Spekulationsfrist

Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig oder gehört die Frage ins Steuer Forum ?
Folgender Fall:
ein Pärchen kauft Haus zu je 50% für insgesamt 150000, d.h. jeder bezahlt 75000. Renoviert wird für 50000. Nach 5 Jahren kommt die Trennung und einer will den anderen auszahlen mit 100000.
Frage a) muss der Ausgezahlte jetzt Spekulationssteuer zahlen ? (hab beim Googeln nichts Aussagekräftiges gefunden)
Frage b) können die Renovierungskosten gegengerechnet werden oder wird strikt die Differenz zwischen Kauf und Verkauf gerechnet
Frage c) um für den Käufer ggf. Spekulationssteuer und für den Käufer Grunderwerbssteuer zu sparen, kann man die Renovierungskosten nicht vor dem Verkauf ausgleichen und dafür zu einem geringeren Preis verkaufen?
Gruß, Werner

Servus,

a) es gibt in D keine Spekulationssteuer
b) es fallen im geschilderten Fall keine Einkünfte an, die der Einkommensteuer unterliegen, wenn beide in dem Haus gewohnt haben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
wenn es in D keine Spekulationssteuer gibt,
warum bekomm ich dann Tausende von Treffern, wenn ich in Google „Spekulationssteuer Immobilien“ eingebe ?
Werner

Hallo,
weil alleine hier regelmäßig danach gefragt wird, wird google das auch auflisten.
Steuerrechtlich sind das übrigens im Privatbereich (die, die das gewerblich machen, wissen hoffentlich, wie sie damit umgehen müssen) private Veräußerungsgeschäfte, die zur Einkommensteuer (das ist die Steuer dazu) gehören.

Cu Rene

Dazu hätte ich aus Neugierde direkt eine Frage:

Wenn A 2000 ein Haus für 200.000 Euro kauft und 2010 dann für 230.000 verkauft. Sind dann die 30.000 wie ein normales Einkommen zu versteuern?

Und wenn A das gleiche Haus stattdessen für 150.000 verkaufen müsste, könnte er als Privatmann die Verluste von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen?

Immer unter der Voraussetzung, dass A das Haus selbst bewohnt hat.

Und wie ist es, wenn ein B ein Haus erbt, Erbschaftssteuer bezahlt und dann nach 2 Jahren das Haus für 150.000 verkauft. Sind diese 150.000 dann auch 1:1 direkt als Einnahme steuerpflichtig?

Servus,

Wenn A 2000 ein Haus für 200.000 Euro kauft und 2010 dann für
230.000 verkauft. Sind dann die 30.000 wie ein normales
Einkommen zu versteuern?

Wenn A das Haus mindestens seit 2008 selbst bewohnt hat, fallen keine steuerbaren Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften an. A muss aus dem Verkauf nichts versteuern.

Symmetrisch dazu fallen auch keine steuerlich wirksamen Verluste an.

Und wie ist es, wenn ein B ein Haus erbt, Erbschaftssteuer
bezahlt und dann nach 2 Jahren das Haus für 150.000 verkauft.
Sind diese 150.000 dann auch 1:1 direkt als Einnahme
steuerpflichtig?

Wenn B auch das Haus selbst bewohnt, auch hier keine steuerbaren Einkünfte. Grundsätzlich ist für die Frist bei geerbten Grundstücken der Zeitpunkt der Anschaffung durch den Rechtsvorgänger (Erblasser) anzusetzen, und auch die Anschaffungskosten, die bei diesem angefallen sind.

In den Fällen, wo - z.B. bei Vermietung - steuerbare Einkünfte anfallen, muss man die Anschaffungskosten um Abschreibungen und Sonderabschreibungen mindern, angesetzt wird bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes etwa das, was im Betriebsvermögen Buchwert wäre.

Einzelheiten hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Schöne Grüße

MM

Servus,

probier mal eine gängige Suchmaschine mit den Begriffen „Lohnsteuererklärung“ und „Lohnsteuerjahresausgleich“ zu füttern, und schau, wie da die Treffer purzeln.

Und was tut Gott? - Sämtliche Treffer, die nicht den Lohnsteuerjahresausgleich meinen, den der Arbeitgeber mit der Dezemberabrechnung gem. § 42b EStG vornehmen kann, sind purer Nonsens.

So ists halt manchmal mit den Mehrheiten.

Schöne Grüße

MM

Danke, hat mich einfach mal interessiert. :smile: