Scheidung. Wie wird das Haus aufgeteilt

Hallo!

Meine Frau und ich trennen uns. Wir haben 3 Kinder. Ich werde ausziehen. Das Haus und die Kredite laufen auf unser beider Namen. Ich möchte unbedingt, daß die Kinder dort wohnen bleiben können. Muß sie mir bei dem gemeinsamen Eigentum Miete zahlen, oder wie läuft das?

Hallo Cassi,
diese Frage ist sehr schwer zu beantworten. Es spielen zu viele Faktoren eine Rolle.
Kindesunterhalt, Vermögen vor der Eheschließung, bzw. Schulden vor der Eheschließung. Endvermögen bei Zustellung der Scheidungsklage. Versicherungen, größere Wertgegenstände, Fahrzeuge. Zugewinn.
Da kann dir eigentlich nur ein Anwalt weiterhelfen.
Alles Gute

Hallihallo, etwas wirklich richtiges kann ich dir nicht sagen aber ich denke mal das es für dich schon eine erleichterung ist wenn sie die kredite mitabzahlt wenn sie auf euch beide laufen oder ihr das irgendwie mit dem unterhalt für die kinder regeln könnt. ich wünsche dir viel erfolg und hoffe andere haben noch besser antworten oder vorschläge. gruß yvi

Normalerweise werden Zugewinn und Schulden geteilt. Das Haus müßte auf seinen derzeitigen Wert geschätz werden, dann werden die noch offenen Schulden dagegen gerechnet und geteilt. Du als Vater mußt ja dann auch Unterhalt für deine Kinder zahlen, gegebenenfalls auch für deine Frau (hängt vom Alter der Kinder ab). Gehe lieber zu einem Anwalt und lasse dich vernünftig beraten. Diese Sache mit dem Geld kann ziemlich komplex sein. Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben, wünsche dir viel Glück und eine relativ stressfreie Trennung. Lg. Martina

Moin Cassi,

das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt ja darauf an, ob deine Frau arbeitet und wer die Kredite zahlt. Den Kindern gegenüber bist du in jedem Fall unterhaltspflichtig, wenn deine Frau nicht arbeitet, abhängig von den Ehejahren und dem Alter der Kinder eventuell auch. Das müsste man erstmal alles ausrechnen und dabei solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. Wenn ihr euch gütlich trennt, geht auch ein gemeinsamer Anwalt, was in jedem Fall kostengünstiger ist. Den hälftigen Mietwert könnte man dann mit Unterhaltszahlungen verrechnen, natürlich abhängig davon, wer den Kredit weiter tilgt.

Erstmal finde ich es löblich, dass deine Kids weiter im Haus wohnen bleiben sollen. Es wird auch so schwer genug für sie.

Gruß Britta

Guten Abend Herr Hallo … oder wie Sie heißen mögen.

Ich erwarte eine höfliche und dem Zweck angemesene Anrede bzw. eine höfliche Schlussformel.

Bitte wenden sie sich an einen Anwalt vor Ort.

Mit freundöichen Grüßen
Bernd K.

hallo,
wie alt sind die kinder? Geht die Frau arbeiten,so das sie die Kredite mit abzahlen kann.
sind die kids noch klein,und geht die frau nicht arbeiten,mußt du die kredite abzahlen und auch unterhalt zahlen,für alle

lisa

Tut mir leid aber das weiß ich nicht
Lg Elke

Hallo,

so genau kann das keiner vorher sagen.
Rein rechtlich ist es so, das alles an Zugewinn oder auch Verlust(Schulden) bei der Scheidung geteilt wird.
Der Eheteil der die Kinder aufzieht bekommt natürlich Kindesunterhalt zugesprochen nach der Düsseldorfer Tabelle.

Was das Haus angeht, so müsste dieses eigentlich verkauft werden wenn eine Auszahlung oder Anrechnung in anderer Form nicht möglich ist.

viel Glück
fg longwolf

Hallo cassi,

in erster Linie muss sie/oder müsst ihr gar nichts, wenn ihr euch einigt. So, wie es aussieht, seid ihr nicht zerstritten und könnt euch im Guten trennen. Das ist ein großer Vorteil. Eine einvernehmliche Trennung/Scheidung ist kostengünstig und nervenschonend.

Wenn ihr beide euch einig seid, könnt ihr dieses in einer Vereinbarung schriftlich festhalten. So, wie es in eurer Situation passt, wie ihr beiden es wünscht.

