Ortsüblichen Vergleichsmiete - lt. Vermieterverein

Bei der Beratergruppe / Vermieterverein http://www.beratergruppe-im-web.de habe ich in Erfahrung gebracht, dass Regelungen aus dem Miethöhegesetz (MHG) beim neuen Mietrecht in das BGB übernommen wurden. Nun wüste ich gerne wie beim § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) die ortsübliche Vergleichsmiete zustande kommt und wie oft diese angepasst wird. Kann man die selbst ausrechen oder beim statistischen Bundesamt erfragen?

Ich bin für jede Antwort/Hilfestellung dankbar.

Der Mietspiegel wird mehr oder weniger „politisch“ ermittelt. Die Kriterien sind eine Übereinkunft verschiedener beteiligter Interessengruppe (Mietervereine, Eigentümervereine, Wohnungsbaugenossenschaften, Senat usw.)
die Beteiligten am Berliner Mietspiegel: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspi…
So werden gegenwärtig nur die Mieten eingerechnet, die in den letzten 4 Jahren neu ausgehandelt wurden. Mieten aus Altverträgen z.B. bleiben, gegen den Widerstand der Mietervereine, ausgeklammert.

Auch die Einstufung der Wohnlage in einfach, mittel und gut ist sicherlich subjektiv und wird verhandelt.

Gruß n.

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