Hallo,
unter dem obigen Titel lief gestern in der ARD folgendes:
Eine Sparkasse verkaufte Grundschulden einfach weiter (an Loan Star) , obwohl die Kunden die „zugehörigen“ Kredite nach eigner Auskunft korrekt bedienten.
LoanStar führte dann ohne Grund eine Zwangsvollstreckung durch, über den kompletten Betrag der Grundschuld. In einer Beispielrechnung wurde dann noch ausgeführt, dass LoanStar den kompletten betrag der Grundschuld, nicht nur die Restschuld des Kredits, vom bisherigen Eigentümer eintreiben kann.
Stimmt der Inhalt des Filmes so ziemlich?
Weiss jemand da genaueres zu den Kriterien
- wann eine solche (im Film bezeichnet als) Heuschrecke Zwangsvollstreckungen durchführen kann
- wieso nicht einfach die Restschuld beglichen werden kann
- ob und wenn ja, wo die Rechtslücke besteht
zusätzlich interessiert mich noch, ob eine Grundschuld bei abgelöstem Kredit wirklich eine Zeitbombe sein kann.
Gruß
Achim