Ruhestörung durch Wäsche waschen

Ein Mieter ist ins EG eines 1-Familienhauses gezogen. Das Schlafzimmer des Mieters befindet sich direkt neben der Waschküche. Neuerdings wäsche die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses ihre Wäsche des öfteren NACHTS (23.00 - 1.00 Uhr) und MORGENS früh um 07.00 Uhr bzw. der Trockner läuft.

Ist das erlaubt? Sind Ruhezeiten einzuhalten? 22.00 - 6.00 Uhr?

Der Mieter kann dann nicht schlafen, weil zudem neben dem Schlafzimmer sich eine Vorratskammer befindet in der ein Belüftungsloch ist (30 x15 cm), welches direkt zur Waschküche führt. Selbst wenn die Tür geschossen ist, dringen die lauten Geräusche der Waschmaschine bzw. des Trockners in Flur und Schlafzimmer.

Gespräche mit der Vermieterin haben bisher nichts gebracht. Zudem hat sie 2 Kinder (2 und 7 Jahre)…

Danke für Eure Hilfe!

Hallo!

Nicht für Haushaltsgeräte oder die Nutzung von Bad oder WC.  Musiklärm, Partygeräusch, Umbaumaßnahmen(Bohren,Sägen) nachts - das ist mit nächtlicher Ruhezeit gemeint.

Man musste bei Besichtigung dieser Whg. doch absehen, sie ist überhaupt nicht so wie eine abgetrennte Whg zu betrachten. Das ist ein EFH, in dem man nachträglich Teile abtrennte und vermietete.
Wo bitteschön sonst gibt es eine Lüftung Raum zu fremdem Raum ? Das sollte man mal als erstes schalldämmend verschließen.

MfG
duck313

Darf ich die überhaupt verschließen? Könnte ja sein, dass sie zum Luftverbund der Heizung gehört.

vnA

Andersrum: wie sieht es mit den Brandschutzvorschriften aus?

1.) Das „Belüftungsloch“ in der Vorratskammer darf nicht geschlossen werden, da hier die Waschmaschine und der Trockner des Mieters steht. Die Feuchtigkeit soll über das Loch abgeführt werden, weil sich dahinter die Waschküche mit Fenstern befindet.

2.) Der Heizungs- und Sanitärfachmann sprach ebenfalls die Brandschutzvorschriften an. Da ist wohl richtig. Aber der Vermieter nimmt sich auch davon nichts an.