Überschreibung ds Hauses

Hallo, ich habe eine Frage zur Überschreibung eines Hauses.
Folgender Fall liegt vor:

Mein Schwiegervater ist 2011 verstorben und somit wurde meine Schwiegermutter (aufgrund Berliner Testament) Alleinerbin.

Nun wollte meine Schwiegermutter meinem Mann das Haus überschreiben sodass er allein im Grundbuch steht. Vorher stand nur sein Vater drin.

Mein Mann hat im übrigen noch eine Schwester die das Haus nicht möchte und verzichten würde.

Nun war meine Schwiegermutter beim Notar und der meinte wohl das es nicht geht mit Überschreiben da sie Alleinerbin ist und wir aber einen Vertrag aufsetzen können indem Sie uns die Nutzung des Hauses „erlaubt“. Sie will in ein anderes Bundesland ziehen, will sich aber ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen warum das mit dem Überschreiben nicht gehen soll. Wir haben doch nichts davon wenn sie weiterhin im Grundbuch steht und wir das Haus umbauen und sanieren aber es doch nicht unser ist.

Kann mir jemand sagen, was rechtlich möglich ist?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Hallo,

da kann ich nicht weiter helfen - ich bin Handwerker.

Gruß
Klaus

Hallo, ich habe eine Frage zur Überschreibung eines Hauses…

Das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht für einen Ingenieur in Rente!

Wünsche dennoch Erfolg bei der Nachfrage

Hallo
Bin kein Rechtsanwalt u. kann daher keine verbindliche Aussage geben. Aber wenn die Mutter Alleinerbin ist aufgrund eines Berliner Testamentes kann Sie doch mit dem Haus machen was sie will, verkaufen, überschreiben oder verbrennen. Ich würde mal den Notar wechseln oder waren Sie bei dem Notargespräch garnicht dabei ? Ich zweifele die Richtigkeit dieser Aussage einfach an. Aber alles ist nur unverbindlich, nur der gesunde Menschenverstand sagt mir, das da etwas nicht stimmt.
petgri

hallo, leider verfüge ich auf diesem Gebiet nicht über besondere Fachkenntniss, daß ich ihnen hiermit Ihre Frage beantworten könnte…MfG

hallo innessa1,in stichworten:die verzichtserklärung
nur mit beglaubigter unterschrift vom notar.deine
schwiegermutter kann euch das haus übergeben wenn
ein niesbrauchrecht für sie imm grundbuch eingetragen ist.ihr braucht dann keine erbschafts,schenkungs,
grunderwerbssteuer zu zahlen.ihr zahlt dann hausversicherung und gemeindesteuern was sonst noch auf euch zukommt muß mit dem rechtsanwalt geklärt werden.dann könnt ihr nach übergabe lustig werkeln.
deine schwiegermutter kann euch das haus nicht wegnehmen,es sie denn ihr trachtet nach ihrem leben.
eins sei noch vermerkt ihr könnt das haus nicht verkaufen und beleihen.wenn eure schwiegermutter stirbt erlischt das niesbrauchrecht und ihr könnt mit dem haus machen was ihr wollt.
gruß uwe

Hallo
Natürlich hat der Notar recht.
Wenn die Mutter stirbt, erben die Kinder das Haus zu gleichen Teilen (oder es wird jemand enterbt-dann Pflichtteil). Ich kann mir nicht vorstellen, das die Schwester
auf ihr Erbe verzichtet, wenn sie auch im Haus nicht wohnen will (Schwester auszahlen).
Es ist auch nicht ungewöhnlich mit dem lebenslangen Nießbrauchrecht.
Viele Grüsse

Hallo Inessa1,
aus rechtlichen Fragen halte ich mich besser raus.
Nur meiner Meinung nach, könnte der Notar Sie auch beraten können, im Sinne welche andere Möglichkeiten gibt’s damit Ihr Mann Eigentümer wird. Ansonsten einen Anwalt konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen, Albert.

Hallo inessa

Ich würde an deiner stelle selbst mal zu einem Notar oder Rechtsanwalt gehen und mich erkundigen wie die genaue Rechtslage in deinem Fall ist.
MfG
Michael

hi,
haben sie es mal mit verkauf versucht? in der familie
wird man sich schon einig ( 1€ oder so )
gruß watzl56

Hallo inessa1

bitte konsultiere Dich genau über das Erbrecht. Habe darüber auch schon Artikel gelesen, und im Fernsehen ist ebenfalls schon berichtet worden. Ich kann Dir aber hier nichts genaues erklären.

Viel Erfolg beim Weitersuchen.

LG
chrbretsüd

Hallo,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten, aber der Notar sollte es eigentlich schon wissen… Ich würde einen Anwalt fragen.

Gruß und schöne Weihnachten.

PW