Renovierung einer gekündigten Wohnung

Guten Tag,
ich habe eine dringende Anfrage. Hoffentlich kann mir jemand helfen. Also, folgendes Problem:
Ich habe meine Wohnung zum 31.08.2003 gekündigt. Die Übergabe der Wohnung ergab, dass der Maler, den ich engagiert hatte, einige Stellen vergessen hatte. Von der Hausverwaltung wurde verlangt, dass diese Stellen ausgebessert werden sollen. Würde ich dies nicht machen lassen oder wenn ich es machen lasse, bei der zweiten Abnahme wieder nicht von der Hausverwaltung die Malerei abgenommen werden, würde ein Fachbetrieb auf meine Kosten (Kaution) beauftragt werden. Dürfen die das überhaupt? Solange mir die Wohnung noch gehört, haben die doch kein Recht, einen Fachbetrieb zu beauftragen oder? Jetzt sieht die Wohnung wirklich spitze aus, meiner Meinung nach jedenfalls und die Stellen sind auch alle überstrichen. Muss ich wieder mit Problemen rechnen und wenn ja, wie könnte ich reagieren?
Ich bedanke mich recht herzlich für Eure Hilfe.
gotti

Hallo,

wenn die defekten Stellen ordnungsgemäss nachgearbeitet wurden, ist wohl nichts mehr zu erwarten.

Ich habe meine Wohnung zum 31.08.2003 gekündigt. Die Übergabe
der Wohnung ergab, dass der Maler, den ich engagiert hatte,
einige Stellen vergessen hatte. Von der Hausverwaltung wurde
verlangt, dass diese Stellen ausgebessert werden sollen. Würde
ich dies nicht machen lassen oder wenn ich es machen lasse,
bei der zweiten Abnahme wieder nicht von der Hausverwaltung
die Malerei abgenommen werden, würde ein Fachbetrieb auf meine
Kosten (Kaution) beauftragt werden. Dürfen die das überhaupt?

Nein, man kann Dir natürlich die Selbstvornahme nicht verweigern. Ich würde jedoch auf jeden Fall versuchen so bald als möglich die Übergabe vornehmen zu lassen und einen Zeugen mitnehmen.

Solange mir die Wohnung noch gehört, haben die doch kein
Recht, einen Fachbetrieb zu beauftragen oder? Jetzt sieht die
Wohnung wirklich spitze aus, meiner Meinung nach jedenfalls
und die Stellen sind auch alle überstrichen. Muss ich wieder
mit Problemen rechnen und wenn ja, wie könnte ich reagieren?

Lasse Dir bei der Übergabe den Zustand der Wohnung durch die Hausverwaltung vor Ort schriftlich bestätigen.

Gruss Günter

Hallo Gotti,

Gerade letzten Sonntag war „Renovierung bei Auszug“ Thema beim ARD Ratgeber Recht.

Da wurde ganz klar gesagt: Es müssen nur "durchschnittliche Ansprüche erfüllt werden. Wenn jemand die Arbeit selbst macht und das Ergebnis nicht 100 % fachmännisch ist, muss der Vermieter das trotzdem akzeptieren.

Einen Zeugen, wie dir hier schon empfohlen wurde, solltest du aber in jedem Fall mitnehmen. Dazu eine Digitalkamera. Im Übergabeprotokoll sollte dann stehen „keine Mängel vorhanden“. Falls aber Mängel erklärt werden, diese aus der Nähe fotografieren. Das wird einen (evtl.) linken Vermieter, der einem Freund einen vorgeblichen Renovierbedarf beseitigen lassen will, davon abhalten.

Liebe Grüße
Peggy

Lieber Günther,
liebe Peggy,
danke für Eure schnelle Rückantwort. Also, heute morgen war die 2. Abnahme der Wohnung und natürlich, wie soll es anders sein, wurden genau dieselben Stellen wieder bemängelt, die vorher schon nicht in Ordnung waren. Ich konnte diskutieren wie ich wollte, die Hausverwaltung hat mir die Ausbesserung nicht abgenommen. Ich hatte sogar einen Zeugen (war der Maler, habe der Hausverwaltung dies aber nicht gesagt, sondern so getan, als wäre er nur vom Fach) mit, der aber auch nichts ausrichten konnte. Ich war bei der Ausbesserung der Stellen beim zweiten Mal mit dabei und wir haben wirklich die xel-Bereiche und alles, was bemängelt wurde, beseitigt, aber es wurde nicht anerkannt. Jetzt hat der Maler, den ich mithatte, sogar auf die Stellen geklopft und wir haben festgestellt, dass dahinter alles hohl ist. Also ist es fast unmöglich, dass die Farbe richtig aufgenommen wird, so jedenfalls der Maler. Aber auch das wurde nicht anerkannt. Jetzt sollte ich bis zur Übergabe an den neuen Mieter warten, ob der nicht die Wohnung so abnimmt und wenn ja, wäre für mich die Sache erledigt. Aber die neue Nachmieterin ist nicht auf den Kopf gefallen und bei der Übergabe darf ich nicht dabei sein, also weiß ich ja nicht, was die der alles erzählen. Mann, ich bin echt geschafft. Jetzt bleibt mir nur noch ein Termin mit dem Besitzer der Wohnung und der Hoffnung, dass er einsieht, dass es nicht besser zu malern geht. Aber ob das klappt? Ich habe auch noch den Mieterschutzbund angerufen, aber bis jetzt noch keinen Kontakt aufnehmen können. Habt ihr vielleicht noch einige Ideen? Würde mich riesig freuen.
gotti

Hallo Gotti,

danke für Eure schnelle Rückantwort. Also, heute morgen war
die 2. Abnahme der Wohnung und natürlich, wie soll es anders
sein, wurden genau dieselben Stellen wieder bemängelt, die
vorher schon nicht in Ordnung waren. Ich konnte diskutieren
wie ich wollte, die Hausverwaltung hat mir die Ausbesserung
nicht abgenommen. Ich hatte sogar einen Zeugen (war der Maler,
habe der Hausverwaltung dies aber nicht gesagt, sondern so
getan, als wäre er nur vom Fach) mit, der aber auch nichts
ausrichten konnte. Ich war bei der Ausbesserung der Stellen
beim zweiten Mal mit dabei und wir haben wirklich die
xel-Bereiche und alles, was bemängelt wurde, beseitigt, aber
es wurde nicht anerkannt. Jetzt hat der Maler, den ich
mithatte, sogar auf die Stellen geklopft und wir haben
festgestellt, dass dahinter alles hohl ist. Also ist es fast
unmöglich, dass die Farbe richtig aufgenommen wird, so
jedenfalls der Maler. Aber auch das wurde nicht anerkannt.
Jetzt sollte ich bis zur Übergabe an den neuen Mieter warten,
ob der nicht die Wohnung so abnimmt und wenn ja, wäre für mich
die Sache erledigt. Aber die neue Nachmieterin ist nicht auf
den Kopf gefallen und bei der Übergabe darf ich nicht dabei
sein, also weiß ich ja nicht, was die der alles erzählen.
Mann, ich bin echt geschafft. Jetzt bleibt mir nur noch ein
Termin mit dem Besitzer der Wohnung und der Hoffnung, dass er
einsieht, dass es nicht besser zu malern geht. Aber ob das
klappt? Ich habe auch noch den Mieterschutzbund angerufen,
aber bis jetzt noch keinen Kontakt aufnehmen können. Habt ihr
vielleicht noch einige Ideen? Würde mich riesig freuen.

