Unbefriedigende Betreuung durch Hausverwaltung nach Wassereinbruch durch das Dach

Bereits zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren Wasser durch eine undichte Stelle durch das Dach und beschädigt Wände und Decke im Wohnzimmer. Nach dem ersten Mal wurde gesagt das Dach sei repariert und die Schäden in der Wohnung wurden durch eine Fachfirma beseitigt und von der WEG bezahlt. (Es handelt sich um eine Eigentumswohnung).
Nun ist erneut bei Starkregen Wasser eingetreten (vermutlich an der gleichen Stelle) und
wieder wurde eine Firma mit dem Flicken des Daches beauftragt - allerdings kam diesmal der Hinweis von der Hausverwaltung - das die Schäden in der Wohnung Eigentümersache sei.
Nach Gegenwehr wurde von der Hausverwaltung eine Firma beauftragt die Schäden aufzunehmen und ein Angebot zu erstellen. Auf Rückfrage ob das Dach nun dicht sei, kam die lapidare Antwort, vermutlich wäre die Stelle repariert und man müsse mal über eine
Teilsanierung des Daches nachdenken und wenn man in Urlaub gehen würden, solle man eine Person des Vertrauens den Schlüssel geben, damit bei Starkregen nachgeschaut werden kann ob es rein regnet. Das kann doch nicht sein - das man immer mit dem Risiko leben muß ? Auf weitere Rückfragen, wann mit dem Beginn der Reparatur in der Wohnung begonnen wird - kam garkeine Antwort mehr - sondern totales Schweigen.

Was kann ich tun ?

Vielen Dank im voraus.

Ute

Teilsanierung des Daches nachdenken und wenn man in Urlaub
gehen würden, solle man eine Person des Vertrauens den
Schlüssel geben, damit bei Starkregen nachgeschaut werden kann
ob es rein regnet. Das kann doch nicht sein - das man immer
mit dem Risiko leben muß ? Auf weitere Rückfragen, wann mit
dem Beginn der Reparatur in der Wohnung begonnen wird - kam
garkeine Antwort mehr - sondern totales Schweigen.

Was kann ich tun ?

Wie wäre es denn, eine Eigentümerversammlung ins Leben zu rufen um dort die Probleme zu besprechen und einen Beschluss zu fassen welche Reparaturen hinsichtlich des Daches durchgeführt werden müssen.

Gruß Merger

moin,moin bin auch derMeinung, das in einer Eigentumsversammlung zu  besprechen. Das der Hinweis fuer eine Ueberpruefung bei Urlaub gegeben ist verstaendlich, da die Hausverwaltung auch nicht weis, ob das Loch im Dach nun verschlossen ist. Nun muessen Naegel mt Koepfen gemacht werden.