Provision f. Immobilienmakler trotz Vermittlung durch Vormieter?

Verehrte Gemeinde,

heute brauche ich den Rat von echten Profis, dazu folgende Geschichte:

Wenn ein Mieter etwa einen Monat vor Ende des Mietverhältnisses, der vom Vermieter beauftragten Wohungsverwaltung einen Nachmieter vorschlägt und die Verwaltung auf einen Immobilienmakler verweist, mit dem ein sog. Exclusivvertrag besteht:

Darf dann der Makler trotzdem Provision eine verlangen, obwohl er gar nicht tätig geworden ist? (Der Vormieter hat ja den Nachmieter beigebracht.)

Ist es legal, wenn der Makler droht, die Wohnung nur dann an die vorgeschlagene Person zu vermieten, falls diese seine Provision bezahlt?

Als Zusatzinformation:
Der Makler hat bislang die Wohung noch nicht angeboten, ist also in keinster Weise tätig gewesen.

Ich finde aber, da die Initiative, also der Vorschlag der Nachmieterin, vom Vormieter ausging, ist der Makler noch aussen vor.

Mir ist bewusst, dass ein ehemaliger Mieter allenfalls einen Nachmietervorschlagen kann und der Vermieter/Verwalter den dann noch lange nicht nehmen muss. Auch die „den dritten Vorschlag muss der Vermieter akzeptieren“-Regel ist leider ein Märchen.Einen Neu-Mieter hinauszubugsieren, um Provision zu kassieren ist also in der Praxis kein Problem.

Über kompetenten Rat, insbesondere für solchen „aus dem richtigen Leben“ würde ich mich sehr freuen.

Gruss Yorck

Darf dann der Makler trotzdem Provision eine verlangen, obwohl er gar nicht tätig
geworden ist?

„Makler“ und „tätig werden“ ist schon mal ein guter Pflichtwitz.

Ist es legal, wenn der Makler droht, die Wohnung nur dann an
die vorgeschlagene Person zu vermieten, falls diese seine Provision bezahlt?

Darf ich abkürzen? Wenn es denn „illegal“ wäre - würde sich für den Mietinteressenten etwas ändern? Welche neuen Wege würden ihm danach offenstehen, in den Mietvertrag einzutreten, Provisionszahlung hin oder her?

Dem Maker entgeht die Kohle, ließe er den vom Altmieter vorgeschlagenen Interessenten unbehelligt. Er muss auch anderweitig nicht „tätig“ werden - tätig im Sinne von arbeiten, meine ich. Eine Online-Anzeige genügt, wenn sich die freiwerdende Wohnung nicht bereits anderweitig rumgesprochen hat. Schon rennen ihm wohnungssuchende Menschen die Tür ein, glücklich, den Makler für nix bezahlen zu dürfen, Hauptsache sie bekommen die Hütte.

Der Hausverwaltung ist völlig schnuppe, wer einzieht. Der Makler wurde

exclusiv

beauftragt, ihr lästige Anfragen abzunehmen, bezahlen muss es später sowieso der doofe Mieter. Ergo hat die Hausverwaltung, am Ende nicht mal der Vermieter, der die „Exclusiv“-Vermittlung schließlich (mit-)verantwortet, überhaupt kein Interesse, sich mit dem in den Arsch gekniffenen Möchtegern-Neumieter zu beschäftigen.

Und nun? Ab zum Anwalt und den provisionsfreien Zugang zur Wohnung erstreiten? Wohl kaum, oder?

Über kompetenten Rat, insbesondere für solchen „aus dem
richtigen Leben“ würde ich mich sehr freuen.

Hiermit geschehen. Zahlen und fröhlich sein, oder Wohnung knicken.

Moin Pentti,

„Makler“ und „tätig werden“ ist schon mal ein guter
Pflichtwitz.

Der Hausverwaltung ist völlig schnuppe, wer einzieht.

