Probleme beim hauskauf mit eigentuemer

hallo leute

habe ein haus gekauft mit einer mietpartei,
im mietvertrag der partei steht drin das sie die gegenueberliegende garage ( seit 16 jahren ) NUTZEN KANN.
laut eigentuemer stand dieses nicht zu verkauf, kaum hatte ich den notrarvertrag hat er die garage doch verkauft und der neue hat prommt eine kuendigung ausgesprochen.

was kann ich tun ? der markler wusste von dem ganzem vorhaben und ist auch dicke mit dem vorbesitzer befreundet

Hallo Berti 001,

Also ich bin kein Experte aber so wie ich das sehe hast Du keine Chance,es zählt leider immer nur das was geschrieben wurde!
Evtl.kannst Du noch bei der Verbraucherzentrale nachfragen,kostet nicht viel,ich hatte neulich ein Problem da kostete jede halbe Stunde,15€.Also da kann man schon viel fragen.
Viel Glück,Gruß,Herbert

Hallo,
Die Erfahrung das Makler oft dicke mit jemanden sind habe ich auch schon gemacht.
Ich gehe davon aus das du die Garage auch gern gekauft hättest?
Dann wäre das Verleugnung gewesen würde ich denken.
Da deine Mieter nur ein Nutzungs Recht hatte, kann dieses jederzeit widerrufen werden. Zu prüfen wäre allerdings ob sie dafür gezahlt haben und er nicht doch angemietet war? Dann müsste der neue Eigentümer die Pflichten und Rechte der alten Eigentümers übernehme. Wie allerdings eine Kündigung bei einer Garage richtig ist weiß ich nicht?
Befindet sich die Garage auf deinen Grundstück? Dann gäbe es da noch eine Möglichkeit! Da Vertragsfreiheit besteht kann der ehemalig Eigentümer natürlich dahin verkaufen wo es will. Ich würde das ganze aber vielleicht doch mal einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Welchen Grund sollte es gegeben dir die Garage vorzuenthalten?

leider kann ich da nicht weiterhelfen.

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

hallo berti001
wenn die garge nicht bei dir im grundbuchamt eingetragen ist gehört sie euch auch nicht.warum er sie euch nicht verkauft hat? der neue besitzer wird eigennutzung geltent machen der mieter muß dann leider raus ich hoffe es hilft dir gruß ergo

Ist eine ganz schöne Schweinerei, aber leider kann ich da nicht weiterhelfen - Juristerei ist nicht mein Gebiet - leider!

moin berti 001,
meine,da nutzung schriftlich war es ohne ankündigung keine beendigung hätte geben dürfen,schon gar nicht nach so langer zeit .ich würde nachhaken.
viel erfolg bdh

Ich gehe davon aus, dass die Garage nicht zur Immobilie gehört, die Du erworben hast. So entnehme ich es Deiner Darstellung: Garage gegenüber. Steht also nicht auf dem Grundstück, dass Du erworben hast. Folglich kann doch der Besitzer damit machen was er will. Hat sie also nun verkauft. Vielleicht nicht nett, wenn Du sie erwerben wolltest aber ein rechtliches Problem sehe ich hier nicht.

moin berti,
ich verstehe nicht das du probleme hast.jeder ra oder notar hat einsicht im grundbuch und sieht ob die garage
sondereigentum ist und zu dem von dir gekauften haus
gehört. da kann der makler noch so dicke mit dem vorbesitzer sein was im grundbuch eingetragen ist das
amen wie in der kirche.da wirst du wohl noch ein paar
euro opfern müßen bei einem gestandenen rechtsanwalt
der sich in diesen auskennt.

gruß uwe
hallo leute

habe ein haus gekauft mit einer mietpartei,
im mietvertrag der partei steht drin das sie die
gegenueberliegende garage ( seit 16 jahren ) NUTZEN KANN.
laut eigentuemer stand dieses nicht zu verkauf, kaum hatte ich
den notrarvertrag hat er die garage doch verkauft und der neue
hat prommt eine kuendigung ausgesprochen.

was kann ich tun ? der markler wusste von dem ganzem vorhaben
und ist auch dicke mit dem vorbesitzer befreundet