Sozialhilferecht

Liebe/-r Experte/-in, ich würde mich freuen, wenn einer von Ihnen sich mit meiner Frage auskennt. Meine Schwiegermutter war dabei, ihr Haus ihren beiden Kindern zu überschreiben. Die ersten Notartermine sind schon erledigt. Nun ist sie plötzlich zum Pflegefall geworden und geht ins Pflegeheim. Das Haus ist noch nicht überschrieben und natürlich noch lange nicht verkauft. Darin wohnen will keines der Kinder, weil wir alle zu weit entfernt wohnen und arbeiten. Ist das Erbe damit futsch? Wer zahlt den Heimplatz? Sie bekommt nur Pflegestufe 1. Macht es noch Sinn, das Haus zu überschreiben oder würde es ohnehin für die Heimkosten voll eingebracht werden müssen? Ich vermute, das Sozialamt zahlt ein Darlehen, bis das Haus verkauft ist. Als vorgezogenes Erbe bleibt den Kindern eh nichts mehr übrig, oder?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
rubinia

Hallo!

Ich vermute, dass es genau so laufen wird. Grundsätzlich muss ja jeder Mensch und jede Familie erst Mal schauen, dass der Heimplatz bezahlt wird. So würde das Sozialamt in Vorlage treten und sich das Geld dann zurückholen.

Gruß Nicole

Liebe Rubinia,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute zu Gesicht bekomme. Ist Ihre Anfrage noch aktuell?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch