Privatverkauf nach Kündigung Maklervertrag

Angenommen ein Ausschluß-Maklervertrag läuft bis Ende August. Wenn dieser fristgemäß gekündigt wird und Anfang September ein Privatverkauf erfolgt, kann es dann Probleme mit dem Makler geben oder ist durch die Kündigung jeglicher Anspruch erloschen.
Ändert sich die Sachlage, wenn der nun private Käufer während der Laufzeit ein Expose beim Makler angefordert hatte und nun rauskommt, dass dieser, um die Provision zu umgehen das Ende des Maklervertrages abgewartet hat und sich dann privat an die Verkäufer gewandt hat?

vielen Dank

Nein! Der Makler hat den Kontakt hergestellt und verdient mit Recht seine Provision.

Ändert sich die Sachlage, wenn der nun private Käufer während
der Laufzeit ein Expose beim Makler angefordert hatte und nun
rauskommt, dass dieser, um die Provision zu umgehen das Ende
des Maklervertrages abgewartet hat und sich dann privat an die
Verkäufer gewandt hat?

vielen Dank

Also ändert sich die Sachlage doch… Wenn der Privatverkauf nach der Kündigung erfolgte und der Interessent aus der Bekanntschaft ist und kein Kontakt zum Makler bestand, sondern der Interessent im Rahmen einer Feier von dem Hausverkauft erfahren hat, dann wird wohl kaum ein Anspruch auf Maklercourtage bestehen oder?

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Hallo Mitch,

Angenommen ein Ausschluß-Maklervertrag läuft bis Ende August.
Wenn dieser fristgemäß gekündigt wird und Anfang September
ein Privatverkauf erfolgt, kann es dann Probleme mit dem
Makler geben oder ist durch die Kündigung jeglicher Anspruch
erloschen.

der Anspruch ist erloschen für Kunden, die nach dem Auslaufen des Vertrags Kenntnis vom Haus erhalten.

Ändert sich die Sachlage, wenn der nun private Käufer während
der Laufzeit ein Expose beim Makler angefordert hatte und nun
rauskommt, dass dieser, um die Provision zu umgehen das Ende
des Maklervertrages abgewartet hat und sich dann privat an die
Verkäufer gewandt hat?

Ausschlaggebend ist, daß der potentielle Käufer vom Makler Kenntniss vom Haus erhalten hat, was hier offensichtlich der Fall ist. Wann dann der Kaufvertrag zustande kommt ist unerheblich.
Dem Makler steht in diesem Fall seine Provision zu und jedes Gericht in D wird das auch so sehen.

Gandalf

Also ändert sich die Sachlage doch… Wenn der Privatverkauf
nach der Kündigung erfolgte und der Interessent aus der
Bekanntschaft ist und kein Kontakt zum Makler bestand, sondern
der Interessent im Rahmen einer Feier von dem Hausverkauft
erfahren hat, dann wird wohl kaum ein Anspruch auf
Maklercourtage bestehen oder?

Lassen Sie doch mal diesen Privatverkauf weg!
Der Makler steht immer als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn der Käufer vom Verkäufer direkt erfährt, dass dieser dieses Haus verkaufen will und keinen qualifizierten Alleinauftrag mit einem Makler hat, muss keiner Provision abführen.
Entsteht der Kontakt über den Makler oder ist der Verkäufer durch einen qualifizierten Alleinauftrag gezwungen, das Geschäft über den Makler abzuwickeln, ist Provision fällig.
Gibt der Makler einem „Interessenten“ das Exposee, dieser plaudert „aus Versehen“ auf einer Party aus, wo dieses Haus steht, muss dieser „Interessent“ damit rechnen, dass der Makler den entgangenen Provisionsanspruch bei ihm geltend machen wird. Vorausgesetzt, der Makler kommt dahinter. Immerhin handelt es sich hier um geistiges Eigentum und der Makler braucht meist einige Jahre, sich ein funktionierendes Geschäft aufzubauen.