1. Januar 2009
Die Änderungen im Überblick

Dazu habe ich diesen Link gefunden:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Erbschaft Schenkungssteuerrecht/081 Erbschaftsteuer.html)

Ich hoffe, dass es etwas geholfen hat.
Grunderwerbsteuer fällt jedenfalls nicht an.

Dann noch ein fröhliche Bescherung.

Hallo,

ich bin kein Steuerberater, daher alles ohne Gewähr:
Bei jedem Eigentümerwechsel fällt Grunderwerbssteuer an. D.h bei der Übergabe an deine Eltern und ggf. später im Erbfall erneut. Daher erfolgt die Übertragung normalerweise von Eltern an Kindern und nicht andersherum.
Wenn die Überschreibung eine „Schekung“ darstellt, fällt ggf. auch noch Schenkungssteuer an. Es gibt aber bei engen Verwandten recht hohe Freigrenzen, die unversteuert bleiben und da beim Übertragen an BEIDE Eltern diese Freigrenzen auch noch doppelt zu berücksichtigen sind, kommt dies nur bei wertvollen EFH in Betracht.

Wenn du bedenken hast, kannst du aber eine Gegenleistung definieren - z.B. eine Mietzahlung - so dass keine (oder nur eine geringe) Schenkung vorliegt. Was du mit der erhaltenen Miete tust, ist allein deine Sache: Du kannst sie zum Beispiel auch deinen Eltern zurückgeben…

Bei deinem Fall drängt sich mir aber folgendes Steuersparmodell auf: Du erklöärst dich zum Vermieter, erzielst Einkünfte aus Mieteinnahmen und kannst ab sofort alle Ausgaben, die damit im Zusammenhang stehen (d.h. alle Maßnahmen am und für das Haus; z.B. auch Grundsteuer, Schornsteinfeger, Renovierung, Abschreibung(!) des Hauswertes…) von der Steuer absetzen.

Das könnte doch eine Überlegung wert sein!?

Genaueres vom Steuerberater deines Vertrauens.

Viel Erfolg!
Roger

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

Hey,
mein RAT.
Vermiete das Haus an die Eltern und nutze die Steuervorteile im Zusammenhang mit der Vermietung.
Gruß
Jörg

kann ich dir leider nicht beantworten

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

tut mir leid,aber hierzu kann ich keine genauen Auskünfte erteilen.

Frohe Weihnachten!

Gruß

Thomas

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

Hallo,

Schenkungssteuer fällt an, wenn pro Elternteil mehr als 100.000 EUR geschenkt werden.
Ich gehe einmal davon aus, dass Grunderwerbsteuer anfällt, aber ich bin mir da nicht sicher. Bin kein Steuerexperte (mehr). :smile:

Schöne Weihnachten und ein erfolgreiches 2012!

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)

auf jeden Fall Schenkungssteuer. Freibetrag bei Schenkung an Eltern beträgt 20.000 €. Ist der Wert aller Schenkungen der letzten 10 Jahre unter 20.000 € fällt keine Schenkungssteuer an. Darüber ist eine Schenkungssteuererklärung abzugeben.

ich besitze ein Einfamilienhaus. Da ich wegziehe, möchte ich
das Haus an meine Elterm verschenken. Was muß ich
steuerrechtlich beachten.(Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer)