überschreibung eines hauses zu lebzeiten

mein mann soll das haus seiner mutter schon überschrieben bekommen danach sein sohn ich habe keinerlei anspruch darauf weil ich nur die frau bin wie ist das mein geld fliehst ja auch mit rein da wir ja gemeinsam das geld nutzen wie sichere ich mich da ab l.g.

Hallo Schildan,

bin leider kein Experte auf diesem Gebiet aber ich glaube, wenn ihr nicht extra einen Ehevertrag geschlossen habt, der Gütertrennung beinhaltet dann gehört dir sofort die Hälfte des Hauses mit. Habt ihr Gütertrennung bei Heirat per Vertrag vereinbart dann gehört es nur deinem Mann. Wenn er also das Haus erbt dann darf er nur davon über seine Hälfte bestimmen und wenn er das Haus direkt an euren Sohn überschreiben möchte dann kann er eben nur die Hälfte, sprich seinen Anteil überschreiben. Soweit mein Gefühl denn ich bin kein Anwalt und darf und kann auch nichts mit Bestimmtheit sagen am besten sich mal für 20 Euro von einem Anwalt beraten lassen. Schau mal auf folgende Seite: http://www.gutefrage.net/frage/erbfall-einer-musterf…
Ich hoffe ich konnte dir ein kleines Bischen weiterhelfen, Gruß Mario

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ich muss widersprechen:

Gütertrennung oder Zugewinn bezieht sich nicht auf Erbe, das ist eine unpräzise Antwort. Zugewinn, von dem Dir die Hälfte gehört, sind alle Wertzuwächse des gemeinsamen Besitzes während der Ehe also Einkommen im eigentlichen Sinn- Erbfälle sind da aber ausgenommen, da der Vererbenden ja einen eindeutigen Willen eine eindeutige Person in sein Erbe einzubeziehen formuliert hat, diese werden dem Anfangsvermögen zu gerechnet, also so, als hätte der Erbe das geerbte schon vor der Ehe gehabt:
BGB § 1374 Abs. 2
Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.