Undichte Fenster in Neubau (lang)

Hallo!

Angenommen, Ehepaar XY bezieht Ende Dezember 2007 ihre Erstbezug-ETW (KfW 60, 3. Stock (DG) im 5-Parteien-Haus; Bauträger hat ganzes Wohngebiet „hingestellt“) – und stellt bald nach Einzug fest, dass alle nicht feststehenden Doppeltür-Fenster (vier Fenstertüren = zwei Doppelflügel) im Wohn-/Essbereich (Südseite) undicht sind; genauer gesagt: Die Rahmen sind nicht dicht (insbesondere an den Scharnieren; das konnte man mit Hilfe eines Feuerzeuges, das an diesen Stellen sehr schnell ausgepustet wird, auch recht einfach dokumentieren). Bei entsprechender Windrichtung zieht’s also wie Hechtsuppe…

XY vermutet, dass die Fenster gar nicht richtig abschließen können, weil inzwischen auch aufgefallen ist, dass sich die Fenster leicht nach innen wölben. (Die Gründe hierfür sind strittig.)
Die Wölbung wird von der vom Bauträger beauftragten Fensterfirma nicht bestritten, jedoch behauptet, alles befände sich im Rahmen der „Toleranz“. Es wurde allerdings nie erklärt, wie hoch eine solche nach den Vorschriften ist, noch wurde überhaupt gemessen, wie hoch die Abweichung zur Norm tatsächlich ausfällt.

Bei der Wohnungsabnahme (und auch davor und kurz danach) war dieser Mangel nicht aufgefallen, da 1. zu der Zeit kaum Wind ging und der Winter sehr mild war und 2. niemand auf die Idee gekommen ist, die Fensterrahmen mit einer Wasserwaage abzumessen… (Ein Gutachter war bei der Abnahme nicht anwesend, lediglich ein Handwerker aus der Familie.)

Nehmen wir weiter an, die Fensterfirma hätte inzwischen zweimal nachgebessert bzw. dies versucht:
Zuerst wurden die Türen lediglich „nachgezogen“ (dichter gestellt).
Da dies erst im Frühjahr 2008 erfolgte (auch deshalb, weil XY den Mangel erst verhältnismäßig spät gemeldet hatte) dachte man zunächst (aufgrund der günstigen Witterung), dass sich das Problem damit erledigt hätte. Aber im Herbst 2008 wurde dann klar, dass die Fenster undicht wie eh und je waren.

Daraufhin kamen die Fensterbauer Anfang Dez 2008 erneut ins Haus und installierten je Fenstertür zwei weitere Scharniere/Dichtungen oben und unten. (Bis dahin war jeweils nur eine in der Mitte der Flügeltüren vorhanden.) Aussage: „Jetzt muss es aber dicht sein.“ – „Und wenn nicht?“ – „Es ist!“
Aufgrund des Wetters (Windstille) konnte diese Aussage jedoch nicht unmittelbar überprüft werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Bei entsprechender Windrichtung zieht es immer noch wie S… (was das Feuerzeug beweist)!

Und endlich die Fragen:

1. Wie sollte XY jetzt vorgehen?
Gleich einen Gutachter beauftragen oder nochmals nachbessern lassen (sofern der Firma noch eine Nachbesserungsmöglichkeit einfällt…)?

2. Welche Nachweismöglichkeiten (z. B. Blower-Door-Test oder Ähnliches; XY kennt sich mit den technischen Möglichkeiten nicht aus) kann XY (auch ohne Gutachten) erwarten (sprich: ohne selbst dafür zu zahlen)?
Müssen diese „Tests“ dann vom Subunternehmer (Fensterfirma) oder vom Bauträger gezahlt werden?

3. Wer zahlt einen Gutachter, wenn dieser tatsächlich Baumängel feststellt und die Firma/der Bauträger diese (ohne Gerichtsverfahren) beheben lässt?

Ich hoffe, Ihr habt bis hierhin durchgehalten und verzeiht mir meinen langen Text… :smile:
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße
Liza