Nebenkostenabbrechnung brauche hilfe

hallo erst mal,
gennerel hat es erst mal ewig gedauert bis ich überhaupt durchgestiegen bin!
meine frage ist die:
wir wohnen erst seit dem ersten november in unserer Wohnung und haben heute unsrere erste abbrechnung bekommen. die ablesung hat erst anfang februar durch unseren hausmeister stattgefunden.in der abbrechnung steht nun als abbrechnungszeitraum 1.11-31.12 und auch nur in diesem zeitraum geleistete vorzahlungen werden beachtet!
jetzt mussten wir für heiz und wasserkosten aufkommen die wir durch die abschlagszahlungen eign schon bezahlahlt haben!
160 euro sind für mich viel geld!
ich danke euch schon mal im vorraus

Hallo!

Finde ich völlig OK und auch selbst für Laien verständlich.

Man wohnt seit November dort und bekommt eine Abrechnung für die 2 Monate.

Und man hat doch auch nur 2 Monate Vorauszahlungen im Jahr 2013 geleistet.

Die Zahlungen für Jan/Feb 2014 werden in Abrechnung 2014 berücksichtigt.
dann bekommt ihr ja auch erstmals eine ganzjährige Abrechnung.

Was ist denn daran unverständlich ?

Die Vorauszahlungen berechnen sich aus voraussichtlichen Gesamtkosten : 12 Monate.

und wenn man Nov/Dez abrechnen muss, dann sind das heizstarke Monate. Da kann es sein, die Vorauszahlung reicht nicht aus, es muss nachgezahlt werden.

Das ist alles völlig richtig so. Ob richtig abgerechnet wurde,ist eine andere Sache,Das kann man von hier aus nicht sagen.

Mfg
duck313

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt!
wir mussten dadduch, dass erst zwei monate nach dem abrechnungszeitraum abgelesen wurde diese zwei monate mitzahlen ( die warem beim ablesen ja mit dabei)

moin moin,

wir wohnen erst seit dem ersten november in unserer Wohnung
und haben heute unsrere erste abbrechnung bekommen. die
ablesung hat erst anfang februar durch unseren hausmeister
stattgefunden.

ungewöhnlich

in der abbrechnung steht nun als
abbrechnungszeitraum 1.11-31.12 und auch nur in diesem
zeitraum geleistete vorzahlungen werden beachtet!

ist normal

jetzt mussten wir für heiz und wasserkosten aufkommen die wir
durch die abschlagszahlungen eign schon bezahlahlt haben!

mit der Abschlagszahlung bezahlst du gar nix…du „sparst“ quasi auf die Jahresrechnung an, damit der Schock zur Endabrechnung nicht so groß wird.

160 euro sind für mich viel geld!

im Moment schon…mit der nächsten Abrechnung relativiert es sich.
Wichtig ist, dass auf der nächsten Abrechnung der korrekte Zählerstand vom Februar als „Vorjahresstand“ angegeben wird.

ich danke euch schon mal im vorraus

Bitteschön
Gruß Angus

Das wäre mal eine Frage bei der Verwaltung wert. Viele moderne Messgeräte haben Speicher, die ausgelesen werden und die zeigen tatsächlich auch bei einer späteren Ablesung noch den Wert zum gewünschten Stichtag. In meinen Objekten können wir bis zu 18 Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres noch die Stände nachprüfen.

Die Tatsache, dass der Hausmeister im Februar abgelesen hat, ist keinesfalls ein Beweis, dass die Kosten bis inkl. Februar berücksichtigt wurden. Glaub ich auch nicht, aber frag die Verwaltung halt.

Eher ungewöhnlich, dass die Abrechnung jetzt überhaupt schon da ist. Meist brauchen die Energieversorger länger, um Jahresabrechnungen zu erstellen, aus denen eine Verwaltung die Abrechnung für die Mieter erstellen kann.

Aber Frage: HAST du denn mal den Ersteller der Abrechnung befragt? Er/sie müsste es dir doch verständlich erklären können, oder?

Schönen Abend
Ex.

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vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt!
wir mussten dadduch, dass erst zwei monate nach dem
abrechnungszeitraum abgelesen wurde diese zwei monate
mitzahlen ( die warem beim ablesen ja mit dabei)

Hi, das wurde schon richtig ausgedrückt und auch beantwortet.
Im nächsten Jahr realiviert sich das weil der Verbrauch Jan. + Febr. ja schon bezahlt wurde.
Der Hausmeister sollte aber darauf hingewiesen werden die Ablesung mindestens bis Anfang Jan. durchzuführen, denn korrekt wäre dies am 31.12.bzw.2.1. des Folgejahres.
MfG ramses90