Angenommen eine Privatperson besitzt eine Immobilie und vermietet diese an ein Unternehmen. Dadurch wird sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft - und muss daher auch Umsatzsteuer (für die erbrachten Leistungen gegenüber dem Mieter) bezahlen.
In der Steuererklärung werden dementsprechend auch die Nebenkosten aufgeführt und versteuert. Was passiert nun wenn der Mieter die berechneten Nebenkosten nicht ausfüllt und der Mieter ihm die Differenz zurückerstattet? Dadurch wird ja der zu besteuernde Betrag und damit auch der Umsatzsteuerbetrag gemindert. Dies erfährt man natürlich erst am Ende des Jahres und nach der UmSt-Erklärung.
Muss man diese Änderung nun NACHTRÄGLICH für das letzte Jahr beim Finanzamt angeben und in das AKTUELLE Jahr einrechnen?