Frage. Hast Du ein Protokoll erhalten und könntest Du mir dieses per Fax zusenden. Teile Dir dann die Nr. mit. Möglicherweise ist hier noch ein Einspruch möglich. Ausserdem wüsste ich gerne, da es nun doch etwas durch die Hausverwaltung „widerwärtig“ zugeht, welche Schönheitsreparaturen Du tatsächlich machen musstest, wobei die Frage ist, wer bei Einzug renoviert hat, ob diese Stellen bei Einzug ordnungsgemäss renoviert waren, wie lange Du in der Wohnung gelebt hast, welche Schönheitsreparaturen fällig waren und vorgenommen wurden und was für den Auszug vereinbart war. Sinnvoll daher auch per Fax den Mietvertrag.

Gruss Günter

Hallo Günther,
leider habe ich kein Faxgerät. Habe Dir eine E-Mail an Deine T-Online-Nummer gesandt. Hoffe, Du kannst mir helfen.
Nochmals danke.
gotti

Hallo Gotti,

da in der erwähnten Sendung ausdrücklich gesagt wurde, eine Renovierung muss nur durchschnittlichen Ansprüchen genügen, brauchst du dir eigentlich keine Sorgen zu machen.

Wenn nun aber mit dem Untergrund etwas nicht stimmt, ist aus der Ferne schwer zu beurteilen, ob das noch unter Schönheitsreparatur fällt oder ob es ein Bauschaden ist. In dem Zusammenhang ist auch interessant, was im Mietvertrag steht. Mit GünterW hast du den Mieterverein ja schon so gut wie im Haus. :smile: Schick ihm den Vertrag halt von einem anderen Faxgerät zu, wenn er dir das anbietet.

Ärgerlich ist die Sache natürlich trotzdem, denn da der Vermieter das Geld von der Kaution einbehalten kann, musst du ggf. klagen, nicht er. Du musst in Kostenvorlage gehen, und Zeit und Nerven kostet es allemal.

Eins fällt mir noch ein: Wenn der Maler Fachmann ist, ist die Kritik des Vermieters ja auch eine Nichtanerkennung seiner Leistung. Sprich doch mit ihm oder mit der Handwerkskammer. Die machen Gutachten für wenig Geld. Wenn du dich bereit erklärst, die Kosten nur dann zu übernehmen, wenn ein solches Gutachten die Qualität des Malers in Frage stellt, und der Vermieter das ablehnt, denke ich, hat er schlechte Karten vor Gericht. Denn nach abgeschlossener Arbeit kann er nicht mehr beweisen, dass vorher ein Mangel da war und die Beweissicherung hat er selbst verhindert. Vielleicht hält ihn das von der ganzen Sache ab.

Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und erzähl mal, wie’s weiter ging!

Liebe Grüße
Peggy

Liebe Peggy,
danke für Deine Hinweise. Mein Maler ist zwar Maler, aber ich habe ihn „schwarz“ beschäftigt. Also kann er mir leider keine Gewährleistung geben. Aber Günther hat mir schon sehr gute Tipps und Hilfe gegeben, so dass ich morgen zum Mieterschutzbund gehe, damit die mir weiterhelfen. Jetzt geht es mir ehrlich gesagt schon um das Prinzip. Meine Eltern wollten, dass ich morgen den Schlüssel abgebe und sage, dass für mich die Angelegenheit erledigt ist, aber ich möchte schön meine Kaution von über 500 Euro wiederhaben. Man ist ja schließlich nicht Krösus.
Also, danke nochmals.
gotti

Liebe gotti, hallo Peggy,

kurz mal zu diesem Problem. Der Mietvertrag ist mir bekannt. Ich habe gotti nun geraten sich schnellst möglich mit dem örtlichen Mieterverein in Verbindung zu setzen, aber auch mit der Hausverwaltung, da gotti letztlich nur drei Jahre in der Wohnung gewohnt hat, der Vermieter auch Schönheitsreparaturen alle 3 Jahre für Küche, Bad, WC, alle 5 Jahre für Wohn-und Schlafräume vereinbart hat.