Nach all meiner Lebenserfahrung ist jemand bei der Hausverwaltung
geschmiert oder Hausbesitzer/-verwaltung haben eine enge bis
familiäre Beziehung zum Makler. Das ist zwar natürlich rechtlich
‚bedenklich‘ - aber leider Branchenüblich.

Von daher … zahlen und/oder selber Makler werden.

Viele Grüße

Jake

Hallo,

Wenn ein Mieter etwa einen Monat vor Ende des
Mietverhältnisses, der vom Vermieter beauftragten
Wohungsverwaltung einen Nachmieter vorschlägt und die
Verwaltung auf einen Immobilienmakler verweist, mit dem ein
sog. Exclusivvertrag besteht:

Dann ist die Verwaltung sogar verpflichtet, den Interessenten an den Immobilienmakler zu verweisen!

Darf dann der Makler trotzdem Provision eine verlangen, obwohl
er gar nicht tätig geworden ist?
(Der Vormieter hat ja den
Nachmieter beigebracht.)

Was verstehst du unter tätig werden, auch wenn der Vorschlag vom Vormieter kommt, muss trotzdem der Interessent geprüft werden mittels Selbstauskunft, Bonitätsauskunft, dem Vermieter, bzw. Auftraggeber des Immobilienmaklers vorgeschlagen werden, Mietvertragserstellung, Übergabe der Wohnung und eventuell je nach Auftrag mehr.

Fakto wird trotz Vorschlag der Immobilienmakler tätig und darf somit auch die Courtage vom Mietinteressenten verlangen.

Wer das nicht akzeptiert hat eben das Nachsehen.

Ist es legal, wenn der Makler droht, die Wohnung nur dann an
die vorgeschlagene Person zu vermieten, falls diese seine
Provision bezahlt?

Ja, weder der Hausverwalter noch der Immobilienmakler muss kostenlos tätig werden.

Als Zusatzinformation:
Der Makler hat bislang die Wohung noch nicht angeboten, ist
also in keinster Weise tätig gewesen.

Die Tätigkeit eines Immobilienmakler beschränkt sich nicht nur auf die öffentliche Vermarktung!

Ich finde aber, da die Initiative, also der Vorschlag der
Nachmieterin, vom Vormieter ausging, ist der Makler noch
aussen vor.

Mit Verlaub, das ist Blödsinn, die Kriterien um die Wohnung anmieten zu können sind klar geregelt, Verwalter möchte, kann nicht selber vermieten, gibt Auftrag an Immobilienmakler, dieser wird tätig. Wer das nicht akzeptiert hat eben Pech gehabt.

Mir ist bewusst, dass ein ehemaliger Mieter allenfalls einen
Nachmietervorschlagen kann und der Vermieter/Verwalter den
dann noch lange nicht nehmen muss. Auch die „den dritten
Vorschlag muss der Vermieter akzeptieren“-Regel ist leider ein
Märchen.Einen Neu-Mieter hinauszubugsieren, um Provision zu
kassieren ist also in der Praxis kein Problem.

Das sind eben die wirtschaftlichen Regeln, es steht jedem frei sich diesen zu unterwerfen.

Über kompetenten Rat, insbesondere für solchen „aus dem
richtigen Leben“ würde ich mich sehr freuen.

Aus dem richtigen Leben, bekommst du nicht deinen Willen und genau das stinkt dir, was hast du eigentlich damit zu schaffen, wenn nicht ein Vorteil durch irgendwelche Vereinbarungen mit dem von dir vorgeschlagenen Nachmieter hast?

Trau mir wetten, dass der für dich irgendetwas in der Wohnung machen soll oder irgend Möbel ablöst, vorzeitig einzieht oder was auch immer.

Niemand hat den Vormieter aufgefordert einen Nachmieter zu suchen.

Gruß

BHShuber

wat nix kostet is auch nix
Hallo Jake,

Nach all meiner Lebenserfahrung ist jemand bei der Hausverwaltung geschmiert oder Hausbesitzer/-verwaltung haben eine enge bis familiäre Beziehung zum Makler. Das ist zwar natürlich rechtlich ‚bedenklich‘ - aber leider Branchenüblich.

würdest Du so Argumente wie

  • Arbeitszeit der Hausverwaltung
  • Antrittskosten gegen finanziell klamme Gestalten und jene, die nur eine Zwischenlösung suchen
  • Frust der unterlegenen gegen den Büttel und nicht gegen Verwaltung / Eigentümer

nicht auch gelten lassen (neben Rückvergütungen durch den Makler, die in der Tat illegal wären.)

Gruß
achim

An alle, die geantwortet und kommentiert haben,

beginnend mit der Wette von BHShuber:

Es geht tatsächlich darum, dass ein Kollege einem anderen Kollegen seine Wohnung „vermachen“ will, weil er umzieht. Ebenfalls korrekt ist, dass der Nachmieter ein paar Tage früher einziehen kann und sich beide darüber einig sind. Damit könnte der Vorgang für alle Beteiligten (incl. Vermieter bzw. Hausverwaltung) reibungslos vonstatten gehen.
Daran ist zunächst nichts Schlechtes, finde ich.

Für Bonitätsprüfung, Selbstauskunft, Gesichtskontrolle etc. brauche ich bestimmt keinen Immobilienmakler. Da gibt es deutlich preiswertere Lösungen. In sofern nur eins der vielen Märchen, mit denen ein zweifelhafter Berufsstand seine Existenzberechtigung zu untermauern sucht.

Den Begriff des „Unterwerfens“ im Zusammenhang mit sog. „wirtschaftlichen Regeln“ finde ich da schon eher bemerkenswert:
Wir wissen alle, dass es in unserer Gesellschaft viele Bereiche gibt, in denen „die Regeln“ nur für ein paar wenige Teilnehmer vorteilhaft sind und die nicht selten diese Regeln auch noch selber bestimmen dürfen.

Trotzdem:
Ich hatte ausdrücklich um kompetenten Rat aus dem richtigen Leben gebeten und finde auch bekommen.

Dafür herzlichen Dank!
Y.

Verwalter möchte, kann nicht selber vermieten, gibt Auftrag an Immobilienmakler,
dieser wird tätig.

Ganz richtig und sehr schön, das mal aus dem Mund eines Immobilienmaklers zu hören: Der Verwalter (=Vertreter des Eigentümers und Vermieters!) vergibt den Autrag an einen Makler.

Wie jedesmal stellt sich die Frage, warum ein an diesem Geschäft völlig Unbeteiligter - der Mieter - auch nur einen einzigen Cent dafür bezahlen soll, dass der Verwalter für sich eine Dienstleistung einkauft, weil er selbst „nicht möchte“ oder „nicht kann“?

Und wie jedesmal wird es dafür von Maklerseite keine Erklärung geben. Kann es auch nicht geben aus einer Branche, die dank völlig verquerer Gesetzgebung das Privileg genießt, sich über die für ale anderen Branchen gültigen Marktregeln hinwegsetzen zu können.

Ach halt, hier gibt’s ja doch noch ne Antwort:

Wer das nicht akzeptiert hat eben Pech gehabt.

Ahja, „Pech“ ist es also, was der Wohnungssuchende hat. Dann ist es umgekehrt wohl „Glück“ für den Makler. Und mit diesem Glück ist es hoffentlich bald vorbei, wenn das Bestellerprinzip endlich eingeführt wird. Man darf natürlich schon jetzt auf die Schweinereien der Maklerzunft gespannt sein, mit denen dann versucht wird, das Bestellerprinzip auszuhebeln und die Mieter weiter auszunehmen.

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Nach all meiner Lebenserfahrung ist jemand bei der
Hausverwaltung geschmiert oder Hausbesitzer/-verwaltung haben eine enge bis
familiäre Beziehung zum Makler.

Kommt wohl vor, doch glücklicherweise blieb mir der Ärger über solche Verhältnisse und ihre halbseidenen Profiteure bisher erspart.

