Steuern bei Immobilienverkauf nach Überschreibung

Jemand bekommt eine Immobilie überschrieben (Mutter/Vater an Kind). Diese Immobilie war bereits mehr als 10 Jahre im Besitz der Eltern. Nun will der Sohn/die Tochter die Immobilie nach 1 Jahr verkaufen.

Gilt nun wieder erneut die 2 bzw. 10 Jahresfrist oder entfällt diese? Da das Objekt ja bereits zuvor über 10 JAHRE im Besitz der Eltern war.

Die Grunderwerbsteuer musste im Fall einer Überschreibung ja schließlich auch nicht erneut gezahlt werden.

Hi!

Wenn die Immobilie im Privatvermögen ohne Gegenleistung überschrieben wurde gilt die sog. Fußstapfentheorie. Das heißt das Kind tritt in die Rechtsstellung der Eltern ein und dadurch sind im gegebenen Fall die 10 Jahre Spekulationsfrist schon vorbei. Also nichts zu versteuern.

Gruß derschwede77

Hallo

wie derSchwede schon sagte: bei unentgeltlichem Erwerb tritt der Erwerber in die Rechtstellung der Eltern ein und übernimmt damit quasi z.B. die bereits abgelaufene Frist bei der Spekulationssteuer

Da „Überschreiben“ aber vieles bedeuten kann, hier nochmal zur Unterscheidung
entgeltlich, teilentgeltlich, unentgeltlich
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/unent…
http://www.akademische.de/download/Leseprobe/Lesepro…

Grüsse Rudi