Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Schenkung (Immobilien). Es geht um folgenden Sachverhalt:
Die Eltern haben zwei Kinder (Kind A und Kind B). Vor einigen Jahren haben die Eltern zusammen mit Kind A ein Haus gekauft (Anteil: Kind A: ½, Mutter: ¼, Vater ¼). Dies war wohl eine Fehlentscheidung in Bezug auf die Anteile. Die meisten Kosten für die Renovierung, etc. werden von Kind A bezahlt. Aber sollte es einem Elternteil etwas passieren, muss ein Pflichtteil an Kind B gezahlt werden. Das Kind B soll aber gar nichts bekommen.
Nun gibt es die folgende Überlegung: Das Haus soll an das Kind A verschenkt werden und das anteilige Darlehen durch Kind A übernommen werden. Der Wert des Hauses beträgt ca. 125.000 Euro. Das Hypothekendarlehen wurde über ca. 250.000 Euro abgeschlossen (wegen der Modernisierung) und steht im Grundbuch. Die tatsächliche Höhe des Hypothekendarlehens ist inzwischen geringer, da schon über 8 Jahre die Kreditraten gezahlt wurden.
Die Schenkung soll über einen Schenkungsvertrag beim Notar erfolgen. In dem Vertrag würde dann stehen, dass der Schenker (Eltern) das ½ -anteilige Haus im Wert von ca. 60.000 Euro (anteiliges Wert des Hauses) an das Kind A verschenken, aber nur unter der Voraussetzung, dass das Hypothekendarlehen in Höhe von ca. 100.000 Euro (Anteil der Eltern) durch das Kind A auch übernommen wird und die Kreditraten vom Beschenkten (Kind A) bezahlt werden. Im Grundbuch würde der Eigentürmer auch entsprechend geändert.
Nach der Schenkung hat das Kind A das Haus auf eigene Kosten weiter modernisiert (ca. 50.000 Euro). Der Wert des Hauses steigt auf 170.000 Euro.
Ein Elternteil stirbt noch vor Ende der 10-Jahres-Frist bei Schenkung. Es gibt keine weiteren Wertgegenstände, etc.
Nun meine Fragen:
- Falls das Kind B den Pflichtteilergänzungsanspruch gelten machen sollte. Welcher Wert wird nun für die Berechnung des Pflichtteils angenommen?
- Wert des Hauses im Jahr der Schenkung?
- Wert des Hauses nach der Modernisierung?
- Was ist mit dem übernommenen Hypothekendarlehen und den Modernisierungskosten, werden diese gegengerechnet?
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Stimmt es, dass bei Schenkung keine Kosten für Änderung im Grundbuch berechnet werden?
Durch einen Verkauf des anteiligen Hauses durch die Eltern an Kind A würde man sicherlich den Pflichtteilansprüchen vorbeugen können. Aber der Verkauf bedeutet wieder, dass man die Kosten für die Änderung im Grundbuch und die Grunderwerbssteuer zahlen muss. Oder sehe ich das falsch? -
Wie werden die Kosten für die Schenkung durch den Notar berechnet? Beim Verkauf richten sich die Notarkosten an der Höhe der Verkaufssumme… Bei der Schenkung???
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Muss man durch die Schenkung mit weiteren Kosten rechnen? Z.B. Hypothekenbank?
Vielen Dank für Ihre Mühe und Unterstützung
Schönen Gruß
Marta