Umsatzsteuer aus letztem oder aktuellem Jahr erstatten lassen?

Angenommen eine Privatperson besitzt eine Immobilie und vermietet diese an ein Unternehmen. Dadurch wird sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft - und muss daher auch Umsatzsteuer (für die erbrachten Leistungen gegenüber dem Mieter) bezahlen.

In der Steuererklärung werden dementsprechend auch die Nebenkosten aufgeführt und versteuert. Was passiert nun wenn der Mieter die berechneten Nebenkosten nicht ausfüllt und der Mieter ihm die Differenz zurückerstattet? Dadurch wird ja der zu besteuernde Betrag und damit auch der Umsatzsteuerbetrag gemindert. Dies erfährt man natürlich erst am Ende des Jahres und nach der UmSt-Erklärung.
Muss man diese Änderung nun NACHTRÄGLICH für das letzte Jahr beim Finanzamt angeben und in das AKTUELLE Jahr einrechnen?

USt entsteht nicht, wenn man an ein Unternehmen vermietet - der Vermieter entscheidet sich dazu und sollte sich dann auch vorher erkundigen, was die Vorteile und Nachteile sind!
Hier scheint mir einige Unkenntnis vorzuliegen, daher dringend Beratung empfohlen!

Für die eigentliche Frage leider völlig irrelevant.

Servus,

bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung), um die es hier hoffentlich geht, betrifft die nachträgliche Änderung das Jahr, in dem die Erstattung bezahlt (überwiesen usw.) wird.

Schöne Grüße

MM