Schlecht Bausubstanz / heftige Einschränkungen im Innebereich

Hallo,
in einem 9-Parteienhaus leben 3 Parteien im Hochparterre. Darunter befinden sich Kellerräume, Waschküche und Einzelgarage. Da in der kalten Jahreszeit die Böden extrem auskühlen wurde vor 2 Jahren von unten her mit Styroporplatten an der Keller-/Garagen-/Waschküchendecke durch einen Fachbetrieb „gedämmt“.
Leider ohne die erwünschte Wirkung, jedoch für viel Geld.
Im Badezimmer ist die Bodentemperatur so, dass man nicht mal mit Socken im Bad rumlaufen kann - Hausschuhe müssen immer an sein. Selbst durch dicken Badvorleger geht die Kälte spürbar durch.
An den Gebäudeaußenwänden sind die Wände im Badezimmer bis auf etwa einen Meter hoch beschlagen und eiskalt, obwohl die Heizungen ordentlich laufen (eine war schon da, die zweite haben die Eigentümer nachträglich eingebaut um die Situation etwas erträglicher zu machen). Auf dem Boden entlang der Außenwände muss mehrmals am Tag das von den Wänden tropfende Kondenswasser aufgewischt werden. Das Bad ist raumhoch gefliest.
Um der Lage Herr zu werden überlegen die Eigentümer die Fliesen an den Wände, welche sich nicht im direkten Nassbereich befinden, abzuschlagen und mit mineralischem Rauputz zu bedecken. Außerdem wollen Sie den Boden aufreissen, gescheit dämmen und eine Fußbodenheizung installieren. Wohlgemerkt nicht um sich ein Wellnessbad einzurichten, sondern der Kälte und Feuchtigkeitsbildung entgegenzuwirken!!
Kann der Eigentümer hierfür auf Zuschüsse von der Eigentümergesellschaft zurückgreifen bzw. gibt es hierfür Zuschüsse vom Staat für „Sanierung“ o.ä.? Die Arbeiten wollen die Eigentümer in Eigenregie ausführen, es beträfe also lediglich die Materialkosten. Es geht nicht um den Luxusfaktor, sondern wirklich darum, aus der Dusche nicht direkt in die Winterstiefeln zu steigen und in einer Tropfsteinhöhle hausen zu müssen! Die Frage bzgl. Rücklagenzugriff stellt sich mir nur deshalb, weil die Einschränkungen durch die Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums herrühren.

Danke und schöne Grüße,
Sonja

Hallo!

Dafür ist nicht die Gemeinschaft zuständig. Das sind offenbar bauliche Mängel, die nicht nachträglich entstanden sind. Es ist einfach von Anfang an schlecht gebaut/gedämmt.
Man kann zwar in Versammlung anregen, z.B. die Fassade zu dämmen, verlangen kann man es nicht.

Wie dick ist die Kellerdeckendämmung ? Kann man mit einem langen Nagel oder Schaschlikspiess messen, einfach senkrecht einstechen bis Widerstand von Decke spürbar ist. Alles unter 8 - 10 cm wäre eigentlich rausgeworfenes Geld. Man muss aber oft Kompromiss machen um noch ausreichend Kellerhöhe zu behalten !
Kellerfenster müssen ZU !

Die Deckendämmung sollte zusammen mit dem sicherlich vorhandenen „schwimmenden Estrich“ schon ziemlich wirksam gegen Fußkälte sein.
Aber auch beim Estrich kann es Baufehler gegeben haben.

Und das man an schlecht gedämmter Fassade raumhoch fliest ist falsch ! Wetten hinter den Fliesen steht bereits Feuchte ?

Wer weis, ob es nicht Leckagen gibt, die Mauerwerk durchfeuchten, was sich optisch von außen aufzeigt. Die Behebung wäre wohl ein Fall für die Gemeinschaft.

Zuschüsse für bauliche Maßnahmen gibt’s schon, etwa aus dem KfW-Programm zur Energieeinsparung an Haus und Haustechnik.
Nur die hier genannten Maßnahmen zählen m.E. nicht dazu.

Und bevor man den Fußboden (genauer den Estrich) rausreißt, muss man die Gemeinschaft fragen. Die Rohdecke ist Gemeinschaftseigentum, der schwimmende Estrich kann wie der Oberbelag schon zum Sondereigentum gehören.

Nur was wíll man erreichen ?

Stellt lieber mal fest, ob es eine Dämmung( und wie stark) es unter dem Estrich gibt.
Man kann an unauffälliger Stelle Probebohrung machen und mit Endoskop reinschauen.
Manchmal kann man auch hinter Sockelleisten reinschauen.

Üblich wäre Mindestdämmung von 2 cm Hartschaum + 4 cm Estrich = 6 cm Aufbauhöhe + Oberbelag dazu.
Man kann wegen der Türen und Höhe im Flur kaum mehr Dämmung unterbringen, man bekäme eine Schwelle !

Und gegen Fußkälte kann man auch ein super-flache elektrische Fußbodenheizung direkt unter den Fliesen anbringen. Nicht im Dauerbetrieb, aber nach Zeituhr kann man zu den gewohnten Nutzungszeiten es schön warm am Boden haben. dann halten sich die Stromkosten dafür auch in Grenzen.

MfG
duck313