Sind 24% makler gebühr statthaft

bei uns wird ein kleines altes sehr reperaturbedürftiges Haus für 25 000 euro angeboten der Makler möchte 3000 euro Provision von jeder Partei

bei uns wird ein kleines altes sehr reperaturbedürftiges Haus
für 25 000 euro angeboten der Makler möchte 3000 euro
Provision von jeder Partei

Hallo, aus vorliegender „Textaufgabe“ ergibt sich rechnerisch, daß 2 Parteien das Haus kaufen möchten. Statthaft ist es, wenn eingewilligt wird. Seriös und nett erscheint es allerdings überhaupt nicht. Ich würde dem Makler € 1.000,- pro Partei anbieten, dann hätte er immer noch 8 %.
Wenn die Provision das Achtfache der ortsüblichen Provision übersteigt, kann ein Gericht auf „Wucher“ entscheiden. Möglicherweise bewegt er sich mit den 24% genau am Rande dieser Gesetzmäßigkeit.
(Vorsichtshalber Rechtschutz befragen).

Hallo, aus vorliegender „Textaufgabe“ ergibt sich rechnerisch,
daß 2 Parteien das Haus kaufen möchten.

Zwei Parteien koennen auch Kaeufer und Verkaeufer sein.
Gruss Helmut

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(Vorsichtshalber Rechtschutz befragen).

Immobiliengeschäfte sind ein bedingungsgemäßer Ausschluß in der Rechtsschutzversicherung.

Hallo, üblich sind m.W.bis 6% plus 19% MWST, die oft aufgeteilt werden
je 1/2 für Käufer und Verkäufer, je nach Interessenlage. Gruß

bei uns wird ein kleines altes sehr reperaturbedürftiges Haus
für 25 000 euro angeboten der Makler möchte 3000 euro
Provision von jeder Partei

verlangen darf der kerl jeden mondpreis. die frage ist doch nur, ob er ihn auch kriegt und wenn ja, wer das bezahlt.

als käufer legt man dem verkäufer freundlich die zahl mit den drei nullen vor, die der feine herr makler für nicht gewollte, völlig überflüssige adresshändlerdienste abzugreifen gedenkt. dann bittet man ebenso freundlich, den kaufpreis doch bitte um genau diesen betrag zu senken.

es ist überhaupt nicht einzusehen, dass der käufer die zecke bezahlt, die der verkäufer sich selbst in den pelz gesetzt hat. ist der dazu nicht bereit, soll er seine bruchbude an einen dummen verhökern.

Hallo!

bei uns wird ein kleines altes sehr reperaturbedürftiges Haus
für 25 000 euro angeboten der Makler möchte 3000 euro
Provision von jeder Partei

Was der Makler möchte, muss den Kaufinteressenten einer Immobilie nicht interessieren. Der Makler hat einen Wunsch, ist ja bald Weihnachten. Ob der Wunsch erfüllt wird, liegt einzig in der Entscheidung des Kaufinteressenten. Es ist wie beim Kaufpreis. Den Preis kann man, muss man aber nicht akzeptieren. Man kann ein eigenes Angebot machen. Die Chancen, damit durchzukommen, hängen von der örtlichen Marktlage ab.

Der Kaufinteressent wird sich erst einmal schlau machen:

  • Mit welchen fremden Rechten ist das Grundstück belastet?
  • Wie verhält es sich z. B. mit der Abwasserentsorgung, steht etwa der Bau einer eigenen Kläranlage an…
  • Wie sieht die Nachbarschaft aus, was ist in der Gegend seitens der Gemeinde geplant…
  • Bausubstanz - was ist daran zu retten. Ist das Haus womöglich geschenkt noch zu teuer. Dafür holt man sich vor dem Kauf einen Sachverständigen/Architekten (ein Makler ist kein Sachverständiger, der Verkäufer auch nicht)…
  • Eigene Nutzungswünsche skizzieren und den Architekten nach der Kostengrößenordnung fragen, um das Haus wunschgemäß herzurichten und auf zeitgemäßen Stand zu bringen.
  • Ortsübliche Grundstückspreise recherchieren (Gutachterausschuss der Stadt/des Landkreises).

Nachdem man das alles erledigt hat, weiß man, ob man das Haus sanieren kann oder ob platt schieben und neu bauen günstiger ist. Falls Neubau günstiger ist, nimmt man den ortsüblichen Grundstückspreis und zieht davon die Abriss- und Entsorgungskosten ab. Das ist der gebotene Kaufpreis inkl. Kosten des Maklers. Das muss man dem Verkäufer klar machen. Wie der Verkäufer, der die Maklermusik immerhin bestellt hat, mit dem Makler klarkommt, ist sein Problem (aber nur, wenn der Käufer vorher beim Makler nichts unterschrieben hat). Natürlich kann man eine beliebige vom Makler geforderte Courtage bezahlen, die man natürlich bei der Vereinbarung des Kaufpreises berücksichtigt. Vorher hat man sich beim Bauamt erkundigt, ob und wie man auf dem Grundstück überhaupt neu bauen darf.

Ist das Haus noch zu retten, ändert sich an der Vorgehensweise nichts, nur dass man zusammen mit dem Architekten berät, mit welchem Wert man die zu sanierende Ruine (regelmäßig deutlich weniger als die Kosten eines neuen Rohbaus) ansetzen kann.

Gruß
Wolfgang