Übergabeprotokoll Verkauf Eigentumswohnung

Hallo,
ich habe am 29.10.03 einen Notartermin, bei dem meine Eigentumswohnung verkauft wird. Die Geld- und Besitzübergabe wird laut Kaufvertrag erst im Dezember stattfinden. Jetzt möchte der Käufer die Wohnung gern so früh wie möglich übernehmen.
Prinzipiell habe ich nichts dagegen.
Folgende Fragen:
Ich wollte bei der Übergabe alles schriftlich in einem Übergabeprotokoll festhalten. Wo finde ich ein Musterexemplar?
Habe bisher im Internet nur Muster für Mieten bzw. Vermieten gefunden.
Welche Kosten kann der Käufer ab dieser Wohnungsübergabe übernehmen?
Ich hatte außer an Strom-, Wasser- und Heizkosten (Aufnahme der Zählerstände in das Protokoll) auch an die anderen allgemeinen Nebenkosten gedacht. Kann/darf man z.B. einen Pauschalbetrag eintragen?
Schließlich nutzt der Käufer die neue Wohnung schon, obwohl er dafür noch nichts bezahlt hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Andrea

ich habe am 29.10.03 einen Notartermin, bei dem meine
Eigentumswohnung verkauft wird. Die Geld- und Besitzübergabe
wird laut Kaufvertrag erst im Dezember stattfinden. Jetzt
möchte der Käufer die Wohnung gern so früh wie möglich
übernehmen.
Prinzipiell habe ich nichts dagegen.

Anläßlich des Notartermins steht den Vertragspartnern auf jeden Fall der Notar zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Ihr solltet diesen Termin nutzen und die anstehenden Probleme der Übergabe besprechen. Sofern beurkundungspflichtige Vereinbarungen dabei sind, wird der Notar diese in den Vertrag aufnehmen.
Ansonsten droht Nichtigkeit des Vertrages!!!

Es ist generell davor zu warnen, vom Notarvertrag abweichende Vereinbarungen zu treffen. Was hindert Euch, in den Vertrag die betreffenden Regelungen aufzunehmen, z.B. Zahlung des Kaufpreises und Übergang von Besitz, Nutzen, Gefahr und Lasten im Dezember. Gleichzeitig darf der Käufer das Objekt bereits vor Übergabe renovieren.

Ich wollte bei der Übergabe alles schriftlich in einem
Übergabeprotokoll festhalten. Wo finde ich ein Musterexemplar?
Habe bisher im Internet nur Muster für Mieten bzw. Vermieten
gefunden.

Habe bisher auch noch nichts derartiges gefunden. Ist aber meines Erachtens auch entbehrlich, wenn der Übergabetermin im Notarvertrag festgehalten wird. Die Zählerstände für Strom etc. kann man ja noch separat notieren.

Welche Kosten kann der Käufer ab dieser Wohnungsübergabe
übernehmen?

Der Käufer übernimmt üblicherweise ab der Übergabe alle Kosten. Bei Übergabe im Dezember sind eventuell vom bisherigen Eigentümer bereits vorausbezahlte Kosten (z.B. Grundbesitzabgaben) vom Käufer zu erstatten. Auch das ergibt sich aus dem Notarvertrag.

Ich hatte außer an Strom-, Wasser- und Heizkosten (Aufnahme
der Zählerstände in das Protokoll) auch an die anderen
allgemeinen Nebenkosten gedacht. Kann/darf man z.B. einen
Pauschalbetrag eintragen?

Gegen die Abrechnung der tatsächlichen Kosten ab vereinbarter Nutzung ist nichts einzuwenden. Bei schwierig zu ermittelnden Kosten sollten eventuelle Pauschalen vorher vereinbart werden, sonst gibts später Streit.

Schließlich nutzt der Käufer die neue Wohnung schon, obwohl er
dafür noch nichts bezahlt hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Andrea