Sondernutzungsrechte bei ETW

Hallo Forum,

meine Frage betrifft die Veräußerbarkeit von Sondernutzungsrechten bei
Eigentumswohnungen.
Bsp. Zu einer Wohnung gehört lt. Teilungserklärung das Sondernutzungsrecht für einen KFZ Stellplatz dazu.
Der Besitzer dieser Wohnung verkauft den Stellplatz(das Sondernutzungsrecht) an einen anderen Eigentümer.

Darf er das, und wenn ja muss die Gemeinschaft a) darüber informiert und b) dazu gefragt werden?

Danke für die Antworten.

Sören

Übertragung des Sondernutzungsrechts
Hallo Sören,

Eine selbstständige Übertragung bzw. Veräußerung des Sondernutzungsrechts auf einen Dritten, der nicht Wohnungseigentümer ist, ist nicht möglich, da das Sondernutzungsrecht untrennbar mit dem zugehörigen Sonder- oder Teileigentum verbunden ist. Eine Übertragung des Sondernutzungsrechts kann also nur in Verbindung mit einer Übertragung auch des zugehörigen Sondereigentums erfolgen (BGH, Beschluss v. 24.11.1978, V ZB 11/77).

Ohne gleichzeitige Veräußerung des zugehörigen Sondereigentums kann das Sondernutzungsrecht jedoch auf einen Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden. Streitig ist hier, ob es dabei der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf, soweit nicht ein entsprechendes Zustimmungserfordernis ohnehin vereinbart wurde.

Christian