Spekulationssteuer

Hallo,
ich habe eine Frage zur Spekulationssteuer.
Ich möchte demnächst meine Eigentumswohnung verkaufen, die seit 4 Jahren mir gehört. Der Verkaufspreis liegt bei 95000 Euro, die Schulden zu diesem Zeitpunkt bei 60000 Euro, bleibt ein Gewinn von 35000 Euro, abzüglich der Vorfälligkeitsetschädigung der Bank von 7500 Euro.
Kann mir jemand helfen und mir erzählen, mit wieviel Spekulationssteuer ich etwa noch rechnen muß ?
Vielen Dank,
Stefanus

Hallo Stefanus,

ein Tip: mit „Spekulationssteuer Immobilie“ bei google waere die Frage fuer Dich innerhalb von 30 sek zu klaeren gewesen.

Antwort:
Fuer Immobilien gilt:
a) Der GEWINN aus einem privaten Veraeusserungsgeschaeft ist steuerpflichtig als „sonstige Einkuenfte“, ausser
b1) wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen, oder
b2) wenn die Immobilie seit Kauf bis zum Verkauf immer selber genutzt (also nicht vermietet wurde) oder
b3) wenn die Immobilie zwar anfangs vermietet aber mindestens im Jahr des Verkaufs (und bis zum Verkauf) sowie in den zwei vorhergenden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
–> in diesen Faellen b1) bis b3) ist der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie nicht steuerpflichtig.

  1. Zunaechst ist also zu klaeren, ob entweder b1) - b3) vorliegt, dann ist alles gut, oder ob a) vorliegt, dann ist der Gewinn zu versteuern.
  2. Falls a) vorliegt, ist der GEWINN (Gewinn = Verkaufspreis - Kaufpreis - Kosten (z.B. Zinsen, Verwaltung und andere absetzbare Kosten)) zu ermitteln
  3. Und dieser Gewinn ist dann steuerpflichtig (so als ob Du die entsprechende Summe mehr Gehalt bekommen hast), es gibt also keinen fixen Prozentsatz

-> Daher kann Dir keiner Deine Frage beantworten da
i) aus deiner Frage nicht der potentiell erzielte Gewinn bei dem Immobilienverkauf hervorgeht (ist vielleicht sogar null oder negativ?) und
ii) Deine persoenlichen Steuerverhaeltnisse eine Rolle spielen.

Wenn Du den potentiellen Gewinn ermittelt hast und ueberhaupt damit steuerpflichtig bist (siehe Fall a) oben), dann hilft Dir nur der Blick in die Steuertabellen und dort der Unterschied wenn Du nur mit Deinem „normalen“ steuerpflichtigen Einkuenften einerseits und der Summe der „normalen“ Einkuenfte plus dem Gewinn aus Immobilienverkauf andererseits. Die Differenz ist die fuer Deinen Fall zutreffende Steuerlast aus dem Gewinn des Immobilienverkaufs.

Hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruss aus Schweden

Moritz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die ausführliche Hilfe.

Hallo Moritz,

kleine Ergänzung zur Ermittlung des Gewinns aus Veräußerungsgeschäften: Zum Ansatz kommen hier Anschaffungskosten minus als Werbungskosten zu Einkünften aus Vermietung geltend gemachte AfA und Sonderabschreibungen, es ist also alles noch ein bissel schlimmer. - § 23 Abs 3 Satz 4 EStG -.

Schöne Grüße

MM