Schäden an Außenfassade (Gemeinschaftseigentum) mit Auswirkung auf Innenraum (Eigentumswohnung)

Hallo zusammen,
wenn die Außenfassade in einer Ecke Risse im Außenputz aufweist und es in das Wohnungsinnere sickert und sich Feuchtigkeit/Schimmel an dieser Ecke bildet, wer steht für welche Schäden „gerade“? Es liegt definitiv nicht am Lüftungsverhalten, da die Stellen innen und außen identisch sind und vor einigen Jahren wohl schon mal etwas an der Außenwand geflickt wurde.Außerdem stehen an dieser Außenwand keine Möbel und ein elektrisches Thermostat an der Heizung sorgt für eine entsprechende Temperatur im Raum.
Die Außenfassade muss an dieser Stelle natürlich repariert werden - hierfür müssten ja die Rücklagen der Eigentümergesellschaft herhalten, da Gemeinschaftseigentum.
Wie sieht es mit der betroffenen Innenwand aus, wenn der Geschädigte selbst Eigentümer ist? Stromkosten für den Trockner, Ausbesserungsarbeiten an der mit streichverputzten Wand… ? Hat er da Pech gehabt, obwohl der Schaden ja durch Schaden am Gemeinschaftseigentum entstanden ist?

Besten Dank für Infos,

Sonja

Hallo,

Hat er da Pech gehabt, obwohl der Schaden ja durch

Schaden am Gemeinschaftseigentum entstanden ist?

Verschuldensunabhängige Haftung aus § 906 Abs. 2 WEG

Vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum etwa aufgrund von Wasserrohrbrüchen, Undichtigkeiten der Dacheindeckung oder anderen Bauteilen häufig nicht schuldhaft verursacht, sondern schlichten Umwelteinflüssen wie Alterung, Abnutzung oder nicht erkennbaren Baumängeln geschuldet.

Die einzelnen Wohnungseigentümer, die Gemeinschaft und den Verwalter sind für den in solchen Fällen im Sondereigentum entstehenden Schaden dem geschädigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig, da das Wohnungseigentumsrecht keine verschuldensunabhängige Haftung kennt.

Soweit die Schäden im Sondereigentum nicht entweder im Zuge der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums gemäß §§ 14 Nr. 4, 16 Abs. 7 WEG mit ersetzt oder durch die Gebäude- bzw. Hausratversicherung reguliert werden, verbleibt der Schaden beim Sondereigentümer.

Gerade Wasserschäden führen in diesem Zusammenhang oftmals zu Auseinandersetzungen im Kreise der Wohnungseigentümer, da nach der psychischen Verfasstheit einer Mehrzahl der Wohnungseigentümer das eigene Lebensrisiko von jedem zu tragen ist, nur nicht von einem selbst.

Gruß

BHShuber