In der Vereinbarung sollte vielleicht berücksichtigt werden, dass die Kinder Unterhalt bekommen. Dieser wird nach der Düsselforfer Tabelle berechnet (im Internet zu finden). Ebenso bekommt die Frau im Trennungsjahr Ehegattenunterhalt. Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr den Ehegattenunterhalt auch mit dem Wohnvorteil, den sie hat, verrechnen. Nur der Unterhalt der Kinder muss immer gesondert behandelt werden.

Ihr könnt euch in einem Gespräch einigen, wie ihr finanziell die Situation lösen möchtet und haltet dieses schriftlich fest.

Für eine spätere Scheidung ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung anerkannt. Hier könnt ihr selbst alles festlegen, wie ihr es möchtet. Auch den Umgang mit den Kinder, die Hausrataufteilung oder das Vermögen/den Zugewinn.

So lange es um die Nutzung der „Ehewohnung“ geht, kann dieses in der Vereinbarung festgelegt werden.

Nur, wenn es um einen evtl. Verkauf etc. der Immobilie geht, reicht eine Vereinbarung nicht aus. Diese muss dann notariell beurkundet werden.

Ein Anwalt kann dann mit der Vereinbarung (oder der notariell beurkundeten Vereinbarung mit Inhalt Immobilie) dann einen Antrag auf Scheidung vor Gericht stellen kann.

Für die Scheidung/den Antrag auf Scheidung reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung im Übrigen ein Anwalt aus.

Auch bei den Anwaltskosten kann man durch eine Vereinbarung viele Kosten einsparen, da die einzelnen Themen nicht durch den Anwalt (oder zwei) geklärt werden müssen.

Hallo
Ich bin nicht die Richtige für eine rechtliche Antwort. Bei uns war es so, dass die Richterin für die Dauer der Trennung verfügte, dass ich (mit den Kindern zusammen im Haus geblieben) die Hypothekarszinsen übernehmen musste. Bei der Scheidung kaufte ich ihm das Haus (seinen Teil) ab.
Ich wünsche Dir viel Glück

Hallo …

wichtig ist, wer im Grundbuch steht, und zu welchem Teil … das hat nichts mit den Darlehen zu tun … wenn also im Grundbuch das Haus 50/50 aufgeteilt ist, dann kannst du anteilige Miete von ihr verlangen. Die Tilgungen des Hauses werden weiterhin zur Zugemeinschaft gerechnet wenn noch keine Scheidung da ist.

Gruß Batman217

Hallo, das ist zu ungenau beschrieben. Kommt auf die Kredite an. Besser: Anwalt nehmen und klären lassen. Gruß CZ.

Hallo cassi,

der fiktive Mietbetrag wird deiner Frau als Einkommen angerechnet und dementsprechend mit im Unterhalt verrechnet. Alternativ kann Sie die auch auszahlen.

Alles Gute
Andreas

Hallo
Das ist nicht einfach kenn mich was das an geht Leider nicht aus!!!
Normalerweise müsste man doch den jetzigen Wert ermitteln und Dich auszahlen!!
Oder umschreiben auf Sie !!! Schwierig wenn es noch nicht bezahlt ist!!!Auf der anderen Seite müsstest Du ja auch Unterhalt zahlen !!!Aber wie gesagt da wäre doch ein Beratungs Gespräch wichtig für Euch beide (beim Anwalt)!!!
LG Sandy

die frage ist, ob deine frau das haus alleine mit allen verbindlichkeiten halten kann???das muss dann bei der bank geklärt werden!
wenn dem so ist, stünde deiner vorstellung nicht s im weg!
alles gute

Hallo,
sorry, dass ich erst jetzt antworte- hatte ein Serverproblem.
Wenn Sie weiterhin die Kredite für das Haus bedienen, dann müsste Ihre Frau eigentlich Miete zahlen.
Berücksichtigt werden muss allerdings auch der Zugewinn, wenn kein Ehevertrag besteht, denn dann gehört das Haus ja zur Hälfte Ihrer Frau.
Sie sollten sich in jedem Fall mal eine Rechtsberatung bei einem Anwalt einholen- soo teuer ist das nicht.
Bei meiner Scheidung war ich es, die aus dem „Eigentum“ ausgezogen war und wir haben dann mit der Scheidung sogar gewartet, bis die Immobilie abgezahlt war. Dadurch war die Scheidung sehr viel billiger.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen?
LG
Bambam