Schuldenfreie Immobilie neue Belasten und dann vermieten

Guten Abend,

ich bewohne eine schuldenfreie ETW, Grundschuld ist noch nicht gelöscht. Ich möchte nun eine zweite Wohnung erwerben, in die ich dann ziehen werde.

Kann ich eine Hypothek auf die alte Wohnung aufnehmen bzw. die Grundschuld noch einmal verwenden, die neue Immobilie darüber finanzieren und die Zinslast gegen die Mieteinnahmen, der dann vermieteten alten Wohnung, gegenrechnen?

Hallo,
meiner bescheidenen Kenntnis nach (bin weder Steuerberater noch Finanzbeamter) geht das nur, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde und im Darlehensvertrag eine Zweckbestimmung („Belastung der Wohnung Y, jedoch Mittel nur zum Erwerb der Wohnung X zu verwenden“ o.ä.) vereinbart wurde.

Gruß vom
Schnabel

ja
Hallo,

ja. Wobei Deine Bank

die neue Immobilie darüber finanzieren und die Zinslast gegen die Mieteinnahmen, der dann vermieteten alten Wohnung, gegenrechnen?

unter Umständen zu anderen, für sie maßgeblichen Ergebnissen kommt.

Gruß
Achim

P.S.: ich denke, Dir ging es jetzt nicht um Unterschiede zwischen Hypothek und Grundschuld besichertes Darlehen. Beides wäre möglich.

Servus,

für den Ansatz von Werbungskosten ist es grundsätzlich entscheidend, wofür der ausgezahlte Kredit tatsächlich verwendet wird - nicht, was man irgendwo hinschreibt.

Einzige Ausnahme ist die Möglichkeit, ein in verschiedenen Teilen unterschiedlich genutztes Objekt mit verschiedenen Krediten zu finanzieren, die diesen Gebäudeteilen zugeordnet sind und zu einer unterschiedlich hohen Finanzierung der Gebäudeteile führen.

Wenn man aber ein Objekt als Sicherheit für die Finanzierung der Anschaffung eines anderen einsetzt, schadet das nicht weiter, solange man zeigen kann, wohin der Kredit ausgezahlt worden ist und wie er im Zusammenhang mit der Anschaffung steht.

Schöne Grüße

MM

…unter Umständen werden einige Banken eine mögliche zukünftige Mieteinnahme nicht deinem Einkommen zurechnen wenn du das „Vermieten“ nicht gewerbsmäßig betreibst oder selbständig bist. Das Einkommen sollte ausreichen die Hypothek zu stemmen.

Beste Grüße Keuper

Moin!

Wenn sich die Frage auf die Einkommensteuer bezieht: Nein.

Gruß derschwede77

Servus,

Hallo!

für den Ansatz von Werbungskosten ist es grundsätzlich
entscheidend, wofür der ausgezahlte Kredit tatsächlich
verwendet wird - nicht, was man irgendwo hinschreibt.

Also, ich gehöre tatsächlich noch zu den merkwürdigen Vögeln, die das glauben, was andere unterschreiben :wink:

Und zum Thema: die Zweckbestimmungsklausel eines Grundschulddarlehens zu umgehen, führt mindestens zum Sonderkündigungsrecht des Darlehensgebers und „mittlerens bis höchstens“ zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrags :wink: Ganz schlechte Idee beim Immobilienkauf :wink:

Einzige Ausnahme ist die Möglichkeit, ein in verschiedenen
Teilen unterschiedlich genutztes Objekt mit verschiedenen
Krediten zu finanzieren, die diesen Gebäudeteilen zugeordnet
sind und zu einer unterschiedlich hohen Finanzierung der
Gebäudeteile führen.

Müsste man dafür nicht Teileigentum nach dem WEG an der Immobilie begründen?

Wenn man aber ein Objekt als Sicherheit für die Finanzierung
der Anschaffung eines anderen einsetzt, schadet das nicht
weiter, solange man zeigen kann, wohin der Kredit ausgezahlt
worden ist und wie er im Zusammenhang mit der Anschaffung
steht.

Das zeigt man durch eine Zweckbestimmungsklausel. Und natürlich durch den Kaufvertrag mit Bankverbindung und die zugehörige Zahlungsanweisung dem mißtrauischen Finanzamt :wink:

Schöne Grüße

Ebensolche vom
Schnabel :smile:

Servus,

Müsste man dafür nicht Teileigentum nach dem WEG an der Immobilie begründen?

nein - die Einheit des Grundstücks mit allem, was drauf steht, gibt es im EStG nicht. Da kann es nach wirtschaftlichen Kriterien unterschiedliche Gebäudeteile geben, auch wenn kein Teileigentum besteht - bis hin zu dem Arbeitszimmer des Versicherungsvertreters in dessen Wohnung, von der durch die Nutzung des Zimmers ein Stückelchen Betriebsvermögen wird, aber der Rest nicht.

die zugehörige Zahlungsanweisung dem mißtrauischen Finanzamt :wink:

Ja siehste - darauf wollte ich hinaus: Entscheidend ist, wofür das Geld tatsächlich ausgezahlt worden ist. War vor allem in Zeiten schnellerer Geldentwertung in Verbindung mit lockererer Kreditvergabe ca. 1975 - ca. 1985 wichtig, wo schon auch mal außer der Finanzierung der Wohnung auch noch das neue Auto mit im Baukredit steckte.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für eure Antworten. Wie es aussieht, ist meine Frage nicht eindeutig zu klären, werde daher mal bei einem Steuerberater vorbei schauen.

Gruß
IQunbekannt

Vielen Dank für eure Antworten. Wie es aussieht, ist meine
Frage nicht eindeutig zu klären, werde daher mal bei einem
Steuerberater vorbei schauen.

aprilfisch hat diese einfache frage erschöpfend beantwortet.

gruß inder