Nebenkosten für Wartung/Betrieb von Doppelparker

Hallo,

ich bezahle für einen PKW-Stellplatz 70,- DM mtl. Der Stellplatz befindet sich in einer Tiefgarage. In der Nebenkostenabrechnung werden die Kosten für die „Wartung Betrieb Doppelparker“ vom Vermieter von mir verlangt. Sind dies Kosten, die trotz der o.g. 70,- DM auf den Mieter zusätzlich umgelegt werden können ?
Danke !

Rouven

Hallo,

ich bezahle für einen PKW-Stellplatz 70,- DM mtl. Der
Stellplatz befindet sich in einer Tiefgarage. In der
Nebenkostenabrechnung werden die Kosten für die „Wartung
Betrieb Doppelparker“ vom Vermieter von mir verlangt. Sind
dies Kosten, die trotz der o.g. 70,- DM auf den Mieter
zusätzlich umgelegt werden können ?

Das hängt ganz von der Gestalltung des Mietvertrages ab.
Grundsätzlich wären solche Kosten umlagefähig, muss jedoch vereinbart werden. Weiterhin wäre zu klären, ob die 70 Mäuse
als Netto-Kalt- oder Inklusiv-Miete vereinbart wurden.

Vermieterseitig dumm gelaufen, wenn man da nicht bei Abschluss drüber spricht.

-) bent