Nichtzahlung Nebenkosten, nächtl. Lärmbelästigung

Hallo,

kann ein neuer Mieter ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden, wenn

er trotz mehrmaliger Aufforderungen, seinen mtl. Nebenkostenabschlag nicht zahlen will (wie ggf. vertraglich vereinbart)und auch Einschschreiben nicht angenommen bzw. abgeholt werden?

sich andere Mieter wegen ständiger nächtlicher Lärmbelästigung beschweren und auch Beschimpfungen über sich ergehen lassen müssen?
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

Auch hallo,

kann ein neuer Mieter ohne Abmahnung fristlos gekündigt
werden, wenn

er trotz mehrmaliger Aufforderungen, seinen mtl.
Nebenkostenabschlag nicht zahlen will (wie ggf. vertraglich
vereinbart)und auch Einschschreiben nicht angenommen bzw.
abgeholt werden?

Jein. Ein Mieter kann wegen Nichtzahlung der Miete nur gekündigt werden, wenn die ausstehenden Zahlungen die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht (wozu auch die Nebenkostenpauschale zählt, aber nicht Nebenkostennachforderungen aus Abrechnungen). Die fristlose Kündigung wird aber nichtig, wenn der Mieter seiner Zahlungspflicht nach der Kündigung dann nachkommt. Wobei natürlich die Rechtmäßigkeit der Ansprüche des VM an den geforderten Nebenkosten unstrittig sein müsste.

Wegen Nichtabholens von Einschreiben (oder Verweigerung der Annahme) kann er nicht gekündigt werden, zumindest weiss ich nichts davon.

sich andere Mieter wegen ständiger nächtlicher Lärmbelästigung
beschweren und auch Beschimpfungen über sich ergehen lassen
müssen?
Vielen Dank im Voraus.

Der VM kann einem Mieter auch fristlos kündigen, wenn er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt etc. in erheblichem Maße gefährdet oder sie ungefragt einem Dritten zur Nutzung überlässt. Dazu gehört im Zweifel auch die Nichteinhaltung einer Hausordnung.

Aber in diesem Fall besteht das Recht zur Kündigung erst nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist.

Gruß
Nita