Also ändert sich die Sachlage doch… Wenn der Privatverkauf
nach der Kündigung erfolgte und der Interessent aus der
Bekanntschaft ist und kein Kontakt zum Makler bestand, sondern
der Interessent im Rahmen einer Feier von dem Hausverkauft
erfahren hat, dann wird wohl kaum ein Anspruch auf
Maklercourtage bestehen oder?
Lassen Sie doch mal diesen Privatverkauf weg!
Der Makler steht immer als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn der Käufer vom Verkäufer direkt erfährt, dass dieser dieses Haus verkaufen will und keinen qualifizierten Alleinauftrag mit einem Makler hat, muss keiner Provision abführen.
Entsteht der Kontakt über den Makler oder ist der Verkäufer durch einen qualifizierten Alleinauftrag gezwungen, das Geschäft über den Makler abzuwickeln, ist Provision fällig.
Gibt der Makler einem „Interessenten“ das Exposee, dieser plaudert „aus Versehen“ auf einer Party aus, wo dieses Haus steht, muss dieser „Interessent“ damit rechnen, dass der Makler den entgangenen Provisionsanspruch bei ihm geltend machen wird. Vorausgesetzt, der Makler kommt dahinter. Immerhin handelt es sich hier um geistiges Eigentum und der Makler braucht meist einige Jahre, sich ein funktionierendes Geschäft aufzubauen.