Im Zuge des ein oder anderen Verwalterwechsels bei meinen Objekten begegne ich dafür regelmäßig Gestalten, die sich als Hans-Dampf-in-allen-Gassen anpreisen. Man sucht also eine seriöse Hausverwaltung, landet aber bei einem makelnden Beutelschneider, der liebend gern die „Exclusiv“-Wohnungsvermittlung für sämtliche Einheiten im ganzen Gebäude mitübernehmend möchte. Finanz- und Versicherungsverkauf hat er ebenfalls im Sortiment, und ehe man es sich versieht, landet man bei einem Schwätzer, der einem alles mögliche an Finanz- und Versicherungsangeboten andreht und Wohnungssuchende beim Mieterwechsel schröpft - dafür aber keinen blassen Schimmer von dem hat, was man ursprüchlich suchte: Kompetente Hausverwaltung.

Von dieser Sorte wimmelt es mittlerweile auch in diesem Forum.

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Hallo,

Verwalter möchte, kann nicht selber vermieten, gibt Auftrag an Immobilienmakler,
dieser wird tätig.

Ganz richtig und sehr schön, das mal aus dem Mund eines
Immobilienmaklers zu hören: Der Verwalter (=Vertreter des
Eigentümers und Vermieters!) vergibt den Autrag an einen
Makler.

Bitteschön, gern geschehen.

Wie jedesmal stellt sich die Frage, warum ein an diesem
Geschäft völlig Unbeteiligter - der Mieter - auch nur einen
einzigen Cent dafür bezahlen soll, dass der Verwalter für sich
eine Dienstleistung einkauft, weil er selbst „nicht möchte“
oder „nicht kann“?

Das sollten wir den Verwalter fragen, zudem, steht des dem Mietinteressenten frei sich um die Wohnung zu bewerben, wenn er keine Courtage für die Vermittlung zahlen möchte, gibt es genügend provisionsfreie Wohnungen.

Und wie jedesmal wird es dafür von Maklerseite keine Erklärung
geben.

Aus welchem nachvollziehbaren Grund sollte ein beauftragter Immobilienmakler eine Erklärung dafür abgeben, dass er einen Auftrag zur Vermietung erhalten hat???

Kann es auch nicht geben aus einer Branche, die dank
völlig verquerer Gesetzgebung das Privileg genießt, sich über
die für ale anderen Branchen gültigen Marktregeln hinwegsetzen
zu können.

Ach halt, hier gibt’s ja doch noch ne Antwort:

Wer das nicht akzeptiert hat eben Pech gehabt.

So ist es!

Ahja, „Pech“ ist es also, was der Wohnungssuchende hat. Dann
ist es umgekehrt wohl „Glück“ für den Makler. Und mit diesem
Glück ist es hoffentlich bald vorbei, wenn das
Bestellerprinzip endlich eingeführt wird.

Ja, auch wir sind dafür, denn dann enden endlich diese unnützen und unsinnigen Diskussionen über Immobilienmakler und Vergütung derer!

Man darf natürlich
schon jetzt auf die Schweinereien der Maklerzunft gespannt
sein, mit denen dann versucht wird, das Bestellerprinzip
auszuhebeln und die Mieter weiter auszunehmen.

Wenn man nun auch erklären würde wie das gehen soll?

Wer den Immobilienmakler beauftragt, der zahlt auch für dessen Leistung, was soll es denn da auszuhebeln geben?

Wenn ein Mietinteressent zu einem Immobilienmakler sagt, suchen Sie mir bitte eine Wohnung mit Kriterien X, darf er sich nicht wundern, wenn er im Falle des Erfolgs dafür Courtage zahlt.

Wenn ein Vermieter einen Immobilienmakler beauftragt, vermieten Sie doch mal meine Wohnung, dann zahlt eben der Vermieter, zumal der auch noch die Vermarktung der Wohnung steuerlich absetzen kann, der Mieter meist nicht, finden wir das so in Ordnung!