Nun handelt es sich bei dem Mietvertrag um einen Formularmietvertrag. In dem Formularmietvertrag wird bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Rücksicht darauf genommen, ob der Mieter die Fristen erreicht hat oder ob er die Frist eingehalten hat. Es wird auf jeden Fall - ohne Rücksicht - ob die Frist erreicht ist oder z.B. bei der Küche die Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden, bei einem Auszug erneut verlangt, dass alles renoviert werden muss. Dies bedeutet, dass der Mieter, hätte er nach drei Jahren die Küche renoviert und zieht nach weiteren sechs Monaten aus, ungeachtet der Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen erneut renovieren muss. Hier wird der Mieter unzulässig benachteiligt. Eine Quotenklausel gibt es nicht.

Nach entsprechender Bewertung komme ich zur Auffassung, dass hier das Urteil des BGH VIII ZR 308/02 vom 14.05.2003 anzuwenden ist. Dies bedeutet, es wären keine Schönheitsreparaturen zu leisten, da die unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei durch das Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch daraus eine Unwirksamkeit ergibt, weil zumindest die Klausel zum Auszug unwirksam ist. Durch die Rückgabeklausel entsteht für den Mieter ein Summierungseffekt. Hier liegt ein Verstoss gegen § 9 AGBG vor.

Ich kann hier nur wiederholt empfehlen, bevor jemand mit Schönheitsreparaturen bei Auszug eine Zusage macht oder beginnt, sich umfassend zu informieren.

Gruss Günter

Lieber Günther,
liebe Peggy,

ich möchte mich noch einmal für Eure schnelle Hilfe bedanken.

Heute war ich bei unserem Mieterschutzbund. Leider hat der Herr dort mir keine Hoffnung gemacht, irgendeinen Weg zu finden, an meine gesamte Kaution zu gelangen. Laut Aussage habe ich mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll allem zugestimmt und kann daher nichts mehr daran ändern. Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als eine Malerfirma zu bezahlen, damit ich endlich meine Ruhe habe.

Ich habe jetzt für morgen 15.00 Uhr nochmal einen Termin mit dem Besitzer der Wohnung und will versuchen, mich gütlich zu einigen. Hoffe, glaube aber eigentlich nicht daran, dass wir uns irgendwie einig werden können. Naja, mal abwarten.

Also, nochmal danke für alles.

Heike Gottschalk

Hallo Heike,

auch wenn hier jemand aus einem Mieterverein diese Meinung vertritt - warum auch immer - ich kann die Meinung nicht teilen.

Heute war ich bei unserem Mieterschutzbund. Leider hat der
Herr dort mir keine Hoffnung gemacht, irgendeinen Weg zu
finden, an meine gesamte Kaution zu gelangen. Laut Aussage
habe ich mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll allem
zugestimmt und kann daher nichts mehr daran ändern.

Hie rgeht es doch um die Nachbesserungen. Nachdem Du mehr als notwendig geleistet hast, hätte sich der Mitarbeiter des MV mit dem Vermieter in Verbindung setzen können. Warum geschah dies nicht ?

Weshalb solltest Du nicht an die Kaution kommen, wenn alles in Ordnung ist ?

Es wird

mir wohl nichts anderes übrig bleiben als eine Malerfirma zu
bezahlen, damit ich endlich meine Ruhe habe.

Wie Du gepostet hast, hast Du einen Maler beschäftigt. Nur, eben auf anderer Basis als sonst.

Ich habe jetzt für morgen 15.00 Uhr nochmal einen Termin mit
dem Besitzer der Wohnung und will versuchen, mich gütlich zu
einigen. Hoffe, glaube aber eigentlich nicht daran, dass wir
uns irgendwie einig werden können. Naja, mal abwarten.

Teile mir bitte mal mit, was bei dem Termin heraus gekommen ist. Kannst es direkt mailen. Deine Wohnung würde bei uns von einen Malermeister gebutahctet und dann würde - nach entsprechender Bilddokumentation - entschieden, was zu tun ist. Wenn nämlich im Hintergrund in der Wand unterschiedliche Baustoffe verwendet sind, muss es zu Farbabweichungen kommen, die der Mieter nicht zu vertreten hat.

Gruss Günter