Stützpfeiler Balkon auf Kz Stellplatz Sondernutzun

Darf der Eigentümer der EG Wohnung der das Sondernutzungsrecht des Kfz Stellplatzes hat bei Allstimmigem Beschluß eines Balkonanbaus von 3 Balkonen die Zustimmung auf anbringen der Stützpfeiler des Balkons auf dem Stellplatz verwehren ?
Vielen Dank für eine Antwort.

Darf der Eigentümer der EG Wohnung der das Sondernutzungsrecht
des Kfz Stellplatzes hat bei Allstimmigem Beschluß eines
Balkonanbaus von 3 Balkonen die Zustimmung auf anbringen der
Stützpfeiler des Balkons auf dem Stellplatz verwehren ?

  1. Allstimmig heißt: Zustimmung aller Eigentümer - auch Zustimmung des Stellplatzeigentümers.
  2. ein Blick ins WEG gibt Auskunft:
    http://dejure.org/gesetze/WEG/22.html
    Mit der wahrscheinlich gemeinten doppelt qualifizierten Mehrheit läßt sich dieses Projekt nicht durchsetzen, da
  • „kein Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigt“ werden darf.
  • die bauliche Veränderung der „Anpassung des gemeinschaftlichen(!) Eigentums an den Stand der Technik dienen“ soll. Und das ist bei einem Balkonanbau nicht sicher.
    Gruß n.

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Der Eigentümer des Kfz Stellplatzes mit Sondernutzungsrecht ist ja grundsätzlich mit dem Balkonabau einverstanden und hat zugestimmt, nur die Statik zum anbringen der Balkone an dem Altbau macht es nötig Stützpfeiler auf dem Stellplatz anzubringen und das gefällt ihm nicht. Also zielt die Frage darauf ab, darf er mit seinem Sondernutzungsrecht das alleine bestimmen oder können die Miteigentümer sagen die Pfeiler dürfen auf den Stellplatz ?

Hallo,
der Eigentümer muss es nicht hinnehmen, dass sein Stellplatz wegen der Pfeiler unbrauchbar wird.
Zumal es zwar die einfachste und billigste Variante ist, aber technisch ist es idR. möglich, Balkone auch ohne Stützen anzubringen. Da müssen dann natürlich in den jeweiligen Wohnungen die Böden aufgemacht werden und der dann in der Größe beschränkte Balkon mit dem Baukörper massiv verbunden werden. Ziemlich teuer, aber durchaus machbar.
Vielleicht ist aber auch einer der durch den Balkonbau begünstigten Eigentümer bereit, seinen Stellplatz mit dem armen Tropf im EG zu tauschen? Vielleicht kaufen ihm die drei zukünftigen Balkonbesitzer sein Sondernutzungsrecht ab?

Gruß n.