Nachträgliche Grundsteuer

Hallo allerseits,
nehmen wir mal an bei einem vermietetem Reihenhaus (Neubau 2012) ist bis jetzt noch kein Grundsteuerbescheid gekommen. Wenn dieser demnächst eintrifft, wird ja wohl eine Nachzahlung für die Jahre 2012+2013 fällig werden.

Frage a)
Kann der VM dies noch auf die Mieter umlegen, da ja die Nebenkostenabrechnung 2012 ja bereis erstellt wurde?

Frage b)
In welchen Jahr müssen diese Kosten in der Steuererklärung angegeben werden? Ist es zulässig die gesamte Grundsteuer 2012-2014 ggf. erst in der Erklärung für 2014 anzugeben?

Gruß,
Werner

nehmen wir mal an bei einem vermietetem Reihenhaus (Neubau
2012) ist bis jetzt noch kein Grundsteuerbescheid gekommen.
Wenn dieser demnächst eintrifft, wird ja wohl eine Nachzahlung
für die Jahre 2012+2013 fällig werden.

Frage a)
Kann der VM dies noch auf die Mieter umlegen, da ja die
Nebenkostenabrechnung 2012 ja bereis erstellt wurde?

siehe hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grunds…

Frage b)
In welchen Jahr müssen diese Kosten in der Steuererklärung
angegeben werden? Ist es zulässig die gesamte Grundsteuer
2012-2014 ggf. erst in der Erklärung für 2014 anzugeben?

nicht „zulässig“, sondern hier gilt ganz normal abflussprinzip, also im jahr der zahlung.

gruß inder

Frage a)
Kann der VM dies noch auf die Mieter umlegen, da ja die
Nebenkostenabrechnung 2012 ja bereis erstellt wurde?

siehe hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grunds…

Da man also nur ein Jahr zurück die Kosten auf den Mieter umlegen kann, ist es evtl. sinnvoll beim Finanzamt anzurufen und um die Grundsteuer zu bitten? Da streubt sich bei mir etwas… :smile:
Die Chance, dass das FA es vergisst und man nicht nachzahlen muss, gibts wohl nicht?

Frage b)
In welchen Jahr müssen diese Kosten in der Steuererklärung
angegeben werden? Ist es zulässig die gesamte Grundsteuer
2012-2014 ggf. erst in der Erklärung für 2014 anzugeben?

nicht „zulässig“, sondern hier gilt ganz normal
abflussprinzip, also im jahr der zahlung.

Sorry, muss nochmal nachhaken: wenn in 2014 komplett für 2012-1014 gezahlt wird, dann heißt Abflussprinzip doch, dass auch alles in der Erklärung 2014 abgesetzt wird ?

Nochmals Gruß,
Werner

Grundsteuer erhebt die Gemeinde und nicht das Finanzamt.

vnA

Hallo vnA,
das ist ein guter Hinweis.
Ist es jetzt schlau, da anzurufen oder nicht?