Hallo Zusammen,
ich habe in folgendem Link: https://www.dropbox.com/sh/g6p1n3n36j1oi39/s-nIZwUILy die Klausel meines Mietvertrages „Schönheitsreparaturen“ angehängt. Da wir bald umziehen und nicht beide Wohnungen streichen möchten nun meine Fragen:
Wenn eine Formulierung ungültig ist, ist die komplette Klausel ungültig?
Gibt es bei mir eine ungültige Klausel?
und die wichtigste:
Muss ich bei Auszug die Wohnung streichen?
die Wohnung wurde vor zwei Jahren in weiß und leichtem gelb gestrichen und ist wenig abgewohnt.
Vielen Dank für eure Mithilfe