Hallo cassi,
in erster Linie muss sie/oder müsst ihr gar nichts, wenn ihr euch einigt. So, wie es aussieht, seid ihr nicht zerstritten und könnt euch im Guten trennen. Das ist ein großer Vorteil. Eine einvernehmliche Trennung/Scheidung ist kostengünstig und nervenschonend.
Wenn ihr beide euch einig seid, könnt ihr dieses in einer Vereinbarung schriftlich festhalten. So, wie es in eurer Situation passt, wie ihr beiden es wünscht.
In der Vereinbarung sollte vielleicht berücksichtigt werden, dass die Kinder Unterhalt bekommen. Dieser wird nach der Düsselforfer Tabelle berechnet (im Internet zu finden). Ebenso bekommt die Frau im Trennungsjahr Ehegattenunterhalt. Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr den Ehegattenunterhalt auch mit dem Wohnvorteil, den sie hat, verrechnen. Nur der Unterhalt der Kinder muss immer gesondert behandelt werden.
Ihr könnt euch in einem Gespräch einigen, wie ihr finanziell die Situation lösen möchtet und haltet dieses schriftlich fest.
Für eine spätere Scheidung ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung anerkannt. Hier könnt ihr selbst alles festlegen, wie ihr es möchtet. Auch den Umgang mit den Kinder, die Hausrataufteilung oder das Vermögen/den Zugewinn.
So lange es um die Nutzung der „Ehewohnung“ geht, kann dieses in der Vereinbarung festgelegt werden.
Nur, wenn es um einen evtl. Verkauf etc. der Immobilie geht, reicht eine Vereinbarung nicht aus. Diese muss dann notariell beurkundet werden.
Ein Anwalt kann dann mit der Vereinbarung (oder der notariell beurkundeten Vereinbarung mit Inhalt Immobilie) dann einen Antrag auf Scheidung vor Gericht stellen kann.
Für die Scheidung/den Antrag auf Scheidung reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung im Übrigen ein Anwalt aus.
Auch bei den Anwaltskosten kann man durch eine Vereinbarung viele Kosten einsparen, da die einzelnen Themen nicht durch den Anwalt (oder zwei) geklärt werden müssen.