Nebenabreden beim Hauskauf

Hallo!

Nach meinem Kenntnisstand ist es ja nicht erlaubt, dass man ein Haus z.B. für 250.000 € kauft und diesen Preis notariell beurkundet und dann noch einen quasi Privat-Vertrag macht über z.B. Rasenmäher, Schrank, Gartenhäuschen für z.B. 5000 €. Aus welchen §§ geht eben das hervor, dass sämtliche Nebenabreden neben einem Kaufvertrag über eine Immobilie zur Nichtigkeit der Verträge führen?

Danke für die Nennung der §§ und evtl. eine kurze Erläuterung dazu, falls nötig.

Gruß

Hallo

für was ich ein Haus verkaufe und ob ich noch einen eigenen Kaufvertrag für Gartenmöbel, Küche etc. mache - ist einem selbst überlassen, da gibt es m.E. kein Gesetz, das dieses verbietet.
Es braucht keinen Notarvertrag um einen Rasenmäher oder Gartenstühle zu kaufen, das ist Quatsch.

Gruß

Hallo!

Nach meinem Kenntnisstand ist es ja nicht erlaubt,

Doch das ist es. Vermutlich hast Du etwas falsch verstanden. Denn es ist nicht erlaubt, mit dem Verkäufer einen Preis auszumachen und dann einen geringeren beurkunden zu lassen.

Gruß

Nordlicht

Hallo Sonja,

die von DIr aufgezählten Sachen sind weitestgehen mobil und nicht an das Haus gebunden wie z.B. eine Heizung.

Die kannst Du schließlich auch unabhängig vom Haus kaufen, daher ist das durchaus statthaft so zu handeln, ja sogar üblich.

Gandalf

Ich kenne das in der Art auch nicht…habe gerade nochmal unseren Vertrag durchgesehen.

Allerdings frag ich mich warum der Käufer das so handhabt, denn immerhin können all diese Dinge mit in den Vertrag aufgenommen werden und somit als Einbauten deklariert werden und damit verringert sich die Grunderwerbssteuer.

Hallo,

Nach meinem Kenntnisstand ist es ja nicht erlaubt, dass man
ein Haus z.B. für 250.000 € kauft und diesen Preis notariell
beurkundet und dann noch einen quasi Privat-Vertrag macht über
z.B. Rasenmäher, Schrank, Gartenhäuschen für z.B. 5000 €.

Da scheint was mit der Bedeutung des Zubehörbegriffs durcheinander geraten zu sein. Grundsätzlich ist es so, dass Zubehör bei Immobilien als mitverkauft gilt, wenn dieses nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Dabei ist die Zubehöreigenschaft oft nicht ganz einfach zu bestinmen, was dann eben dazu führt, dass man sicherheitshalber Zubehör ausschließt. Wenn man dann aber ganz konkrete Teile des Zubehörs doch mit verkaufen will, dann man diese sowohl in den notariellen Vertrag einzeln aufnehmen, als auch formfrei mit getrenntem Vertrag verkaufen.

Gruß vom Wiz

Ein Beispiel von mir - zur Klärung des Problems

Ich möchte für meine Immobilie (mit allem drum und dran) z.B. 200000,- erzielen.

Es ist also legitim einen Kaufpreis von 180.000,- beurkunden zu lassen und daneben einen Kaufvertrag über 20.000,- für Badmöbel, EBK, Gartenmöbel etc. zu machen, wobei der Kaufvertrag nicht über den Notar läuft und der Käufer auch nur auf die 180.000,- Grunderwerbsteuer etc. zu zahlen hat

Die Zahlen sind natürlich rein fiktiv.

Hab ich das so richtig verstanden???