Hallo!
Nach meinem Kenntnisstand ist es ja nicht erlaubt, dass man ein Haus z.B. für 250.000 € kauft und diesen Preis notariell beurkundet und dann noch einen quasi Privat-Vertrag macht über z.B. Rasenmäher, Schrank, Gartenhäuschen für z.B. 5000 €. Aus welchen §§ geht eben das hervor, dass sämtliche Nebenabreden neben einem Kaufvertrag über eine Immobilie zur Nichtigkeit der Verträge führen?
Danke für die Nennung der §§ und evtl. eine kurze Erläuterung dazu, falls nötig.
Gruß