Hallo,
in einem 9-Parteienhaus leben 3 Parteien im Hochparterre. Darunter befinden sich Kellerräume, Waschküche und Einzelgarage. Da in der kalten Jahreszeit die Böden extrem auskühlen wurde vor 2 Jahren von unten her mit Styroporplatten an der Keller-/Garagen-/Waschküchendecke durch einen Fachbetrieb „gedämmt“.
Leider ohne die erwünschte Wirkung, jedoch für viel Geld.
Im Badezimmer ist die Bodentemperatur so, dass man nicht mal mit Socken im Bad rumlaufen kann - Hausschuhe müssen immer an sein. Selbst durch dicken Badvorleger geht die Kälte spürbar durch.
An den Gebäudeaußenwänden sind die Wände im Badezimmer bis auf etwa einen Meter hoch beschlagen und eiskalt, obwohl die Heizungen ordentlich laufen (eine war schon da, die zweite haben die Eigentümer nachträglich eingebaut um die Situation etwas erträglicher zu machen). Auf dem Boden entlang der Außenwände muss mehrmals am Tag das von den Wänden tropfende Kondenswasser aufgewischt werden. Das Bad ist raumhoch gefliest.
Um der Lage Herr zu werden überlegen die Eigentümer die Fliesen an den Wände, welche sich nicht im direkten Nassbereich befinden, abzuschlagen und mit mineralischem Rauputz zu bedecken. Außerdem wollen Sie den Boden aufreissen, gescheit dämmen und eine Fußbodenheizung installieren. Wohlgemerkt nicht um sich ein Wellnessbad einzurichten, sondern der Kälte und Feuchtigkeitsbildung entgegenzuwirken!!
Kann der Eigentümer hierfür auf Zuschüsse von der Eigentümergesellschaft zurückgreifen bzw. gibt es hierfür Zuschüsse vom Staat für „Sanierung“ o.ä.? Die Arbeiten wollen die Eigentümer in Eigenregie ausführen, es beträfe also lediglich die Materialkosten. Es geht nicht um den Luxusfaktor, sondern wirklich darum, aus der Dusche nicht direkt in die Winterstiefeln zu steigen und in einer Tropfsteinhöhle hausen zu müssen! Die Frage bzgl. Rücklagenzugriff stellt sich mir nur deshalb, weil die Einschränkungen durch die Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums herrühren.
Danke und schöne Grüße,
Sonja