Hallo Forum,
meine Frage betrifft die Veräußerbarkeit von Sondernutzungsrechten bei
Eigentumswohnungen.
Bsp. Zu einer Wohnung gehört lt. Teilungserklärung das Sondernutzungsrecht für einen KFZ Stellplatz dazu.
Der Besitzer dieser Wohnung verkauft den Stellplatz(das Sondernutzungsrecht) an einen anderen Eigentümer.
Darf er das, und wenn ja muss die Gemeinschaft a) darüber informiert und b) dazu gefragt werden?
Danke für die Antworten.
Sören