Gruß

BHShuber

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Die - sinnvollen und leider immer wieder von vorn zu führenden -

Diskussionen über Immobilienmakler und Vergütung derer!

würde es überhaupt nicht geben, wenn die Adresshändler ihre Rechnung an ihre Auftraggeber stellten, wie es die Rechnungsschreiber aus jeder anderen Branche auch tun.

Wer sind die Auftraggeber in aller Regel? - Richtig, die Vermieter oder Verkäufer!

Und wie ködert der Makler diese Leute, damit sie ihn ihre Adressen verhökern lassen? - Genau, er verspricht ihnen, dass für sie alles KOSTENFREI ist, denn gemolken werden später Mieter oder Käufer.

Das glaubst du nicht? Dann pass mal auf, hier hab ich zufällig grad ein richtig widerliches Beispiel für solche in der gesamten Abzockerbranche üblichen Machenschaften gefunden. Bunt blinken könnte die Laufschrift zusätzlich noch, um das GRATISANGEBOT noch werbewirksamer an den zukünftigen AUFTRAGGEBER zu bringen.

Man darf natürlich schon jetzt auf die Schweinereien der Maklerzunft gespannt
sein, mit denen dann versucht wird, das Bestellerprinzip auszuhebeln und die Mieter
weiter auszunehmen.

Wenn man nun auch erklären würde wie das gehen soll?

Zuerst halten wir mal fest: Für JEDE im Datenbank-Bestand des Makler befindliche Immobilie ist der Auftraggeber ein Vermieter oder Verkäufer. Warum? Weil die Immobilie sonst gar nicht in der Makler-Datenbank zu finden wäre. Schnitzen können sich Makler die Häuser und Wohnungen ja noch nicht, also haben sie ihre Adressen offensichtlich von ANBIETERN erhalten und NICHT von Nachfragern.

Und damit ist ein Wohnungssuchender, der zu dir ins Dorfbüro kommt oder in eine schicke Filiale von E&V mitnichten plötzlich der „Auftraggeber“, bloß weil der Makler seinen Computer mal drei Sekunden danach suchen lässt, ob für Mieter oder Käufer was halbwegs passendes dabei ist. Analog gilt das für jede Online-Anzeige, auf die sich ein Interessent meldet: Auftraggeber des Maklers bleibt weiterhin derjenige, der dafür sorgte, dass in der Makler-Datenbank überhaupt was zu finden ist. Und ja, du hast es wieder richtig erkannt: Diese Leute nennt man Vermieter oder Verkäufer!

Wer den Immobilienmakler beauftragt, der zahlt auch für dessen
Leistung, was soll es denn da auszuhebeln geben?

Öffentlich diskutierte Sauereien, wie das Bestellerprinzip zukünftig ausgehebelt werden kann, finden sich reichlich. Makler-Frischlingen, die davon noch nie hörten, helfe ich aber gern: http://bit.ly/1z7KrUK

Als Mitglied von Haus & Grund habe ich seit 2014 verstärkt das zweifelhafte Vergnügen, mir bei den Versammlungen die Makler-„Tipps und Tricks“ persönlich anzuhören. Ganz versessen sind die Kerle darauf, vor den Haus-&-Grund-Mitgieder - ihrer ureigendsten Klientel - sprechen zu dürfen, wie „wir gemeinsam“ gegen das Bestellerprinzip vorgehen können. Verwundert reibt sich mancher Eigentümer die Ohren, wenn ich anmerke, das Bestellerprinzip doch einfach so anzuwenden wie bei jedem anderen Geschäft auch.

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Hallo,

Das glaubst du nicht? Dann pass mal auf, hier hab ich zufällig
grad ein richtig widerliches Beispiel für solche in der
gesamten Abzockerbranche üblichen Machenschaften gefunden.
Bunt blinken könnte die Laufschrift zusätzlich noch, um das
GRATISANGEBOT noch werbewirksamer an den zukünftigen
AUFTRAGGEBER zu bringen.

Hiermit hast du dir nun ernsthafte rechtliche Probleme eingehandelt mein Freund!

Gruß

BHShuber

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