Sparbuch des Mieters 'kautionstauglich'?

Hallo Experten!

Ist ein älteres Sparbuch auf den Namen und die alte Adresse des Mieters aus den 90ern tauglich für eine Kaution für den aktuellen Vermieter?
Der Mieter könnte es auf den erforderlichen Betrag auffüllen und dem Vermieter (gegen Quittung?) aushändigen.

Ist der Vermieter später ggf. überhaupt berechtigt, Geld abzuheben oder wird die Bank das ablehnen?
(hmmmm… oder bin ich im falschen Forum…?)

Danke für eure Tips!

Timsy

Hallo Experten!

Ist ein älteres Sparbuch auf den Namen und die alte Adresse
des Mieters aus den 90ern tauglich für eine Kaution für den
aktuellen Vermieter?

Nein,…

Mietkautions-Sparbuch geht immer auf ein Kautions-Sparbuch,.

Der Mieter könnte es auf den erforderlichen Betrag auffüllen
und dem Vermieter (gegen Quittung?) aushändigen.

Das „ausgefüllte“ Guthaben nebst Sparbuch könnte an den Vermieter
ausgehändigt und abgetreten werden, ist aber nicht das Übliche.

Mit der Aushändigung des privaten Sparbuches des Mieters hätte der Vermieter schon Möglichkeiten, deshalb sollte die Kaution am besten per Banküberweisung auf ein separates Konto des Vermieters überwiesen werden und dies als Kaution eindeutig kennzeichnen.

Schönen Tag noch.

Danke für die Infos.

Mietkautions-Sparbuch geht immer auf ein Kautions-Sparbuch,.

Schwer verständlich. Tippfehler?

Der Mieter könnte es auf den erforderlichen Betrag auffüllen
und dem Vermieter (gegen Quittung?) aushändigen.

Das „ausgefüllte“ Guthaben nebst Sparbuch könnte an den
Vermieter ausgehändigt und abgetreten werden, ist aber nicht das
Übliche.

„abtreten“ heißt was genau? Wie geht das?

Mit der Aushändigung des privaten Sparbuches des Mieters hätte
der Vermieter schon Möglichkeiten,

Welche Möglichkeiten?
Kann er ran, abheben oder nicht?

Grüße!

Timsy

Also etwas detaillierter:
es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mietkaution vom Vermögen des Vermieters getrennt zu führen und zu vezinsen ist: also empfiehlt sich i.d.R. ein Mietkautionssparbuch, welches bei jeder Bank angelegt werden kann.
Wenn man dem Vermieter mißtraut, kann das Kautionssparbuch auf den Namen beider Parteien, also Mieter und Vermieter angelegt werden, hat den Vorteil, dass der Vermieter nicht ohne den Mieter an das Guthaben kommt.

Vertraut man dem Mieter, übergibt/überweist man die Kaution und der Vermieter legt die Kaution auf ein Sparbuch an; wenn er an die Kaution herankommen wollte, würde dies sicherlich gehen, aber dann nur, wenn die Bank getäuscht würde,…

Wenn der Mieter ein eigenes Sparbuch hat, kann er dies auf die Kautionshöhe auffüllen und dem Vermieter hinterlegen/abtreten.
Man macht das kurz schriftlich wie etwa so:

Hiermit trete ich, Mieter Hase das Sparbuch mit der Nr. der BABA-Bank mit einem Guthaben in Höhe von xxx€ aufgrund des Mietvertrages vom xx.xx2011 an den Vermieter …ab.
Der Vermieter verpflichtet sich, das Sparbuch aufgrund der mietvertraglichen Vereinbaungen nach Beendigung des Mietvertrages heraus zu geben.

Ort, Datum und Servus.

Man könnte auch, wenn man die Kaution überweist und irgendwann, wenn das Mietverhältnis einmal beendet wird und man für eine neue Wohnung etvl. eine Kaution braucht, dass man dann vertragswidrig die letzten 2 Monate die Miete nicht mehr überweisen würde, so dass der Vermieter dann dies mit der Kauiton verrechnen würde.
Dies wäre ein vertragswidriges Verhalten, zu dem hier selbstverständlich nicht aufgefordert wird, ist aber zwischenzeitlich in der Praxis fast schon alltäglich.

Schönen Tag noch.

Toller Tipp.

Jeder meiner Mieter bekommt mit der Kündigungsbestätigung den Hinweis, dass ich bei nicht abgesprochenem Mietverzug innerhalb der Kündigungsfrist sofort einen Anwalt mit der Ausfertigung eines Mahnbescheides beauftragen werde, dessen Kosten der Mieter zu zahlen hat.
Nachdem ich das einige male durchgezogen habe, hat sich das herumgesprochen. Wirkt Wunder.

vnA

Toller Tipp.

Jeder meiner Mieter bekommt mit der Kündigungsbestätigung den
Hinweis, dass ich bei nicht abgesprochenem Mietverzug
innerhalb der Kündigungsfrist sofort einen Anwalt mit der
Ausfertigung eines Mahnbescheides beauftragen werde, dessen
Kosten der Mieter zu zahlen hat.
Nachdem ich das einige male durchgezogen habe, hat sich das
herumgesprochen. Wirkt Wunder.

das muss aber ein sehr kleines Dorf sein, wo vermietet wird, dass sich dies sofort herum spricht.
Man warnt generell Mietern, dort ein MV einzugehen, da der VM offensichtlich ein „Streihammel“ sei und nur darauf wartet, dem M „etwas am Zeug zu flicken“;–))

Schönen Tag noch

dem M „etwas am Zeug zu flicken“;–))

Es kst halt immer das gleiche Spiel: Die Kandidaten die die letzten zwei Monate keine Miete überweisen, sind auch (fast) immer die Kandidaten, die die Wohnung in nicht vertragesgemäßen Zustand hinterlassen. Ergo Kaution ist durch Mietrückstand aufgebraucht und die Instandsetzung bezahlt man erstmal als Vermieter.

Dann rennt man sich warm um von den ehemaligen Mieter seine Kohle zu bekommen: „Isch abe fier Kinnder alta, habe in monat 2.000 euro, du nix fänden kannst“.

Gruß

Jörg
(der mit seinen aktuellen Mietern ein gutes Verhältnis hat, weil beide Seiten offen und ehrlich miteinander umgehen)