Muss ich bei Auszug der Mietswohnung Streichen

Hallo Zusammen,

ich habe in folgendem Link: https://www.dropbox.com/sh/g6p1n3n36j1oi39/s-nIZwUILy die Klausel meines Mietvertrages „Schönheitsreparaturen“ angehängt. Da wir bald umziehen und nicht beide Wohnungen streichen möchten nun meine Fragen:
Wenn eine Formulierung ungültig ist, ist die komplette Klausel ungültig?
Gibt es bei mir eine ungültige Klausel?

und die wichtigste:
Muss ich bei Auszug die Wohnung streichen?

die Wohnung wurde vor zwei Jahren in weiß und leichtem gelb gestrichen und ist wenig abgewohnt.

Vielen Dank für eure Mithilfe

Ich sehe keinen Grund warum eingegangene vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden müssten. Die Farbwahl ist nicht festgelegt. Die Fristen sind auf den Zustand abgestimmt. Ich gratuliere dem Vermieter zur Wahl seines Mietvertrages.

vnA