Schenkung

Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen

meine schwiegereltern haben mir letztes jahr ihr haus geschenkt bzw überschrieben. Ein unentg. wohnrecht nach §§1093 wurde für schwiegereltern im grundbuch eingetragen . Aufgeschoben bedingt durch deren tod auch für mein Mann.
Es war ausgemacht das ich das Haus renoviere unter eigener regie(steht im vertrag) und zusammen mit meinen mann und schwiegereltern im Haus wohne. (steht nicht im vertrag).Mündlich wurde ein mietvertrag ausgemacht. Betriebs und nebenkosten mus ich bezahlen (steht auch im Vertrag.
Gesagt getan , renoviert und umgezogen ins Haus. Mein schwiegervater ist in der zeit leider verstorben.
Jetzt möchte meine schwiegermutter doch nicht mehr mit uns zusammen leben und versucht uns rauszuklagen.
Renovierung und umzug hat ca. 4 monate gedauert habe mein ganzes geld auch rein investiert.
Schwiegermutter streitet alles ab . Beweise habe ich genug . Sie behauptet sie hätte dem ganzen nie zugestimmt .Und wir hätten sie zu allem gezwungen.
Bin nervlich und finanziell am ende, d.h ich kann nicht einfach umziehen mein ganzes geld steckt im haus.
Es gibt dazu noch viel zu erzählen und zu schreiben aber das würde hier den rahmen sprengen.
Sie hat wohnrecht aufs ganze Haus und mitbenutzungsrecht für garten ,hof u. garage.
jetzt meine frage

Kann sie uns von heute auf morgen rausklagen ?
Hab ich gar keine rechte ?
Grunstück ist 700qm groß kann ich das grundstück teilen und mir was bauen ? bebauung 2. reihe ist frei gegeben.
Muss sie dem zustimmen ?
welche möglichkeiten bleiben mir ??

Vielen dank im vorraus

Das Wohnungsrecht und der Mietvertrag schließen sich gegenseitig aus, wenn es nur um ein 1-Fam.haus geht. Was ist wirklich? Sollte die Wohg. tatsächlich gemeinsam bewohnt werden? Wenn ein Garten-Mitbenutzungsrecht besteht, dann ist i.d.R. die Zustimmung zur Bebauung erforderlich. Die jetzigen Umstände könnten allerdings die Schw.mutter verpflichten, die Zustimmung zu geben. Es ist dazu eine genaue rechtlich Prüfung aller Fakten erforderlich. Der günstigste Weg ist die gütliche Einigung. Vielleicht ist ein passendes „Angebot“ das Wundermittel… Es könnte viel Geld und Ärger ersparen…
Falls Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie erneut, aber bitte alle Infos mit möglichst allen Fakten wiederholen.
Grüße von der Unteren Weser
H. Gintemann
(Seit 2003 Mitglied und 1973 Fragen beantwortet)