Ein Mieter ist ins EG eines 1-Familienhauses gezogen. Das Schlafzimmer des Mieters befindet sich direkt neben der Waschküche. Neuerdings wäsche die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses ihre Wäsche des öfteren NACHTS (23.00 - 1.00 Uhr) und MORGENS früh um 07.00 Uhr bzw. der Trockner läuft.
Ist das erlaubt? Sind Ruhezeiten einzuhalten? 22.00 - 6.00 Uhr?
Der Mieter kann dann nicht schlafen, weil zudem neben dem Schlafzimmer sich eine Vorratskammer befindet in der ein Belüftungsloch ist (30 x15 cm), welches direkt zur Waschküche führt. Selbst wenn die Tür geschossen ist, dringen die lauten Geräusche der Waschmaschine bzw. des Trockners in Flur und Schlafzimmer.
Gespräche mit der Vermieterin haben bisher nichts gebracht. Zudem hat sie 2 Kinder (2 und 7 Jahre)…
Danke für Eure Hilfe!